Hallo Nicole,
Antwort hat etwas länger gedauert, da ich gerade im Auslandsurlaub bin.
Zunächst ist anzumerken, daß die Arge/das Jobcenter kein Schnüffelrecht hat und somit keinen Anspruch auf Einblick in Deine sämtlichen Kontobewegungen.
Dort wird man also mit geschwärzten Auszügen leben müssen.
Nicht zu schwärzen sind sämtliche Einkünfte und Ausgaben für Unterkunft etc. sowie im Zusammenhang mit Deiner selbstständigen Arbeit.
Im Übrigen: Was sollten in die Akte genommene geschwärzte Auszüge denn später belegen können. Die Kontrollwut scheint bei Deiner Sachbearbeiterin ziemlich ausgeprägt zu sein. Es gibt einfach Dinge, die u.a. im Interesse der Würde des Menschen andere nichts angehen. Das mußt Du nun selber abwägen.
Auch gibt es andere Möglichkeiten der Kontrolle für die Sachbearbeiterin als die Vorlage von Kontoauszügen.
Als Selbstständige würde ich mir an Deiner Stelle auch Gedanken darüber machen, daß in keinem Fall in Ordnung ist, wenn meine Kunden, Klienten oder was auch immer (Geschäftspartner) ungeschwärzt bei irgendeiner Behörde aktenkundig werden. Die gehören dort einfach aus Loyalitäts- und Seriösitätsgründen nicht hinein.
Zur Versicherung:
Was ist mit der Frage nach bestehenden Versicherungen gemeint?
Im Grunde ist das doch nur interessant für die Behörde, wenn Du daraus Einkünfte erzielen könntest, wie z.B. eine Renten- oder Lebensversicherung.
Ich denke, es kann kein Beinbruch sein, diese Versicherung, für die Du nur Ausgaben hast, nicht angegeben zu haben. Du bist nicht verpflichtet Ausgaben anzugeben sondern Veränderungen in Deinen Einkommensverhältnissen.
Ungeschickt ist es allerdings für einen Freund eine KFZ-Versicherung abzuschließen, denn daraus könnte die Sachbearbeiterin mutmaßen (eigenes Auto, Lebenspartnerschaft). So wie es sich bei Dir darstellt läßt sich das wohl alles erklären, doch Theater kann es zunächst geben.
Ich weise darauf hin, daß meine vorstehenden Ausführungen keine Rechtsberatung darstellen, sondern Erfahrungsergebnisse, Meinungen und eigenangestellte Recherchen in für jeden zugängliche Quellen (Medien, Gesetzestexte und Gerichtsurteile) sind.
Grüße