Arbeitslosengeld im Ausland

Wenn der Ehepartner wg. eines neuen Jobs in eine andere Stadt
zieht, hat der andere Ehepartner immer einen wichtigen Grund,
wenn er seine Stelle kündigt, um mit dem Ehegatten
zusammenzuziehen. Eine Sperrzeit darf gar nicht eintreten,
denn das würde Art. GG (Schutz der Familie) entgegenstehen.

Andreas

Wenn du dich da mal nicht irrst, lieber Namensvetter. Einer Familie ist durchaus eine vorübergehende Zeit der Trennung zuzumuten. Vor allem, wenn es sich dabei (und das setzte ich mal voraus) nicht um eine erste vorübergehende und berufsbedingte Trennung handelt. Da man so einen Job nromalerweise nicht per Telefon bekommt, wird sich ihr Ehemann vorab durchaus auch schonmal in der Umgebung aufgehalten haben (wäre zumindest der normale Weg, gute Jobs gewinnt man nicht im Kreuzworträtsel). Demnach ist die Trennung also zuzumuten, bis auch der andere Ehepartner eine Stellung gefunden hat. Oder halt verzichten. Und die Begründung ist auch ganz klar. Es ist der Versichertengemeinschaft unabhängig von vorherigen Einzahlungen nicht vorgeschrieben, die persönlichen Präferenzen einzelner zu unterstützen. Nach deinem Beispiel darf ich, angenommen als Schlachter arbeitend, nach Heirat mit einer Muslimin meinen Beruf aus persönlichen und religiösen Gründen an den Nagel hängen und schuldhaft meine Arbeitslosigkeit herbeiführen. Mit etwas Glück für die Gemeinschaft erhalte ich meine Umschulung sofort (ohne vorher 12 Monate Arbeitslosogkeit vorweisen zu müssen) und verursache damit nur Kosten in Höhe von 25000 DM für den Lehrgang sowie 21 - 24 Monaten Unterhaltsgeld in Höhe des Arbeitslosengeldes (was den Betrag der Lehrgangskosten bei einem Schlachter somit bei weitem übertreffen dürfte) entstehen. Und das alles, weil ich persönlich den Wunsch hege und dafür sogar einer Frau ein Heiratsversprechen (natürlich mit Ehevertrag) gemacht habe, die ich nach Antritt meiner Umschulung wieder verlasse. Verstehe mich nicht falsch, ich glaube nicht, daß die Ursprungsfrage darauf abzielte (eher ganz im Gegenteil), aber bei deiner Begründung der ganzen Sache wird ja alles, und dies auch noch legal, ermöglicht. Sollen Mörder auch nicht mehr eingesperrt werden, weil die Frau ihren Mann und die Kinder ihren Vater nicht mehr sehen können. Was können Frau und Kinder dafür, warum wird ihnen also das im GG verankerte Recht vorenthalten. Würde mal tippen: Weil man nicht alles aus dem Grundgesetz ableiten kann, nur weil es gerade gut in den Kram paßt.

Viele Grüße

HomerJ

Mal was anderes
Hallo Guido,

das die quasi Arbeitlosenversicherung in Form des Arbeitslosengeldes jedem Arbeitnehmer zusteht ist schon klar, aber muss ein Arbeitloser dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen und ständig erreichbar sein, um für diese Gelder berechtigt zu sein?
Das Arbeitsamt macht normalerweise schon Ärger, wenn ein Arbeitsloser in Urlaub geht, ohne diesen anzumelden.

Gruß
roland

Eben

Hallo Guido,

das die quasi Arbeitlosenversicherung in Form des
Arbeitslosengeldes jedem Arbeitnehmer zusteht ist schon klar,
aber muss ein Arbeitloser dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung
stehen und ständig erreichbar sein, um für diese Gelder
berechtigt zu sein?
Das Arbeitsamt macht normalerweise schon Ärger, wenn ein
Arbeitsloser in Urlaub geht, ohne diesen anzumelden.

Dies hatte ich in meiner ersten Antwort auf diese Frage auch erwähnt.

Daraufhin beschimpft zu werden, damit rechnet natürlich keiner…

CIAo