Bei krankengeld steuernachzahlung?

Hallo!

Derjenige hat keine Wahl. Er MUSS eine Steuererklärung machen, er ist wegen des Bezugs von Arbeitslosen + Krankengeld verpflichtet dazu.

Von den Angaben her zu schließen glaube ich aber nicht, dass es eine Nachzahlung gibt. Wenn die Person Klarheit darüber haben möchte, sollte sie sich eine Steuersoftware holen und das vorher mit der Software ausrechnen.

Gruß

Jörg

Danke für die Antwort. Gern würde ich wissen, wie die Software heißt. Kann man auch online runterladen?
Ich habe gestern bis weit nach 24 Uhr gesucht und gerechnet. Es gibt ja genügend Rechner, aber die Berücksichtigen immer nur ein Einkommen. Ich brauch es doch für Zusammenveranlagte.
Ach und vielleicht noch eine Frage. Wenn ich das Bruttoeinkommen + Krankengeld + Arbeitslosengeld eingebe, ziehe ich dann den Grundfreibetrag ab oder wird der automatisch berücksichtigt? Im Voaraus danke

Die Geschichte kann man nicht einfach mit einem Brutto/Netto Lohnrechner prüfen. Man benötigt ein richtiges Programm für Einkommensteuererklärungen dazu. Elster-Formular vom Finanzamt ist kostenlos, ob sich damit aber noch das uralte Jahr durchführen lässt bezweifle ich. Ein Programm für 2006 ist schwierig bis unmölich.

Gruß

Jörg

Sorry, dait kenne ich mich leider gar nicht aus.
"Trotzdem"viel Erfolg!
Roger

Hallo,
wenn wirklich eine so hohe Nachzahlung zu stande kommt, würde ich freiwillig keine EST abgeben. Erst nach Auffoderung vom FA. Und die hätte bereits bis einschließlich 2009 erfolgen müssen. Daher besser erst mal nichts machen.

Grüße
Ist gar nicht so einfach den entsprechenden Rechner

zu finden. Leider habe ich die Erklärung für 2005 im vorigen
Jahr gemacht,deshalb werde ich ja 2006 und weitere auch
abgeben müssen. Bei einem Rechner den ich fand, kamen fast
2000,- Nachzahlung raus. das bei insgesamt 4 Monaten
Lohnersatzleistung. Das gesamte Einkommen ist weit unter dem
meines Ehepartners, bei Kl. 4, dann noch so viel nachzahlen?
Verstehe ich nicht.
A ber danke für die Antwort.

Wenn einmal eine Erklärung gemacht wurde, z.B. 2005 mußt auch für die anderen Jahre erklärt werden. Wenn nicht: Strafzahlung.

Steuererklärung ja oder nein!?Zu evtl. Manipulationen kann doch keine Auskunft gegeben werden. Evtl. einen SB der Krankenkasse oder des Arbeitsamtes dazu befragen.