Hallo,
haben die besagten Personen eine ärztliche Bescheinigung
vorgelegt?Ja natürlich. Das machen sie jedes Jahr …
Vorraussichtliche Arbeitsunfähigkeit 2-3 Tage (je nach
Brückentag-Lage).
Dann müsste das ärztliche Attest ausgehebelt werden. Das erscheint mir sehr schwer …
Gruß
Jörg Zabel