Hallo,
jemand ist freiberuflich Tätig und hat zu Hause sein Büro. Aufgrund der wahrgenommenen Elternzeit und der damit verbundenen Arbeitszeitbegrenzung blieben allerdings die Umsätze im letzten Jahr - bis auf einen Monat -aus.
Können die Kosten für das Arbeitszimmer trotzdem bei der EkSt-Erklärung (Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung) geltend gemacht werden?