Alkoholsucht meines Onkels und deren Folgen

Hallo,
sorry, dass ich jetzt erst antworte.

Erst mal würde mich interessieren, wem der Hof gehört, Deinem Vater oder Deinem Onkel ?
Ich weiß auch nicht, warum Du Dir so Gedanken über einen Onkel machst. Wenn es Dein Vater wäre, wäre das was anderes. Einzig die Oma kann einem leid tun.
Dein Onkel wird durch Reden nicht aufhören zu saufen. Er muss erst körperliche oder geistige Probleme bekommen, dann vielleicht.Ich z.B. habe schlagartig aufgehört, weil ich schwer an der Bauchspeicheldrüse erkrankt war und bald gestorben wäre. Die Krankheit kommt meistens vom hohen Alkoholmißbrauch. Wenn ich keine Beschwerden gehabt hätte, weiß ich nicht ob ich auf gehört hätte. Alles was andere sagen ist angeblich Blödsinn.
Das Dein Onkel den Hof noch bewirtschaftet ist gut, denn dann ist er noch nicht ganz unten. Dann macht man nämlich gar nichts mehr. Ist Deine Oma noch selbstständig, oder muss er sich um Sie kümmern ? Wenn er sie vernachlässigt, würde ich mir überlegen, ob sie nicht bei jemand anderen besser auf gehoben ist. Mit 90 Jahren kann das mal ganz schnell gehen und sie ist pflegebedürftig.
Das er keinen Führerschein mehr hat, hat er einzig und allein sich selber zu verdanken. Da hätte ich überhaupt kein Mitleid.
Es ist jetzt dumm, dass ich nicht weiß, wem der Hof gehört, denn sonst würde ich sagen, den Hof verkaufen und dann kann er machen was er will.
Es spielt auch eine Rolle, dass er keine Frau hat.Will er keine ? Warscheinlich würde ihn sowieso keine nehmen.
Ihr dürft Euch nicht verpflichtet fühlen sich um ihn zu kümmern. Er ist ein erwachsener Mensch und wenn er sich kaputt saufen will, ist das seine Sache. Ich würde ihn einfach nicht beachten.

Es wäre nett, wenn Du mir darauf noch mal schreiben würdest, ansonsten wünsche ich Dir und Deiner Familie, viel Willensstärke.

Liebe Grüße
Viktoria

Guten Abend,

ich mache mir eben Gedanken, da ich meinen Vater nicht davon abhalten kann meinem Onkel zu helfen. Wenn mein Onkel anruft oder sogar meine Oma, dann ist er schneller bei ihnen als man schauen kann. Und gerade das ist das Problem. Endlich ist es mal bei uns ein bisschen ruhiger, mein Bruder ist mit seinem Studieplatz versorgt, hat auch eine tolle Wohnung, mein Vater ist in Rente, bei mir im Studium läuft es auch super und meine Mutter lebt in ihrem Job gerade auch voll auf^^.
Es läuft endlich alles mal gut und ich will mir das von meinem Onkel nicht kaputt machen lassen.
Er hat wahrscheinlich kein Frau wegen seinem Benehmen und seinem Auftreten - von Waschen hält er nicht viel und so darf man sich in den Erdboden schämen, wenn man mit ihm einkaufen gehen darf.
Meiner Tante z.B. wurde schon von einem Ladeninhaber erzählt, dass sie immer erst eine halbe Stunde lüften müssen wenn ihr Bruder da war.
Ich bin ja meiner Meinung ja auch ziemlich verständnisvoll für meinen Onkel, aber irgendwann ist eine gewisse Grenze erreicht. Im Nachhinein hätte man schon viel früher reagieren müssen, z.B. als ich ihn im Rettungswagen hätte abholen sollen (damals habe ich Zivildienst abgeleistet), weil er im Suff halluziniert hat und auch ohnmächtig geworden ist. Als wir aber dann da waren, war er wieder fit und wollte einfach nicht mit.
Der Hof gehört seit dem Tod meines Opas meiner Oma,also kann man ihr auch nicht einfach sagen, dass sie irgendwo anders hin soll.

