Ich habe als Gewerbetreibender einen Gebrauchtwagen von einem Händler gekauft. Es handelt sich um einen Geländewagen der häufig von Handwerkern als Arbeitsauto genutzt wird. Das Fahrzeug hatte sichtbare Beulen an drei Stellen und zwei Felgen sind verschrammt. Der Verkäufer hat ungefragt erklärt das diese Beulen beim Rangieren auf dem Betriebshof des Vorbesitzers entstanden sind und somit nur ein optisches Problem darstellen.
Ich habe das Fahrzeug nach dem Kauf zur Inspektion gebracht, dort wurde festgestellt dass auch beide Achsen beschädigt sind. Ich habe daraufhin mit dem Vorbesitzer (nicht Verkäufer)Kontakt aufgenommen. Dieser hat mir dann geschildert, dass das Fahrzeug in einen erheblichen Verkehrsunfall verwickelt war, nämlich beim Überhohlvorgang auf der Landstraße von einem Fahrzeug auf der linken Seite angestoßen wurde und dann nach rechts gegen einen LKW geschleudert wurde. Das Fahrzeug wurde mit dieser Beschreibung von dem Gutachter in die Restwertbörse gestellt, der Händler hat also davon gewußt und es mir verschwiegen.
Auf Grund der Beulen habe ich mich nicht daran gestört dass im Kaufvertrag „unfallbeschädigt“ aber nicht „Unfallwagen“ steht. In der Annonce stand überhaupt nichts von einem Unfall.
Auf Grund der Formulierung im Kaufvertrag „unfallbeschädigt“ und „Verkauf an Gewerbetreibenden Ohne Garantie ohne Gewährleistung“ werde ich aber keine Chance haben diesen Schaden beim Verkäufer zu reklamieren, oder?
Vielen Dank für Ihr Interesse. Bitte aber nur antworten wenn Sie wirklich Bescheid wissen, spekuliert haben wir selber schon genug. Vielen Dank!