Abmahnung wegen Kleinigkeit in der Ausbildung

Hallo,
so, wie sich das anhört, ist die Abmahnung wohl ungültig. Eine Abmahnung muß das Datum und die Uhrzeit des Vorfalles enthalten, der die Abmahnung begründet.
Ihre Freundin sollte dagegen Einspruch einlegen, mit er Bitte, die Abmahnung aus der Personalakte zu entfernen.
Wenn Ihre Freundin eine Rechtsschutzversicherung hat, sollte sie einen Anwalt einschalten.
Vielleicht hilft ihr aber auch die Industrie- und Handelskammer oder die Handwerkskammer, je nachdem wo der Ausbildungsvertrag läuft.

Viele Grüße

Hallo,

  1. die Abmahnung scheit mir Fragwürdig.
    Es kommt drauf an was genau in der Abmahnung steht. Wenn es nur um den Schokoriegel geht ist das überzogen und unbegründet solange es keinen Beweis gibt wer den Schokoriegel gegessen hat.
    2.Der Arbeitgeber muss den konkreten Sachverhalt benennen, durch den der Arbeitnehmer gegen den Arbeitsvertrag verstoßen haben soll.
    Der Arbeitgeber muss darauf hinweisen, dass er ein solches Fehlverhalten in Zukunft nicht dulden wird und welche Maßnahmen er ergreifen wird bei diesem oder ähnlichen Fehlverhalten.
  2. eine Stellungnahme zur Personalakte geben; man kann alternativ oder zusätzlich Klage auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte erheben, falls man die Abmahnung für unberechtigt hält. Auch wenn man gar nichts unternimmt, muss der Arbeitgeber aber bei einer späteren Kündigung im Kündigungsschutzverfahren immer noch nachweisen, dass die Abmahnung berechtigt war.
  3. sehe ich als schwierig an, bin mir hier aber auch nicht sicher.

Grüße

hallo
das ist schikane und mobbing
was also tun
sofort gespraech beiom chef fuehren

und wenn das nicht fruchtet mit dem steuerberater zu sammen

bei mobbing hilft nur konfrontation nicht kopf einziehen

gruss und viel erfolg

Tut mir Leid, da muss ich passen. :frowning:

hallo

zu1) wenn ein nachweis vorhanden ist, ist die abmahnung nicht begründbar
zu2) in der mahnung muss der sachverhalt stehen, also was ist vorgefallen (hinweis: ein vergehen in der selben sache darf in den nächsten 12 monaten nicht noch einmal vorkommen)
zu3) generell würde ich mir nichts mehr dort kaufen ! weiterhin würde ich mir rechtlichen beistand suchen (gewerkschaft, betriebsrat). sollte dies nicht der fall sein, dann die lehre bis zum schluss durchziehen und wechseln.
zu4) sollte es unstimmigkeiten geben im betrieb, so muss der chef seine mitarbeiter schulen oder hinweisen. persönliche angelegenheiten dürfen nicht erwähnt werden.

Zunächst konnte ich nicht erkennen für was sie angemahnt wurde. Jedoch prinzipell - Lehrlinge sind so gut wie unkündbar. Also lass den Chef Abmahnungen schreiben - das nutzt ihm nichts. In Zukunft kopiere alle Listen, dann können die notfalls nochmal eingereicht werden.