Hallo,
gerne antworte ich auf ihre Anfrage. Im Bewusstsein, dass es sehr schwer ist über diesen Weg eine vernünftige Hilfestellung zu geben. Natürlich kann ich jetzt viele gute Ratschläge und mögliche Stratiegien aufzeigen, jedoch wäre dies nicht sinnvoll. Wie sie ihre Situtation beschreiben, haben sie sich schon sehr intensive mit dem Alkoholproblem ihres Onkels nicht nur emotional, sondern auch fachlich beschäftigt. Leider ist die Suchterkrankung eines Angehörigen immer eine große Belastung für die Familie und das gesamte Umfeld. Man spricht nicht umsonst von der Familienkrankheit Alkoholsucht. Auch wenn es vieleicht hart klingt aber der Entzug der Fahrerlaubnis ist der Schritt in die richtige Richtung. Aus Erfahrung weiß ich, dass ein Einsehen in die eigene Suchterkrankung oftmals erst anfängt wenn der Betroffnene hohe Verluste aufgrund seiner Sucht hinnehmen muß. Dies wollen natürlich die Angehörigen oftmals verindern, was in meinen Augen falsch ist. Den Süchtigen in einer gewissen Weise abstürzen zu lassen ist leider oft der einzig richtige Weg. Man spricht hierbei von der Hilfe durch nicht helfen. Natürlich ist das schwer, es geht auch nicht darum den Betroffene gänzlich aufzugeben. Um diesen harten Weg gehen zu können brauchen sie und ihre Familie viel Kraft und Mut. In jeden Fall sollten sie sich Hilfe vor Ort suchen. Die finden sie bei den Selbsthilfeorganisationen, wie Kreuzbund e.V. Helfergemeinschaft für Suchtkranke und deren Angehörige.( www.Kreuzbund.de). Die Caritas und die Diakonie steht in ihren Beratungsstellen auch gerne ihnen zur Seite. Im Vordergrund steht nicht ihr trinkender Onkel sondern sie und ihre Familie, dass sollte ihnen ganz klar sein. Ich hoffe sie können den Mut fassen und sich mit einer Beratungsstelle in Verbindung setzen. Ihr Onkel wird sicher vom Gericht die Auflage zu einer MBU erhalten, dies ist i.d.R. bei dem Alkoholwert so. Wenn er Glück hat wird der Richter ihm sogar eine Therapie auferlegen. Er sollte sich in jedem Fall an einen Anwalt wenden, der kann wegen der Hofbewirtschaftung evt. eine Vereinbarung mit dem Gericht treffen. Ich wünsche ihnen alles Gute

Guten Abend!
Das Problem ihres Onkels ist sehr vielschichtig und hat zuallererst Auswirkungen für seine Person, wie auch Rückkopplungen in ihre Familie. Anhang ihrer Beschreibungen ist gut zu verstehen, wie sehr ihre Familie sich Sorgen macht, sich aber auch in diese Sache mit hineingezogen fühlt.

Grundsätzlich ist es so, dass es sich, ihren Beschreibungen zu entnehmen, wahrscheinlich um eine chronische Alkoholabhängigkeit im fortgeschrittenen Stadium handelt. Kennzeichen dieser Krankheit ist natürlich auch, dass oftmals Tatsachen geleugnet und verharmlost werden. Häufig fehlen auch entsprechende Krankheitseinsicht, Änderungs- und auch Behandlungs-motivation. Die Schuld wird bei anderen gesucht.
In Abhängigkeit von der Trinkmenge und der Dauer der Erkrankung müsste sicherlich auch beurteilt werden, ob eine äthyltoxische bedingte, hirnorganische Wesensänderung vorliegt. Dies kann ein Psychiater, aber auch einer erfahrener Hausarzt ohne weiteres feststellen. Diese äußert sich in mangelnder Kritikfähigkeit und einer häufig festzustellenden Veränderung und auch Abbau der Persönlichkeit.
In Abhängigkeit von dieser Beurteilung würde dies dann gegebenenfalls die weitere Frage aufwerfen, ob und wieweit überhaupt noch eine Geschäftsfähigkeit im gesetzlichen Sinne vorliegt, d.h., dass ihr Onkel die Dinge des Alltags alleine und verantwortlich regeln kann, ob eine erhebliche Selbstgefährdung vorliegt kann und ob unter Umständen eine gesetzliche Betreuung erforderlich ist. Das Vormundschaftsgericht würde dann auf Antrag und nach ausführlicher Prüfung aufgrund eines zu erstellenden Betreuungsgutachtens festlegen in welchen Bereichen seines Lebens ihr Onkel Hilfe und Unterstützung durch einen gesetzlichen Betreuer bekommt. Mögliche Bereiche wären z.B., Vermögenssorge, Gesundheitsfürsorge und Personensorge. Eine gesetzliche Betreuung bedarf immer besonderer Voraussetzungen und wird in der Regel unter Einschaltung des sozialpsychiatrischen Dienstes (Amtsarzt) des Gesundheitsamtes beim Vormundschaftsgericht beantragt. Grundsätzlich kann aber jeder in allgemeiner Form einen solchen Antrag auf Betreuung beim Vormundschaftsgericht selbst stellen.
Sofern von einer akuten Selbstgefährdung (offene oder verheimlichte Suizidabsichten) ausgegangen werden muss, würde ich an ihrer Stelle sofort Kontakt mit seinem Hausarzt aufnehmen der das weitere veranlassen kann.
Sicher ist, dass ihr Onkel Hilfe braucht, auch wenn er sich dies nicht eingestehen will und kann.

