Guten Abend!
Das Problem ihres Onkels ist sehr vielschichtig und hat zuallererst Auswirkungen für seine Person, wie auch Rückkopplungen in ihre Familie. Anhang ihrer Beschreibungen ist gut zu verstehen, wie sehr ihre Familie sich Sorgen macht, sich aber auch in diese Sache mit hineingezogen fühlt.
Grundsätzlich ist es so, dass es sich, ihren Beschreibungen zu entnehmen, wahrscheinlich um eine chronische Alkoholabhängigkeit im fortgeschrittenen Stadium handelt. Kennzeichen dieser Krankheit ist natürlich auch, dass oftmals Tatsachen geleugnet und verharmlost werden. Häufig fehlen auch entsprechende Krankheitseinsicht, Änderungs- und auch Behandlungs-motivation. Die Schuld wird bei anderen gesucht.
In Abhängigkeit von der Trinkmenge und der Dauer der Erkrankung müsste sicherlich auch beurteilt werden, ob eine äthyltoxische bedingte, hirnorganische Wesensänderung vorliegt. Dies kann ein Psychiater, aber auch einer erfahrener Hausarzt ohne weiteres feststellen. Diese äußert sich in mangelnder Kritikfähigkeit und einer häufig festzustellenden Veränderung und auch Abbau der Persönlichkeit.
In Abhängigkeit von dieser Beurteilung würde dies dann gegebenenfalls die weitere Frage aufwerfen, ob und wieweit überhaupt noch eine Geschäftsfähigkeit im gesetzlichen Sinne vorliegt, d.h., dass ihr Onkel die Dinge des Alltags alleine und verantwortlich regeln kann, ob eine erhebliche Selbstgefährdung vorliegt kann und ob unter Umständen eine gesetzliche Betreuung erforderlich ist. Das Vormundschaftsgericht würde dann auf Antrag und nach ausführlicher Prüfung aufgrund eines zu erstellenden Betreuungsgutachtens festlegen in welchen Bereichen seines Lebens ihr Onkel Hilfe und Unterstützung durch einen gesetzlichen Betreuer bekommt. Mögliche Bereiche wären z.B., Vermögenssorge, Gesundheitsfürsorge und Personensorge. Eine gesetzliche Betreuung bedarf immer besonderer Voraussetzungen und wird in der Regel unter Einschaltung des sozialpsychiatrischen Dienstes (Amtsarzt) des Gesundheitsamtes beim Vormundschaftsgericht beantragt. Grundsätzlich kann aber jeder in allgemeiner Form einen solchen Antrag auf Betreuung beim Vormundschaftsgericht selbst stellen.
Sofern von einer akuten Selbstgefährdung (offene oder verheimlichte Suizidabsichten) ausgegangen werden muss, würde ich an ihrer Stelle sofort Kontakt mit seinem Hausarzt aufnehmen der das weitere veranlassen kann.
Sicher ist, dass ihr Onkel Hilfe braucht, auch wenn er sich dies nicht eingestehen will und kann.
Wie sie sehen, gibt es eine Unmenge von Fragen, die bei der Beurteilung berücksichtigt werden müssen, dies ist im Rahmen dieses Forums so ohne weiteres nicht möglich.
Ich würde Ihnen raten, dass sie Kontakt mit einer Suchtberatungsstelle aufnehmen. Diese sind meistens angesiedelt beim Diakonischen Werk oder Caritas oder auch im Rahmen eines freien Trägers. Grundsätzlich denkbar wäre auch die Beratung durch den sozialpsychiatrischen Dienst beim Gesundheitsamt. Sie finden in diesen oben genannten Einrichtungen qualifizierte, ausgebildete Berater, meistens Diplom-Sozialpädagogen/arbeiter die Ihnen und auch Ihrem Onkel, Hilfe und Unterstützung anbieten können. Die für sie zuständige Adressen der Suchtberatungsstelle, bzw. des Sozialpsychiatrischen Dienstes finden Sie unter Eingabe ihrer Postleitzahl auf der Seite http://www.a-connect.de/beratungsstellen.php. Dort finden sie auch weitere suchtspezifische Informationen.
