Hallo!
Derjenige hat keine Wahl. Er MUSS eine Steuererklärung machen, er ist wegen des Bezugs von Arbeitslosen + Krankengeld verpflichtet dazu.
Von den Angaben her zu schließen glaube ich aber nicht, dass es eine Nachzahlung gibt. Wenn die Person Klarheit darüber haben möchte, sollte sie sich eine Steuersoftware holen und das vorher mit der Software ausrechnen.
Gruß
Jörg