Bundeswehr

Liebe/r SGTFC,

danke für deine schnelle und ausführliche Antwort. Sie hat auf jeden Fall meine Fragen soweit wie möglich beantwortet. Besonders möchte ich mich noch bei dir für die Einladung zu weiteren Fragen bedanken. Falls noch einmal eine Frage aufkommen sollte, wende ich mich vertrauensvoll an dich :smile:

Alles Liebe,
Bärbel

Lieber Andre,

danke für deine Antwort und die guten Wünsche, du hast mir weitergeholfen.

Bärbel

Hallo Groddy,

vielen Dank für deine Antwort,
du scheinst die Sache ja sehr pragmatisch zu sehen. Hinter meiner Frage standen sehr persönliche Gründe und nicht der Wunsch von jemandem, sich „den Hintern platt zu sitzen“. Natürlich sollte man sich vorher überlegen, auf was man sich einlässt, aber wenn es so weit ist, kann es doch für alle Beteiligten sehr, sehr schwer sein und leider hilft da ein „anderen geht’s noch schlimmer“ nicht immer weiter.

Alles Liebe,
Bärbel

Nur Frage 1
eigentlich muss er gehen da er ja schon einmal dort war und einen vertrag unterschrieben hat. ansonsten soll er in diesem nochmal nachlesen. weiter kann ich dir aber auch nicht helfen ebenso wenig wie frage 2

Lieber churchmayer,

das macht gar nix. Ich habe schon viele hilfreiche Antworten erhalten. Danke, dass du dir die Mühe gemacht hast, zu antworten.

Alles Gute,
Bärbel

eigentlich muss er gehen da er ja schon einmal dort war und
einen vertrag unterschrieben hat. ansonsten soll er in diesem
nochmal nachlesen. weiter kann ich dir aber auch nicht helfen
ebenso wenig wie frage 2

Hallo Bärbel!

  1. Ja, das gehört heutezutage zu dem Beruf des Soldaten (auch auf Zeit) dazu. Wenn die entsprechende Zeit zwischen zwei Auslandseinsätzen vergangen ist, ist ein weiterer Einsatz durchaus möglich/ normal.
  2. Es gibt keine Beschränkungen in der StO-Frage, ob nur große oder kleine Liegenschaften geschlossen werden. Am 26.10.11 wird der VM die Standorte bekanntgeben, die geschlossen werden. Vorher dürfte höchstens etwas über die Gerüchteküche bekanntwerden. Da die Anzahl der Soldaten reduziert wird, aber der Auftrag der BW noch erfüllt werden muss, entscheiden hier vorallem einsatzbezogene Argumente für einen Erhalt oder eine Schließung eines StO.
    Gruß
    Ralf