Darf der kinderwagen im treppenhaus stehen?

kürzlich gab es eine unterhaltung zwischen einem mieter und der zuständigen hausverwaltung.
in der unterhaltung viel unter anderem die aussage (durch die hausverwaltung), dass es nicht gestattet ist, den kinderwagen im treppenhaus abzustellen.
in der hausordung steht zwar geschrieben, dass u.a. keine kinderwagen im „treppenaufgang“ abgestellt werden dürfen und dass hierfür die mieterkeller zu nutzen sind. dazu wäre zu erwähnen, dass der mieterkeller eine größe von ca. 2m x 4m hat und nicht gerade leer steht, dort also keinesfalls platz für einen kinderwagen ist.

auf die frage des mieters an den hausverwalter, wo denn der kinderwagen dann abgestellt werden sollte, kam die antwort, dass dieser in dem raum abzustellen ist, der für die fahrräder vorgesehen ist.
dieser raum befindet sich allerdings nicht im wohnhaus selbst, sondern ca. 50m davon entfernt in einem seperaten kleinen abgeschlossenen abstellraum, der mit 24!!! fahrrädern (von insgesamt 9 mietparteien = 20 fahrradfahrern (mancher hat hier anscheinend 2 fahrräder)) vollgestellt ist.
und wenn in diesem raum nur ein kinderwagen abgestellt werden würde, wäre der raum so zugestellt, dass dort jedesmal umgeräumt werden müsste, wenn jemand an sein fahrrad gelangen wollte.
und wenn diese aussage denn wirklich wirksam sein sollte, dann würde das ja für alle kinderwagen gelten, wobei hier zur zeit von insgesamt 4-5 kinderwagen die rede wäre.

und zum schluss ist zu erwähnen, dass im treppenhaus keinesfalls beengte verhältnisse herrschen, es ist genug platz für die kinderwagen, es ist auch kein fluchtweg (für einen eventuellen brandfall o.ä.) zugestellt oder behnidert. was besagt eigentlich genau der begriff „treppenaufgang“, ist hier das treppenhaus im allgemeinen gemeint?

also wie kann man sich in desem fall verhalten?

über hilfreiche meinungen und tipps würden wir uns sehr freuen.
vielen herzlichen dank!

Hallo,

in der hausordung steht zwar geschrieben, dass u.a. keine
kinderwagen im „treppenaufgang“ abgestellt werden dürfen und
dass hierfür die mieterkeller zu nutzen sind.

na, dann ist die Lage doch glasklar, und es kann eigentlich keine offenen Fragen geben.

Gruß,

Malte (der der Meinung ist, daß Kinderwagen o.ä. in Fluchtwegen nichts zu suchen haben, auch wenn Einzelne der Meinung sind, da sei genug Platz)

Hallo

wenn die Hausordnung vor schreibt, dass weder Kinderwagen noch Fahrräder im Treppenhaus stehen dürfen, muss Mieter sich daran halten und notfalls den Kinderwagen in der eigenen Wohnung abstellen.

Gut, dass nur 4-5 Kinderwagen dort stehen…

Gruß

Hallo Masinchen,

laut dem OLG Hamm dürfen Kinderwagen zumindest tagsüber im Hausflur stehen, wenn es keine andere angemessene Möglichkeit zum Abstellen gibt; angemessen ist hierbei nicht der Keller o.Ä., da es Eltern mit Kleinkindern nicht zugemutet werden kann, mit Kind auf dem Arm einen Kinderwagen durch die Landschaft zu wuchten: http://www.123recht.net/OLG-Kinderwagen-d%C3%BCrfen-…

Beste Grüße

=^…^=

Man muss Urteile auch lesen…
Hallo,

laut dem OLG Hamm dürfen Kinderwagen zumindest tagsüber im
Hausflur stehen, wenn es keine andere angemessene Möglichkeit
zum Abstellen gibt; angemessen ist hierbei nicht der Keller
o.Ä., da es Eltern mit Kleinkindern nicht zugemutet werden
kann, mit Kind auf dem Arm einen Kinderwagen durch die
Landschaft zu wuchten:
http://www.123recht.net/OLG-Kinderwagen-d%C3%BCrfen-…

das sagt das Urteil genau nicht aus. Das Urteil bestätigt lediglich, dass eine getroffene Hausordnung gültig ist, die das vorübergehende Abstellen (nicht „tageweise bei Nichtbenutzung“, auch nicht „über Nacht“!) erlaubt.

