Arbeitsrecht: zahnnmedizinische fachangestellte

Hallo Greeneye,

zuerst: die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses bedarf der Schriftform. D.h. wenn er die Kündigun zum 15. jetzt nicht mehr annimmt - ist er leider im Recht.

Weiterhin kann man auch nicht einfach bei einem neuen AG bereits im Urlaub anfangen. Urlaub dient der Erholung…
Ob es da ein Hintertürchen mit Nebenjob gibt - vielleicht - was steht denn in Deinem Arbeitsvertrag: Muss Dein AG einem Nebenjob zustimmen?

Weiterhin ist immer zu bedenken, dass Dein neuer Chef sicher genau darauf achtet, wie Du dich jetzt verhältst - er könnte in die gleiche Situation geraten :wink: wie Dein jetziger Chef.

Versuche eine geradlinige Lösung mit Deinem Chef zu finden. Vielleicht eher umgekehrt - beim neuen Chef anfangen und als Nebenjob beim vorherigen aushelfen…?

Doch wie soll bei diesem Vorschlag Dein Urlaub geregelt werden?

Würde mich rechtlich beraten lassen…

Alles Gute

calesca

Hallo,

ich denke nicht daß Du eine Genehmigung für den 400 Euro Job brauchst denn die Kündigung ist ausgesprochen.

Gruß
maunzer

Rein rechtlich geht das nicht so einfach. Aber, kein gericht der Welt wird die verurteilen deswegen.

Also, macht dir kein kopf, gehe in Urlaub und gleichzeitig sag das du einer Auslandreise gebucht hast, falls er auf die dummer idee kommt ‚durch betrieblichen belangen‘ dir die urlaub auszuzahlen und dich weiter arbeiten läst bis dem letzten Tag.

Fang normal wie gehabt bei die Neue Job an. Das einzige mancho, du muss dein Neue chef trösten das deiner papiere später kommen als gedacht, wegen die fristen.

Grüß

Jason