Hallo,
so, wie sich das anhört, ist die Abmahnung wohl ungültig. Eine Abmahnung muß das Datum und die Uhrzeit des Vorfalles enthalten, der die Abmahnung begründet.
Ihre Freundin sollte dagegen Einspruch einlegen, mit er Bitte, die Abmahnung aus der Personalakte zu entfernen.
Wenn Ihre Freundin eine Rechtsschutzversicherung hat, sollte sie einen Anwalt einschalten.
Vielleicht hilft ihr aber auch die Industrie- und Handelskammer oder die Handwerkskammer, je nachdem wo der Ausbildungsvertrag läuft.
Viele Grüße