Ausziehen trotz 3 Monaten Kündigungsfrist ?

Im übrigen muss diese reizende Vermieterin Dir auf gleichen Wege, also schriftlich widersprechen (hierbei wird wohl kein Einschreiben nötig sein, da sie so oder so Zeugen haben wird, dass das Schreiben ausgehändigt worden sei). Wenn es klappt, und Du kommst zum 31.07 raus, Dein Zimmer innerhalb kürzester Zeit mit 3 oder 4 Kumpels ausräumen. Die Schlüssel schickst Du dann auch in einem versichertem Paket (NICHT Päkchen) vor dem 31.07. ab, also so, dass sie es vor dem 01.08. in den Händen hat.

Ciao Mr./Mrs. X
(mal nebenbei: ein Name wäre fein, kann auch gefakt sein)

Zu deiner Frage „Nachmieter suchen“:
ich seh da kein Problem drin einen Nachmieter zu suchen. Ob deine Vermieterin jedoch diese/-n akzeptiert bleibt jedoch ihr überlassen. Viell spirchst mal mit ihr, was sie für Anforderungen an einen Nachmieter stellt. Dann bekommst auch nen Eindruck ob sich die Arbeit überhaupt lohnt.

Zum rein rechtlichen Hintergrund:
Du kannst Deinen Mietvertrag nur mit Zustimmung deines Mitbewohners kündigen. Also nur im Einvernehemen. Wenn er sich sträubt oder queerstellt wirds schwer! Ihr seid drei Vertragsparteien. Wie schon gesagt, um formal richtig zu handeln müsst ihr beide (Du und dein Mitbewohner) gemeinsam bei seiner Mutter kündigen und dass dann mit 3 Monaten kündigungsfrist. Wärst Du untermieter bei deinem Mitbewohner sähe das anders aus. Wärst Du Hauptmieter könntest Du ungeachtet der Interessen deines Mitbewohners kündigen.

Also sprich mit beiden.

g,mar

Jetzt habe ich aber noch eine Frage : Habe ich die Möglichkeit
einen Nachmieter über Internetplattformen wie die orang blaue
zu suchen oder darf das nur der Vermieter?

Soviel ich weiß, kannst du den Nachmieter selbst suchen. Habe ich auch gemacht, mit einer Zeitungsanzeige.

G.

Bei deinen Schilderungen könntest du eine sofortige fristlose Kündigung zum
31.07.2010 aussprechen aus wichtigem Grund, hier wegen wiederholten
Hausfriedensbruch durch Mutter sowie dessen Sohn als Mitwohner, die deinen
Bereich unerlaubt betreten, stören oder gar „verwüsten“.

Schreib deiner jetzigen Vermieterin eine Kündigung und schick diesen per
Einwurf-Einschreiben. Der Brief könnte lauten:
„Sehr geehrte Vermieterin,
hiermit kündige ich fristlos zum 31.07.2010 aus wichtigem Grund,
weil mein Wohnbereich wiederholt durch Hausfriedensbruch gestört ist,
und trotz meiner Beschwerden diese Störungen nicht aufhören.
Ich sehe mich deshalb gezwungen, zum 31.07.2010 auszuziehen.
Sie erhalten die Mietsache und den Schlüssel am 31.07.2010 zurück.
Mit freundlichen Grüßen“

Das mit Verwüsten und Diebstahl kannst du später hinzufügen, aber dafür brauchst du Beweise. Den Hausfriedensbruch ist einfacher nachweisbar.

Der Begriff „fristlos“ bedeutet zwar auch ohne jegliche und deshalb
sofortige, also auf der Stelle, sogleich, Kündigung. Unter „fristlos“
versteht man aber auch, dass man weniger als 3 Monate übliche Kündigungszeit
nimmt. Der Vermieter muß dem Mieter wenigstens Zeit geben, sich eine neue
Wohnung zu suchen und umzuziehen. Das du eine neue Wohnung zu 1.8.2010 schon
hast, kannst du erst zum 31.07.2010 ausziehen. Deshalb „fristlos zum
31.07.2010 kündigen“.

Mit freundlichen Grüßen
Delia

Guten Abend,
ich habe folgendes Problem :
Ich wohne jetzt seit dem 1.10.2009 in einer Wohnung die der
Mutter meines Mitbewohners gehört und die diese an uns
vermietet.

Heißt das Sie haben einen gemeinsamen MV mit dem Sohn Iher Vermeiterin? Oder haben Sie lediglich 1 Zimmer in einer WG gemietet? Wohnen Sie zur Untermiete?
Ich rate Ihnen, sich an einen Fachmann (z.B. Mieterverein / Rechtsanwalt) zu wenden.