Anonyme Meldung möglich?

Also bestätigst Du meinen ‚Unsinn‘ nun doch
Hallo,

nun fassen wir mal zusammen:

Auf die Aussage:

grundsätzlich ist es nicht möglich anonym bei der Polizei
Anzeige zu erstatten, das geht nur in Ausnahmefällen.

Antworte ich:

das ist schlichtweg Unsinn. Selbstverständlich kann man anonym Anzeige erstatten. Sofern es sich um eine Straftat handelt muss dem sogar nachgegangen werden. Steht zumindest so in den deutschen Gesetzen.

Dies wiederum bestreitest Du zunächst vehement, zunächst mit der Aussage:

Und das wiederum ist schlichtweg Unsinn. Auf welche „Gesetze“ (bemerke: Plural) beziehst Du dich denn da?

Nachdem Du die von mir genannten Quellen dann schlichtweg ignorierst, ein paar Beleidigungen ausgesprochen hast und deutlich vom Thema abgewichen bist, mir Lese- und Verständnisschwäche unterstellst etc., schreibst Du nun

Na und warum Deine Verspannung, wenn ich sage, dass anonyme
Anzeigen zwar erstattet aber regelmäßig nicht anonym bleiben
(sollten)?

Womit Du meine Aussage, die Du zuvor als Unsinn bezeichnet hast, vollumfänglich bestätigst.

Dem ist wirklich nichts, aber auch rein gar nichts mehr hinzuzufügen.

S.J.

Aufgrund der Eingangsfragestellung verstehe ich nicht diese abschweifende Schärfe in der Diskussion, sowohl die beiden Erst-Kommentatoren haben sich ja eingehend mit den Gesetzen befasst, wobei dabei die Entscheidung der Pol.-Beamten unberücksichtigt blieb, denn die entscheiden letztendlich was in deren Bericht steht. Aus eigenem
Streifendienst wird daraus ein „selbsttätiger Einsatz“ gemacht, damit Außenstehende nicht als Anzeigende in Erscheinung treten, in dem anschließenden Bericht(früher hieß der "M 5) werden dann nur angetroffenen Tatsachen protokolliert, wenn es einen Verdacht einer Straftat oder erheblichen Ordnungswidrigkeit gab, wird dann „von Amts wegen“ ermittelt, der zuständige Pol-Beamte wechselt dann vom Opportunitätsprinzip zum Legalitätsprinzip, wodurch er dann alle be-
und entlastende Fakten zu dokumentieren hat. Bei der gestellten Frage haben mein Kollegen und ich immer auf eine deeskalierende Massnahme gegriffen, indem den „Ruhestörern“ die allgemeine Situation dargestellt wurde, und bei weiteren Störungen erhebliche Nachteile dererseits in Aussicht gestellt wurden( welche das waren sage ich hier nicht). In 99% deren Einsätze war diese Massnahme erfolgreich!!
Ich habe aber leider den Eindruck, das bei manchen Pol.-Beamten die „Lässigkeit“ etwas verloren gegangen ist, und nur noch nach Paragraphen entschieden wird.
Es lebe der „Schutzmann“ um die Ecke, der seine „Pappenheimer“ kannte und diese auch „im Griff“ hatte.
Macht euch also keinen zu großen Kopf um diesen Bloc, zumindest in Hamburg wird daran stark gearbeitet, die Pol.-Beamten werden dahingehend gut ausgebildet!

Gerd
Ex-Pol-Beamter