Wie sie sehen, gibt es eine Unmenge von Fragen, die bei der Beurteilung berücksichtigt werden müssen, dies ist im Rahmen dieses Forums so ohne weiteres nicht möglich.
Ich würde Ihnen raten, dass sie Kontakt mit einer Suchtberatungsstelle aufnehmen. Diese sind meistens angesiedelt beim Diakonischen Werk oder Caritas oder auch im Rahmen eines freien Trägers. Grundsätzlich denkbar wäre auch die Beratung durch den sozialpsychiatrischen Dienst beim Gesundheitsamt. Sie finden in diesen oben genannten Einrichtungen qualifizierte, ausgebildete Berater, meistens Diplom-Sozialpädagogen/arbeiter die Ihnen und auch Ihrem Onkel, Hilfe und Unterstützung anbieten können. Die für sie zuständige Adressen der Suchtberatungsstelle, bzw. des Sozialpsychiatrischen Dienstes finden Sie unter Eingabe ihrer Postleitzahl auf der Seite http://www.a-connect.de/beratungsstellen.php. Dort finden sie auch weitere suchtspezifische Informationen.
Ich hoffe, Ihnen dennoch ein klein wenig geholfen zu haben.

Guten Abend!
Das Problem ihres Onkels ist sehr vielschichtig und hat zuallererst Auswirkungen für seine Person, wie auch Rückkopplungen in ihre Familie. Anhang ihrer Beschreibungen ist gut zu verstehen, wie sehr auch ihre Familie und jeder einzelne mehr oder weniger sich in diese Sache mit hineingezogen fühlt.

Grundsätzlich ist es so, dass es sich, ihren Beschreibungen zu entnehmen, wahrscheinlich um eine chronische Alkoholabhängigkeit im fortgeschrittenen Stadium handelt. Kennzeichen dieser Krankheit ist natürlich auch, dass oftmals Tatsachen geleugnet und verharmlost werden. Häufig fehlen auch entsprechende Krankheitseinsicht, Änderungs- und auch Behandlungs-motivation.
In Abhängigkeit von der Trinkmenge und der Dauer der Erkrankung müsste sicherlich auch geprüft werden, ob eine äthyltoxische bedingte, hirnorganische Wesensänderung vorliegt. Dies kann ein Psychiater aber auch einer erfahrener Hausarzt ohne weiteres feststellen. Diese äußert sich in mangelnder Kritikfähigkeit und einer häufig festzustellenden Veränderung und auch Abbau der Persönlichkeit.
In Abhängigkeit von dieser Beurteilung würde dies dann gegebenenfalls die weitere Frage aufwerfen, ob und wieweit überhaupt noch eine Geschäftsfähigkeit im gesetzlichen Sinne vorliegt, d.h., dass ihr Onkel die Dinge des Alltags alleine und verantwortlich regeln kann, ob eine erhebliche Selbstgefährdung vorliegt kann und ob unter Umständen eine gesetzliche Betreuung erforderlich ist. Das Vormundschaftsgericht würde dann auf Antrag und nach ausführlicher Prüfung aufgrund eines zu erstellenden Betreuungsgutachtens festlegen in welchen Bereichen seines Lebens ihr Onkel Hilfe und Unterstützung durch einen gesetzlichen Betreuer bekommt. Mögliche Bereiche wären z.B., Vermögenssorge, Gesundheitsfürsorge und Personensorge. Eine gesetzliche Betreuung bedarf immer besonderer Voraussetzungen und wird in der Regel unter Einschaltung des sozialpsychiatrischen Dienstes (Amtsarzt) des Gesundheitsamtes beim Vormundschaftsgericht beantragt. Grundsätzlich kann aber jeder in allgemeiner Form einen solchen Antrag auf Betreuung beim Vormundschaftsgericht selbst stellen.
Sofern von einer akuten Selbstgefährdung (offene oder verheimlichte Suizidabsichten)ausgegangen werden muss, würde ich an ihrer Stelle sofort einen Psychiater, in aller Regel der Amtsarzt des Gesundheitsamtes einschalten.

Wie sie sehen, gibt es eine Unmenge von Fragen die bei der Beurteilung berücksichtigt werden müssen, dies ist im Rahmen dieses Forums so ohne weiteres nicht möglich.
Ich würde Ihnen raten, dass sie Kontakt mit einer Suchtberatungsstelle aufnehmen. Diese sind meistens angesiedelt beim Diakonischen Werk oder Caritas oder auch im Rahmen eines freien Trägers. Grundsätzlich denkbar wäre auch die Beratung durch den sozialpsychiatrischen Dienst beim Gesundheitsamt. Sie finden in diesen oben genannten Einrichtungen qualifizierte, ausgebildete Berater, meistens Diplom-Sozialpädagogen/arbeiter die Ihnen und auch Ihrem Onkel, Hilfe und Unterstützung anbieten können. Die für sie zuständige Adressen der Suchtberatungsstelle, bzw. des Sozialpsychiatrischen Dienstes finden unter Eingabe ihrer Postleitzahl auf der Seite http://www.a-connect.de/beratungsstellen.php. Dort finden sie auch weitere suchtspezifische Informationen.
Ich hoffe, Ihnen dennoch ein klein wenig geholfen zu haben.