Bestattungskosten, Halbschwester will/kann nicht

Hallo allerseits,

ich hoffe sehr, es kann mir jemand weiterhelfen.

Ich schreib erst mal den bisherigen groben Ablauf:

Oktober 2010 ist unbekannter, leiblicher Vater gestorben.
Dezember 2010 wurde eines der von der Behörde gefundenen Kinder angeschrieben. Beileid bekundet mit Rechnung über 2800 € Bestattungskosten zum bezahlen.
Der Sohn ist aus zweiter Ehe (37 Jahre alt). Es gibt noch zwei Töchter aus ersten Ehe des Verstorbenen. Es wurden Nachforschungen betrieben und eine Halbschwester ausfindig gemacht. Die andere ist verschollen.
Diese eine Halbschwester wurde etwa April 2011 per Einschreiben angeschrieben. Hat jedoch nie geantwortet.
Die Behörde hat aber die Rechnung gesplittet, so dass der Sohn nur noch die Hälfte zahlen musste und hat dann auch bezahlt.
Nun kam wieder ein Schreiben, das die Halbschwester nicht zahlt und hat dem Sohn über die andere Hälfte wieder eine Rechnung gestellt.
Der Sohn hat die Halbschwester jetzt noch mal angeschrieben und mit zivilrechtlicher Klage gedroht falls kein Geld eingeht, oder ein Vorschlag mit Ratenzahlung.

Meine Frage:
Wenn der Sohn eine Klage einreicht, müssen Anwalts- und Gerichtskosten von etwa 500 bis 600 Euro vorausgelegt werden.
Wenn sich nun während des Verfahrens herausstellt, das die Halbschwester mittellos ist, hat der Sohn dann überhaupt eine Chance an das ihm zustehende Geld zu kommen?
Er hat etwas gelesen von „Antrag auf Bestattungskostenbeihilfe beim zuständigen Sozialamt“. Die Halbschwester müsste also zum Sozialamt gehen und sich das Geld holen.
Und was wäre mit den ausgelegten Prozesskosten. Diese müssten von der Halbschwester doch eigentlich auch zurückgezahlt werden oder übernimmt das Sozialamt das nicht?

Hat da jemand schon Erfahrungen gemacht?

Viele Grüße

Die Bestattungskosten fallen zunächst dem Nachlass zur Last. Gab der nichts her, den Angehörigen.

Ihre Beteiligung hängt von der Zumutbarkeit ab: der Zahlungsfähigkeit einerseits und dem Umstand, ob Ihnen etwa wegen versagtem Kindesunterhalt diese unbillige Härte unzumutbar wäre.

Vor einer Klage würde ich erst einmmal diese Umstände erfragen.

G imager761

Die Halbschwester müsste also zum Sozialamt gehen und sich das Geld holen. Und was wäre mit den ausgelegten Prozesskosten. Diese müssten von der Halbschwester doch eigentlich auch zurückgezahlt werden oder übernimmt das Sozialamt das nicht?

Wenn es jemanden gibt, der die Bestattung bezahlen kann, dann zahlt das Sozialamt nichts. Die Bestattungskosten müssen nicht gerecht aufgeteilt werden. Wenn einer nicht zahlen kann, dann muss er auch nicht, sondern die anderen. Das Sozialamt zahlt die Beerdigung nur, wenn es gar keinen gibt, der zur Bestattung verpflichtet wäre.

Aber vielleicht hat die Schwester ja die Zahlung nicht wegen Zahlungsunfähigkeit, sondern wegen Unbilligkeit abgelehnt (siehe vorige Antwort).

Viele Grüße

Hallo und vielen Dank für die bisherigen Antworten.

Unterhaltszahlungen von Seiten des Vaters an die Mutter hat es damals nie gegeben, noch hat er sich nach der Trennung um Ex-Frau und Kind gekümmert.

Bleibt also nur noch zu hoffen, das die Halbschwester auf den Brief reagiert und sich nicht wieder stur stellt.

Viele Grüße