Anwaltskosten für Gegendarstellung bei Abmahnung

Hallo Brigitte,

vielen Dank für die schnelle Antwort.Mit dem Anwalt will ich meinem AG nur deutlich machen das ich nicht alleine da stehe.Für die schlechte Stimmung sorgt der AG schon selber seit Jahren, werde gemobbt.

beste Grüße

sydneysider

Hallo, ich halte den Anwalt dafür für völlig unnötig. Gegendarstellung letzter Satz: diese Gegendarstellung ist der Personalakte zuzufügen, abgeben und fertig! Spart Geld, Energie, s chlechte Stimmung und bringt das Gleiche! Wenn du magst, kannst du sie mir vorher zusenden, schaue gerne drüber.

Gruß Brigitte

Die Geschäftsgebühr fällt doch nur an, wenn es zum Prozess
kommt ,bzw. ich gegen die Abmahnung Klage einreiche.

Nein!Die Geschäftsgebühr ist die typische Grundgebühr des Anwalts. Durch den Prozess entsteht zusätzlich die 1,3 Verfahrensgebühr Nr 3100 (auf die Gesschäftsgebühr zu 1/2 angerechnet wird) und im Termin bei Gericht dann die 1,2 Terminsgebühr Nr 3104.

Schönen Abend

Hallo sydneysider,
falls Sie Mitglied einer Gewerkschaft sind, bekommen Sie dort eine kostenlose Rechtsberatung und man wird mit Ihnen die Gegendarstellung formulieren. Selbst wenn Sie neu in die Gewerkschaft eintreten (das empfehle ich grundsätzlich jedem Arbeitnehmer), wird Ihnen in dieser Form geholfen. Eine Vertretung durch einen Anwalt vor Gericht erhalten Sie von der Gewerkschaft erst nach mindestens dreimonatiger Mitgliedschaft.
Sollten Sie einen Anwalt zu rate ziehen, müssen Sie sich dort nach der Gebührenordnung für Ihren Fall erkundigen.
Mit freundlichen Grüßen
Ice

Hängt von der Höhe des Streitwertes ab. Aus diesem Grunde kann man so keine Angaben machen.

Grüße efeussl

Hallo Sydneysider,
keine Ahnung - da musst Du die Anwältin bzw. den Anwalt fragen, was dabei fällig wird.

Gegenfrage:
Warum möchtest Du die Abmahnung aus der Personalakte heraus haben, wenn sie „völlig absurd“ ist?
Würde die Abmahnung unwidersprochen in der Akte verbleiben und sollte es - unberechtigt oder nicht - aus dem gleichen Grund zu einer Kündigung kommen, so kannst Du in der Kündigungsschutzklage die „völlige Absurdität“ der Abmahnung einbringen. Würde sich dies als richtig erweisen, wäre auch die Kündigung - berechtigt oder nicht - vom Tisch.

Vielleicht konnte ich Dir weiterhelfen!

Lieber Gruß
Wolfgang

Guten Tag,

die gesetzlichen Gebühren liegen i.d.R. bei einer 1,3 Geschäftsgebühr. Problematisch ist die Bezugsgröße, also der Gegenstandswert. Da dieser von Ihrem Gehalt abhängt, kann ich Ihnen keine Größe nennen. Zur Höhe des Gegenstandswertes gibt es unterschiedliche Meinungen:

LAG Rheinland-Pfalz – 1/2 Monatsgehalt

Das LAG Rheinland-Pfalz ist knauserig und setzt den Streitwert mit nur einem halben Monatsgehalt fest (LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 15.07.1986, LAGE § 12 ArbGG 1979, Nr. 60).

die meisten Arbeitsgerichte – 1 Monatsgehalt
LAG Bremen,LAG Hessen und LAG Hamm.

LAG Düsseldorf – 2 Monatsgehälter

Das LAG Düsseldorf geht bei einer Klage auf Entfernung einer Abmahnung von einem Streitwert von 2 Monatsgehältern aus (LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 5.01.1989, JurBüro 18989,954).

LAG Baden-Württemberg – freies Ermessen

Das LAG Baden-Württemberg bestimmt seit Jahren den Streitwert nicht abhängig vom Monatsgehalt des Arbeitnehmers, sondern nach freiem Ermessen unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Ziele des Arbeitnehmers (LAG, Urteil vom 12.10.2006 – 21 Sa 59/06).

Denkbar ist auch eine pauschale Vereinbarung.

Viel Erfolg!

Ivailo Ziegenhagen

  • Fachanwalt für Arbeitsrecht -
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    Waitschies & Ziegenhagen
    Fachanwälte für Arbeits- und Sozialrecht

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Tel.: 030 / 288 78 - 600
Fax: 030 / 288 78 - 601

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Hallo,

also hier wurde soviel Unsinn verbreitet, teils auch von Anwälten, dass ich jetzt mal einschreiten muss:

Die Überprüfung bzw. Überarbeitung einer Gegendarstellung ist eine Beratung mit Kosten von bis max. 250 €. Die Geschäftsgebühr entsteht doch nur bei einer Tätigkeit gegenüber dem Arbeitgeber bzw. bei einer Vertragsprüfung (Nr. 2300 VV RVG), was vorliegend jedoch nicht der Fall ist!