Nahmt, Efchen,
Beschilderung setzt die Regel „rechts vor links“ außer Kraft.
richtig.
Insgesamt ist die Reihenfolge der Wertigkeiten ja aufsteigend so:
Zuerst kommt Rechts vor Links.
Dann kommen Verkehrszeichen.
Dann kommen Lichtzeichenanlagen (Ampeln).
Dann ein Verkehrspolizist.
Der Hinweis auf diese Reihenfolge ist im vorliegenden Fall aber gefährlich:
Die rote Ampel hat einen höheren Stellenwert als die Haupt- und Nebenstraßen-Beschilderung.
Dann könnte der Fahrer aus 3 meinen, er hätte Vorfahrt, oder?
Gruß
BT