Alle Jahre wieder

Hallo,

haben die besagten Personen eine ärztliche Bescheinigung
vorgelegt?

Ja natürlich. Das machen sie jedes Jahr …
Vorraussichtliche Arbeitsunfähigkeit 2-3 Tage (je nach
Brückentag-Lage).

Dann müsste das ärztliche Attest ausgehebelt werden. Das erscheint mir sehr schwer …

Gruß
Jörg Zabel

Hi!

Nochmal:
Es handelt sich um maximal drei Tage.

In DIESEN drei Tage ist es mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht der Fall, dass irgendwo schwarz gearbeitet wird oder sich der AN derart auffällig verhält, dass ihm ein Missbrauch nachgewiesen werden könnte.

Da ist das Geld vermutlich rausgeworfen…

Mir fallen schon einige Dinge ein, wie man dem AN ans Bein pinkeln könnte, aber die werden (will) ich nicht in diesem Forum hier nennen…

VG
Guido

1 Like

Ganz anderer Ansatz
Hi!

Bei uns im Unternehmen gibt es im Nachhinein einen Bonus für Personen, die nicht mehr als einen Tag im Quartal erkranken…

VG
Guido

das ist ein guter Vorschlag! Danke!

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]