Auskunftspflicht bei Schenkungen zu Lebzeiten

Der Pflichtteilsberechtigte hat einen Anspruch auf Auflistung des Vermögens - darin müsste , wenn der Erbfall innerhalb der Frist von 10 jahren eitritt auch dieses offengelegt werden.
Der eine machts , der andre nicht.
Wenn er es nicht tut, muss man beweisen, dass er es hätte tun müssen.