Übertragen bedeutet das hier, daß die ein Abstellen ausschließende Hausordnung ebenfalls gültig ist und ein Abstellen hier daher nicht erlaubt ist.

Sollte ich das alles falsch interpretieren, möge man mich korrigieren, aber momentan bleibt der Fall imho eindeutig.

Gruß,

Malte

PS: Die Sache mit den Fluchtwegen hat das Gericht übrigens überhaupt nicht diskutiert, weil die in diesem Zusammenhang nicht relevant war (andere Zuständigkeit, hier ging es um einen Antrag der Eigentümergemeinschaft auf Änderung der Hausordnung).

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Man sollte nicht so viel interpretieren… ;o)
Hallo Malte,

man kann das Urteil auch so interpretieren, dass das Abstellen von Kinderwagen nicht durch die Hausordnung verboten werden kann - so macht es zumindest die Süddeutsche (http://www.sueddeutsche.de/immobilien/561/334412/text/)

Die Rechtssprechung scheint bei dieser Problematik etwas uneinheitlich zu sein, die Tendenz geht aber imho klar in Richtung pro Abstellen:

http://www.rechtsanwalt-news.de/mietrecht/abstellen-…

http://www.immowelt.de/Recht/index.aspx?PaGID=41306D…

Was etwaige Regelungen in der Hausordnung angeht, sagt das LG Bielfeld: Die Bestimmung in der Hausordnung, daß das Abstellen eines Kinderwagens im Hausflur nur vorübergehend zulässig sei, greift nur dann, wenn für den Mieter eine zumutbare, anderweitige Abstellmöglichkeit besteht.

Wenn diese anderweitige Abstellmöglichkeit im Keller ist, wird es derzeit im Allgemeinen als unzumutbar erachtet, dass die Eltern den Wagen jedes Mal die Treppen hoch- und runterschleppen.

Beste Grüße

=^…^=
*ianal*

kinderwagen im treppenhaus
Hallo,

ich muss mich erst einmal kurz aufregen. In Deutschland wird versucht alles irgendwie hoheitlich zu regeln. Aber auch das Thema Kinderwagen hat schon viele Gerichte beschäftigt.

Als Vermieter / Eigemtümergemeinschaft kann man Regeln zum Abstellen von Kinderwagen im Treppenhaus / Flur erlassen

Grundsätzlich ist jeder Bewohner des Hauses, Eigentümer und Mieter, berechtigt, seinen Kinderwagen im Hausflur abzustellen (LG Bielefeld, Urteil v. 16.9.1992, 2 S 274/92,WM 93, 37; LG Hamburg, Entscheidung v. 6.8.1991, 316 S 110/91, WM 92, 188; AG Landau, Urteil v. 22.7.1987, 3 C 368/87, WM 88, 52). Dies hätte jedoch zur Folge, dass in einer „kinderreichen“ Wohnanlage der Eingangsbereich zu einem „Parkhaus“ verkommen und somit einzelne Bewohner in ihrer Bewegungsfreiheit, sprich im Gebrauch des gemeinschaftlichen Eigentums, eingeschränkt werden könnten. Zur Vermeidung dieser Situation wird oft das Abstellen eines oder mehrerer Kinderwagen im Eingangsbereich bzw. im gesamten Treppenhaus in der Hausordnung untersagt.

