Beginn der Selbstaendigkeit

Guten Abend!

Ebendso

Kannst du mir jetzt noch erklären was eine Liquiditätsplanung
mit Finanzbuchhaltung oder gar Lohnbuchhaltung zu tun hat?

Gerne. Die Liquiditätsplanung fußt u. a. auf aktuellen Zahlen
von Forderungen und Verbindlichkeiten

Korrekt.

mithin auf den Zahlen der Buchhaltung

Nein das ist eigentlich falsch, da eine Buchhaltung immer nur die
Vergangenheit darstellt und keinerlei Bezug zur Zukunft hat.
Jetzt komm mir nicht mit Debitorenbuchhaltung auch dort werden nur
Summen gebildet und Fällgkeit ist dort überhaupt kein Thema.

nicht etwa auf Zahlen einer BWA vom
Steuerberater, die naturgemäß nicht tagesaktuell sein können,
sondern mindestens mehrere Wochen alt sind.

Das stimmt natürlich, wobei mehrere Wochen genau ein Monat sind.

Und wenn du einmal dabei bist was hat die Liquiditätsrechnung
mit BWL Kenntnissen zu tun?

Ich schrieb „kaufmännische Kenntnisse“.

Wenn du es als kaufmännische Kenntnisse bezeichnest nachzuhalten
welche Rechnungen wann fällig sind und wieviel Geld dann auf dem
Konto ist, ja dann hast du Recht.
Diese Fähigkeiten muß aber jeder Familienvorstand, Häuslebauer,
… haben wenn er nicht in größere Probleme laufen will.

Das man seinen eigene Planung von Geldzufluß und
Abfluß haben muß hatte ich geschrieben…

Schon hat man die Liquiditätsplanung. Aber dafür braucht man
Zahlen des Ist-Zustands, die nur aus der Buchhaltung kommen
können.

Nee eben nicht, die Buchhaltung bucht Vorgänge in deinen Kontenrahmen,
das hat mit laufenden Rechnungen oder Zahlungen nichts zu tun.

Man könnte natürlich eine Art Parallelbuchhaltung
führen, wobei der Steuerberater Belege bekommt und der
Geschäftsinhaber schreibt alles noch einmal auf. Aber
wirtschaftlich sinnvoll geht anders :smile:.

Das ist keine Parallelbuchhaltung, das sind zwei komplett
verschiedene Dinge und beide nötig.

Ergo: Es ist Unsinn,
Belege zum Steuerberater zu schaffen, weil man sie selbst
braucht.

Ich brauche einen Beleg genau 10 Sekunden dann ist er gescannt,
danach wird er nur noch zur Ablage benötigt für Nachfragen bei denen
das Orginal erforderlich ist.

… das man erweiterte Kenntnisse im Steuerecht benötigt halte ich :für übertrieben.

Die Geschäftsvorfälle beim landläufigen Selbständigen sind i.
a. stets ähnlicher Art und die dafür erforderlichen Kenntnisse
steuerlicher Belange sind sehr überschaubar.

Wohl wahr.

Zwar sieht das
Formular einer Umsatzsteuervoranmeldung beim ersten Blick
kompliziert aus, aber tatsächlich sind immer nur die gleichen
wenigen Felder auszufüllen. Mit laufender Buchhaltung wird
alles auf Tastendruck von alleine generiert.

Ich zahle etwa 130€ FiBu (GmbH mit Angestellten, inklusive
Umsatzsteuervoranmeldung) im Monat bei ca. 1,2 Mio Umsatz, jetzt
erklär mir mal warum ich mir den Freck antun soll. In der Zeit die ich
benötige um dies zu erledigen habe ich in meiner Kernkompetentz das
dreifache verdient!

Außerdem sollte man nicht ganz vergesssen Steuerberater haben immer
Kumpels, Kumpelinen im Finanzamt und da geht das eine oder andere
schon mal ganz einfach was du nie im Leben hinbekommen würdest.

Diese deine Aussage halte ich in einem Wissensforum als
Rat für unvertretbar, denn ein Selbständiger ist kaufmännisch
tätig.
Wer sich nur auf sein ursprüngliches Fach konzentrieren
will, kann es gerne als Angestellter tun.

Du meinst jemand mit genialem Wissen sollte sich nicht selbsständig
machen weil er an den kaufmännischen Problemen scheitern muß. Sorry
da habe ich andere Erfahrungen und auch eine andere Meinung, Schuster
bleib bei deinen Leisten und jeder macht das was er gut kann dann
wird das was.

Es gibt schon noch Sonderfälle, für die man einen Berater in
Steuersachen braucht, aber für das Tagesgeschäft ist die
Gepflogenheit, Unterlagen zum Steuerberater zu schleppen,
unsinnig.

Ich bin erstaunt an was für Steuerberater ihr so geraten seit.

Wenn sich jemand durch diese schlichten und wie ich
meine nachvollziehbar begründeten Feststellungen auf den
Schlips getreten fühlt, lebe ich damit.

