Guten Abend!
Ebendso
Kannst du mir jetzt noch erklären was eine Liquiditätsplanung
mit Finanzbuchhaltung oder gar Lohnbuchhaltung zu tun hat?Gerne. Die Liquiditätsplanung fußt u. a. auf aktuellen Zahlen
von Forderungen und Verbindlichkeiten
Korrekt.
mithin auf den Zahlen der Buchhaltung
Nein das ist eigentlich falsch, da eine Buchhaltung immer nur die
Vergangenheit darstellt und keinerlei Bezug zur Zukunft hat.
Jetzt komm mir nicht mit Debitorenbuchhaltung auch dort werden nur
Summen gebildet und Fällgkeit ist dort überhaupt kein Thema.
nicht etwa auf Zahlen einer BWA vom
Steuerberater, die naturgemäß nicht tagesaktuell sein können,
sondern mindestens mehrere Wochen alt sind.
Das stimmt natürlich, wobei mehrere Wochen genau ein Monat sind.
Und wenn du einmal dabei bist was hat die Liquiditätsrechnung
mit BWL Kenntnissen zu tun?Ich schrieb „kaufmännische Kenntnisse“.
Wenn du es als kaufmännische Kenntnisse bezeichnest nachzuhalten
welche Rechnungen wann fällig sind und wieviel Geld dann auf dem
Konto ist, ja dann hast du Recht.
Diese Fähigkeiten muß aber jeder Familienvorstand, Häuslebauer,
… haben wenn er nicht in größere Probleme laufen will.
Das man seinen eigene Planung von Geldzufluß und
Abfluß haben muß hatte ich geschrieben…Schon hat man die Liquiditätsplanung. Aber dafür braucht man
Zahlen des Ist-Zustands, die nur aus der Buchhaltung kommen
können.
Nee eben nicht, die Buchhaltung bucht Vorgänge in deinen Kontenrahmen,
das hat mit laufenden Rechnungen oder Zahlungen nichts zu tun.
Man könnte natürlich eine Art Parallelbuchhaltung
führen, wobei der Steuerberater Belege bekommt und der
Geschäftsinhaber schreibt alles noch einmal auf. Aber
wirtschaftlich sinnvoll geht anders .
Das ist keine Parallelbuchhaltung, das sind zwei komplett
verschiedene Dinge und beide nötig.
Ergo: Es ist Unsinn,
Belege zum Steuerberater zu schaffen, weil man sie selbst
braucht.
Ich brauche einen Beleg genau 10 Sekunden dann ist er gescannt,
danach wird er nur noch zur Ablage benötigt für Nachfragen bei denen
das Orginal erforderlich ist.
… das man erweiterte Kenntnisse im Steuerecht benötigt halte ich :für übertrieben.
Die Geschäftsvorfälle beim landläufigen Selbständigen sind i.
a. stets ähnlicher Art und die dafür erforderlichen Kenntnisse
steuerlicher Belange sind sehr überschaubar.
Wohl wahr.
Zwar sieht das
Formular einer Umsatzsteuervoranmeldung beim ersten Blick
kompliziert aus, aber tatsächlich sind immer nur die gleichen
wenigen Felder auszufüllen. Mit laufender Buchhaltung wird
alles auf Tastendruck von alleine generiert.
Ich zahle etwa 130€ FiBu (GmbH mit Angestellten, inklusive
Umsatzsteuervoranmeldung) im Monat bei ca. 1,2 Mio Umsatz, jetzt
erklär mir mal warum ich mir den Freck antun soll. In der Zeit die ich
benötige um dies zu erledigen habe ich in meiner Kernkompetentz das
dreifache verdient!
Außerdem sollte man nicht ganz vergesssen Steuerberater haben immer
Kumpels, Kumpelinen im Finanzamt und da geht das eine oder andere
schon mal ganz einfach was du nie im Leben hinbekommen würdest.
Diese deine Aussage halte ich in einem Wissensforum als
Rat für unvertretbar, denn ein Selbständiger ist kaufmännisch
tätig.
Wer sich nur auf sein ursprüngliches Fach konzentrieren
will, kann es gerne als Angestellter tun.
Du meinst jemand mit genialem Wissen sollte sich nicht selbsständig
machen weil er an den kaufmännischen Problemen scheitern muß. Sorry
da habe ich andere Erfahrungen und auch eine andere Meinung, Schuster
bleib bei deinen Leisten und jeder macht das was er gut kann dann
wird das was.
Es gibt schon noch Sonderfälle, für die man einen Berater in
Steuersachen braucht, aber für das Tagesgeschäft ist die
Gepflogenheit, Unterlagen zum Steuerberater zu schleppen,
unsinnig.
Ich bin erstaunt an was für Steuerberater ihr so geraten seit.
Wenn sich jemand durch diese schlichten und wie ich
meine nachvollziehbar begründeten Feststellungen auf den
Schlips getreten fühlt, lebe ich damit.
Ich auch, nur meine nachvollziehbaren und schlichten begründeten
Feststellungen sind halt ganz anders.
Gruß, der Plem