Was der AG doch mit Ausübung seines Hausrechts durchsetzen kann. Oder eben mal die Polizei rufen wenn der AN uneinsichtig bleibt (Weigerung dem Hausrecht des AG zu folgen ist Hausfriedensbruch). Dann sollte Ruhe sein.
Was der AG doch mit Ausübung seines Hausrechts durchsetzen kann. Oder eben mal die Polizei rufen wenn der AN uneinsichtig bleibt (Weigerung dem Hausrecht des AG zu folgen ist Hausfriedensbruch). Dann sollte Ruhe sein.