Die Bescheinigung des Arbeitgebers ist rechtlich nicht zwingend erforderlich, erleichtert dem Finanzamt aber die Beurteilung.
Wollen Sie das Arbeitszimmer geltend machen, weil Sie dort den Schwerpunkt Ihrer beruflichen Tätigkeit haben? Dann muss der Arbeitgeber bescheinigen, dass Sie Ihren beruf ausschließlich in dem Arbeitszimmer ausüben - also nicht im Büro des Arbeitgebers arbeiten.
Oder wollen sie die Variante (maximal 1.250 Euro); dann muss Ihr Arbeitgeber bescheinigen, dass Sie für die berufliche Tätigkeit keinen Arbeitsplatz beim Arbeitgeber haben (Schreibtisch etc.) und deshalb zu Hause arbeiten müssen.
mfG
Uwe grobshäuser