Also bestätigst Du meinen ‚Unsinn‘ nun doch
Hallo,
nun fassen wir mal zusammen:
Auf die Aussage:
grundsätzlich ist es nicht möglich anonym bei der Polizei
Anzeige zu erstatten, das geht nur in Ausnahmefällen.
Antworte ich:
das ist schlichtweg Unsinn. Selbstverständlich kann man anonym Anzeige erstatten. Sofern es sich um eine Straftat handelt muss dem sogar nachgegangen werden. Steht zumindest so in den deutschen Gesetzen.
Dies wiederum bestreitest Du zunächst vehement, zunächst mit der Aussage:
Und das wiederum ist schlichtweg Unsinn. Auf welche „Gesetze“ (bemerke: Plural) beziehst Du dich denn da?
Nachdem Du die von mir genannten Quellen dann schlichtweg ignorierst, ein paar Beleidigungen ausgesprochen hast und deutlich vom Thema abgewichen bist, mir Lese- und Verständnisschwäche unterstellst etc., schreibst Du nun
Na und warum Deine Verspannung, wenn ich sage, dass anonyme
Anzeigen zwar erstattet aber regelmäßig nicht anonym bleiben
(sollten)?
Womit Du meine Aussage, die Du zuvor als Unsinn bezeichnet hast, vollumfänglich bestätigst.
Dem ist wirklich nichts, aber auch rein gar nichts mehr hinzuzufügen.
S.J.