Bremssattel kaputt

Hi,

Maxxus hat Recht,
Solange Du Deine Rechnungen bei der Werkstatt bezahlt hast,
hat diese kein Recht, Dir dein Eigentum vorzuenthalten.
Eine Werkstatt muß sich jedoch, als qualifizierter Meisterbetrieb mit der damit verbundenen Verantwortung absichern. Wenn beispielsweise auf Deiner Heimfahrt wegen der Bremse etwas passiert, muß dieser Betrieb zu Protokoll geben, dass er ein nicht verkehrssicheres Auto leichtfertig heraus gab. Je nach Schwere der Folgen ist dieser Betrieb voll
oder zum Teil haftbar zu machen…
Da hilft auch keine Einverständniserklärung, daß man das Risiko selber übernimmt, denn:
dieses Risiko können Laien nicht abschätzen!
Jedoch kann sich die Werkstatt bei der Abholung mit einem Anhänger (ist besser) oder Abschleppstange absichern, in dem das schriftlich bei Abholung festgehalten wird, gegen Unterschrift.
(Als „Satansbraten vor dem Herrn“ könnte man auch darüber nachdenken, während der Öffnungszeiten das Auto mit dem Zweitschlüssel vom Hof zu holen / z.B. während der Mittagspause…, allerdings darf dann wirklich nicht die kleinste Kleinigkeit passieren,-
wenn man bewußt ein nicht verkehrssichers Fahrzeug im öffentlichen Strassenverkehr bewegt, verliert man den Versicherungsschutz von seiner Haftpflichtversicherung, wegen grober Fahrlässigkeit / oder Vorsatz)

Zu deiner ursprünglichen Frage:

da kann ich nur feststellen, nicht jede Fach-od. Vertragwerkstatt ist wirklich kompetent + einige haben, nicht zuletzt „blinde“ + „gleichgültige“ Monteure, die nur nach Auftrag handeln + Scheuklappen tragen, nach der Devise; was ich nicht sehe, ist nicht da…
Desweiteren ist zu unterscheiden, Vertrags oder Fachwerkstatt;
die Erstere kann beim Hersteller einen Kulanzantrag stellen + wird eher eine positive Auskunft erhalten, als eine kleine freie Fach-Werkstatt, die die Werkstattspreise der Vetragswerkstätten mit Tiefstpreisen nachhaltig untergräbt.
Ein Bremssatttel geht bei Deiner Laufleistung normalerweise nicht einfach mal kaputt, möglicherweise wurde bei der Erneuerung der Beläge ein Fehler gemacht, und die jetzt höheren Kosten will man auf Dich abwälzen; (würde mich nicht wundern, ich bin seit über 30 Jahren im Autogeschäft, kenne zahlreiche Betriebe und deren Vorgehensweisen)

Alleine schon die Antwort von Deiner Werkstatt, - keine Ahnung -
würde mich veranlassen, z.B. der Sache auf den Grund zu gehen, um diesen
„Flickschustern“ die zukünftigen Umsätze in Frage zu stellen.
Klar ist aber auch, wenn Du noch keine Inspektion gemacht hast + wenn es einen Vorbesitzer gab, dieser auch keine machen ließ, wird seitens sämtlicher Hersteller wenig Kulanzbereitschaft zu erwarten sein.

Nun bist Du vielleicht auch auf Dein Auto angewiesen + es sollte schnellstmöglichst wieder einsatzbereit sein,
(ein Rechtsstreit mit Gutachten kostet ohne Rechtsschutzversicherung viel Geld + dauert mit Sachverständigengutachten auch mal 1-2 Jahre…
möglicherweise ohne den gewünschten Erfolg)
so daß ich empfehlen würde zu einer anderen Werkstatt zu gehen,und
Deine Vorgeschichte (vom Auto)vorzutragen (ohne Namensnennung von Deiner bisherigen Werkstatt), weil auch sehr viele Werkstätten für andere Werkstätten bei Auftragsspitzen Arbeiten durchführen… / eine eventuelle „Partnerwerkstatt“ würde bei Deinem Sachverhalt ins „gleiche Horn blasen“…
und den gleichen Scheiß erzählen;
Abschließend seit erwähnt, wenn Du in der Vergangenheit die Kosten für eine Inspektion gespart hast, so solltest Du in der Zukunft bei einem relativ jungen Auto diese Kosten für die nächsten 12- 18 Monate einkalkulieren, - es erleichtert zumindest die Argumentation bei nachfolgenden Kulanzersuchen, die bei einer regelmäßigen Inspektion erheblich größere Aussichten (aber leider keine Garantie) auf Erfolg haben. Ist leider auch herstellerabhängig…

Weitere Fragen beantworte ich gerne, wenn es mir möglich ist,
schon aus Prinzip, weil die Automobilwirtschaft in den letzten Jahren
nach meinem Dafürhalten total abgehoben ist…

LG
Micha