Ich auch, nur meine nachvollziehbaren und schlichten begründeten
Feststellungen sind halt ganz anders.

Gruß, der Plem

Hallo osmodius,

Das ist eigentlich kein Problem solange man die Regeln
beachtet. Ich kenne Keinen, der da Probleme bekommen hat, auch
nicht bei Projekten mit Laufzeit > 12 Monate.

das nicht, aber ich habe damals sehr nervige Telefonate/Formulargehangele/verschiedene Ansprechpartner etc. hinter mir, bis die Deutsche Rentenversicherung endlich mit allen ihren Stellen kapiert hat, dass ich nicht scheinselbstständig bin und ich keine Formulare mehr zugeschickt bekommen muss.

Da braucht man wirklich gute Nerven!

Liebe Grüße

Kathleen

Hallo osmodius,

Wie kommst Du bei den gegebenen Angaben darauf? Berater in der
IT sind durchaus auch Freiberufler. Zwar war das vor 10 Jahre
noch gelegentlich ein wenig Gezanke mit den zuständigen
Stellen, heute ist der Status des Freiberuflers mit den
entsprechenden Voraussetzungen kein Problem.

so wie ich Ralph verstanden habe, wird er nicht nur beratend tätig sein. Könntest Du mir die entsprechenden Voraussetzungen nennen? Das interessiert mich jetzt dann doch - dann wechsele ich nämlich meinen Steuerberater! :smile:

Was spricht gegen die Ist-Versteuerung? Bei Freiberuflern
zudem unabhängig vom Umsatz.

Ich bin auch in der Ist-Versteuerung, musste anfangs alle drei Monate zahlen, wurde dann auf monatlich gesetzt. Es ging ja nur darum, mit welchen Steuern man wann zu rechnen hat. Und bei der Umsatzsteuer haben sich schon einige schnell vertan.

Viele Grüße von einer Nicht-Fachfrau

Kathleen

Moin auch,

bevor wir ueber verschiedene Dinge reden sollten wir den Begriff „Beratung“ klaeren: Ja, ich berate, dass heisst, dass mein Kunde mir sien Problem schildert und ich ihm sage, wie er mit Hilfe der betroffenen Software sein problem loesen kann. Ich implementiere aber auch, sprich ich stelle „Schalter“ an der Software so ein, dass sie das tut was der Kunde will. Ausserdem spiele ich verschiedene Updates in die Software ein. Ich programmiere aber keine Software!

Ist das jetzt ein Gewerbe oder nicht?

Ralph

Ist das jetzt ein Gewerbe oder nicht?

Hilft das?
http://www.dr-grunewald.de/freiberuflichkeit-gewerbe…

Der Plem

Moin auch,

der link hilft. Bin zwar nur Chemiker, aber programmieren tu ich ja auch nicht. Alsi freiberuflich, kein Gewerbe.

Danke

Ralph

Moin auch,

Du wirst evtl. überrascht sein, daß der Preis, den Du fordern musst (!), doch deutlich über dem liegt, was Du dachtest.

Du wirst lachen, was ich verlangt haben wöllte liegt nach neuesten Informationen weit unter dem, was Standard ist.

Ralph

Hi,

der link hilft.

ist zwar schon einige Jahre alt, aber das war ungefähr der Zeitpunkt, als sich da was geändert hat. Zuvor war das stark vom zuständigen FA und der eigenen Arbumentationskunst abhängig.

Bin zwar nur Chemiker, aber programmieren tu ich ja auch nicht.

Ich gehe davon aus, daß der Selbständige (jetzt hätte ich fast Du geschrieben, wo die Frage doch fiktiv ist - puuuhh) sein Studium abgeschlossen hast. Ein naturwissenschaftliches Studium ist immer ein gutes Argument, geht es doch nicht um die konkrete Tätigkeit, sondern die Art und Weise, wie man sich der Aufgabe nähert. Da wäre auch das Programmieren kein Problem.
(Früher wurde als Kriterium herangezogen, ob man Server- oder Anwendungssoftware programmiert. Nenne einem belibiegen Finanzbeamten 5 Programme und lass ihne entscheiden, in welche Kategorien welche Software gehört. Oder lass ihn würfeln…)

Alsi freiberuflich, kein Gewerbe.

Klingt für mich so. Sollten die das anders sehen, dann werden sie schon auf den Selbständigen zukommen.

Gruß

osmodius

Sachen stürzt die nur viel Arbeit, Frust und wenig bis gar keine
Kohle bringen.

Ich hatte vor der Selbstständigkeit auch wahnsinnige Panik vor
der Buchhaltung (bei mir EÜR),

Das ist keine Buchhaltung, das ist hömepathische Zettel
sortieren.

Wozu Buchhaltung, wenn eine korrekte EÜR (zunächst) völlig ausreicht?

Gruß
JK