Arbeitszimmer bei fehlenden Umsätzen ?

Hallo,

jemand ist freiberuflich Tätig und hat zu Hause sein Büro. Aufgrund der wahrgenommenen Elternzeit und der damit verbundenen Arbeitszeitbegrenzung blieben allerdings die Umsätze im letzten Jahr - bis auf einen Monat -aus.

Können die Kosten für das Arbeitszimmer trotzdem bei der EkSt-Erklärung (Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung) geltend gemacht werden?

Hallo,

jemand ist freiberuflich Tätig und hat zu Hause sein Büro.
Aufgrund der wahrgenommenen Elternzeit und der damit
verbundenen Arbeitszeitbegrenzung blieben allerdings die
Umsätze im letzten Jahr - bis auf einen Monat -aus.

Können die Kosten für das Arbeitszimmer trotzdem bei der
EkSt-Erklärung (Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung) geltend
gemacht werden?

grundsätzlich ja, wenn geplant ist, den Betrieb weiterzuführen, sobald es zeitlich möglich ist

Wenn sich die „Nichttätigkeit“ für den Betrieb hinzieht, kann es schon sein, dass der Sachbearbeiter nachfragt oder es ablehnt.

Schöne Grüße
C.