Ich hoffe, Ihnen dennoch ein klein wenig geholfen zu haben.
Guten Abend!
Das Problem ihres Onkels ist sehr vielschichtig und hat zuallererst Auswirkungen für seine Person, wie auch Rückkopplungen in ihre Familie. Anhang ihrer Beschreibungen ist gut zu verstehen, wie sehr auch ihre Familie und jeder einzelne mehr oder weniger sich in diese Sache mit hineingezogen fühlt.
Grundsätzlich ist es so, dass es sich, ihren Beschreibungen zu entnehmen, wahrscheinlich um eine chronische Alkoholabhängigkeit im fortgeschrittenen Stadium handelt. Kennzeichen dieser Krankheit ist natürlich auch, dass oftmals Tatsachen geleugnet und verharmlost werden. Häufig fehlen auch entsprechende Krankheitseinsicht, Änderungs- und auch Behandlungs-motivation.
In Abhängigkeit von der Trinkmenge und der Dauer der Erkrankung müsste sicherlich auch geprüft werden, ob eine äthyltoxische bedingte, hirnorganische Wesensänderung vorliegt. Dies kann ein Psychiater aber auch einer erfahrener Hausarzt ohne weiteres feststellen. Diese äußert sich in mangelnder Kritikfähigkeit und einer häufig festzustellenden Veränderung und auch Abbau der Persönlichkeit.
In Abhängigkeit von dieser Beurteilung würde dies dann gegebenenfalls die weitere Frage aufwerfen, ob und wieweit überhaupt noch eine Geschäftsfähigkeit im gesetzlichen Sinne vorliegt, d.h., dass ihr Onkel die Dinge des Alltags alleine und verantwortlich regeln kann, ob eine erhebliche Selbstgefährdung vorliegt kann und ob unter Umständen eine gesetzliche Betreuung erforderlich ist. Das Vormundschaftsgericht würde dann auf Antrag und nach ausführlicher Prüfung aufgrund eines zu erstellenden Betreuungsgutachtens festlegen in welchen Bereichen seines Lebens ihr Onkel Hilfe und Unterstützung durch einen gesetzlichen Betreuer bekommt. Mögliche Bereiche wären z.B., Vermögenssorge, Gesundheitsfürsorge und Personensorge. Eine gesetzliche Betreuung bedarf immer besonderer Voraussetzungen und wird in der Regel unter Einschaltung des sozialpsychiatrischen Dienstes (Amtsarzt) des Gesundheitsamtes beim Vormundschaftsgericht beantragt. Grundsätzlich kann aber jeder in allgemeiner Form einen solchen Antrag auf Betreuung beim Vormundschaftsgericht selbst stellen.
Sofern von einer akuten Selbstgefährdung (offene oder verheimlichte Suizidabsichten)ausgegangen werden muss, würde ich an ihrer Stelle sofort einen Psychiater, in aller Regel der Amtsarzt des Gesundheitsamtes einschalten.
Wie sie sehen, gibt es eine Unmenge von Fragen die bei der Beurteilung berücksichtigt werden müssen, dies ist im Rahmen dieses Forums so ohne weiteres nicht möglich.
Ich würde Ihnen raten, dass sie Kontakt mit einer Suchtberatungsstelle aufnehmen. Diese sind meistens angesiedelt beim Diakonischen Werk oder Caritas oder auch im Rahmen eines freien Trägers. Grundsätzlich denkbar wäre auch die Beratung durch den sozialpsychiatrischen Dienst beim Gesundheitsamt. Sie finden in diesen oben genannten Einrichtungen qualifizierte, ausgebildete Berater, meistens Diplom-Sozialpädagogen/arbeiter die Ihnen und auch Ihrem Onkel, Hilfe und Unterstützung anbieten können. Die für sie zuständige Adressen der Suchtberatungsstelle, bzw. des Sozialpsychiatrischen Dienstes finden unter Eingabe ihrer Postleitzahl auf der Seite http://www.a-connect.de/beratungsstellen.php. Dort finden sie auch weitere suchtspezifische Informationen.
Ich hoffe, Ihnen dennoch ein klein wenig geholfen zu haben.