Hallo Kerstin,
2. Ergänzung;
lärmerzeugende Maschinen dürfen oft nach 19 Uhr nicht mehr betrieben werden. Um sicher zu sein einfach bei der Gemeinde nachfragen, die sollen auch die Rechtsgrundlage dir nennen, damit du den Nachbarn darauf hinweisen kannst, das hilft normalerweise, wenn der Nachbar uneinsichtig ist, hilft nur das Gericht.
Gruss El Mare