Ein in der Hausordnung ausgesprochenes Verbot wird aber unwirksam, wenn der Eigentümer / Mieter im Einzelfall darauf angewiesen ist, den Kinderwagen im Hausflur abzustellen (AG Hanau, Urteil v. 19.1.1989, 34 C 1155/88, WM 89, 366; AG Hagen, Entscheidung v. 9.11.1983, 9 C 217/83, WM 84, 80). Steht einem im 3. Obergeschoss lebenden Bewohner keine geeignete Räumlichkeit zum Abstellen seines Kinderwagens im Keller des Hauses zur Verfügung, so ist es für ihn nicht zumutbar, den Wagen stets bis in seine Wohnung zu tragen.

Ist der Brandschutz betroffen (zum Beispiel: Durchgangsbreite), dann hat man als Kinderwagenhalter „schlechte Karten“, denn hier sind übergeordnete Werte anhängig.

Christian

Hi,

[…]

Ist der Brandschutz betroffen (zum Beispiel:
Durchgangsbreite), dann hat man als Kinderwagenhalter
„schlechte Karten“, denn hier sind übergeordnete Werte
anhängig.

Diese Kinderwagen /Buggy´s sind doch so Wetterfest wie zB Fahrräder. Warum stellt man die Kinderwagen etc. vor der Haustüre dort ab, wo üblicherweise auch Fahräder draußen stehen?

Anachließen liesse sich diese auch. Mitversichert sind diese wohl auch wie Fahrräder.

vlg MC

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Hallo,

Diese Kinderwagen /Buggy´s sind doch so Wetterfest wie zB
Fahrräder. Warum stellt man die Kinderwagen etc. vor der
Haustüre dort ab, wo üblicherweise auch Fahräder draußen
stehen?

*kicher*

Du hast keine Kinder, oder?

Würdest Du Dein Baby in einen klitschnassen, vollgesogenen Kinderwagen legen wollen? Diese Wagen sind nämlich nicht nur aus Metall… ;o)

Kopfschüttelnde Grüße

=^…^=

in der hausordung steht zwar geschrieben, dass u.a. keine
kinderwagen im „treppenaufgang“ abgestellt werden dürfen und
dass hierfür die mieterkeller zu nutzen sind. dazu wäre zu
erwähnen, dass der mieterkeller eine größe von ca. 2m x 4m hat
und nicht gerade leer steht, dort also keinesfalls platz für
einen kinderwagen ist.

Hallo!

Mieterkeller schön und gut, aber was ist eigentlich mit den Kinderwagen der Besucher?

Mal angenommen in einem Haus mit einem engen Treppenhaus wohnt eine Familie mit Baby, die den Kinderwagen immer ordentlich in der Garage abstellt. Wenn aber Besuch mit Baby kommt, „freuten“ sich die Hausbewohner über einen Kinderwagen, der direkt vor der ersten Treppenstufe stände, so dass nur schlanke bis normalgewichtige Personen überhaupt eine Chance hätten, ohne Gepäck vorbeizukommen (ca. 40 cm Freiraum).

Was könnten die Hausbewohner tun? Den fremden Kinderwagen einfach vor die Tür stellen? Wie beschrieben ginge es nicht um den Wagen des ansässigen Babys, sondern um den eines Besuchers.

Abgesehen davon gäbe es 10 Stufen tiefer unter der Treppe genug Platz für den Wagen. Aber der Besucher würde ihn dort vermutlich nicht finden und die Hausbewohner hätten auch wenig Lust, fremde Kinderwagen zu schleppen.

Einige Hausbewohner wären auch schon leicht verärgert, weil ein unbeschwertes aus dem Haus laufen mitten im Kinderwagen enden würde. Abgesehen von den Fenstern und Balkontüren der Erdgeschossbewohner wäre das auch der einzige Fluchtweg raus aus dem Haus.

Könnten die Hausbewohner also einfach den fremden Kinderwagen vor die Tür stellen?

Viele Grüße

Anne

Hi,

Diese Kinderwagen /Buggy´s sind doch so Wetterfest wie zB
Fahrräder. Warum stellt man die Kinderwagen etc. vor der
Haustüre dort ab, wo üblicherweise auch Fahräder draußen
stehen?

*kicher*

Du hast keine Kinder, oder?

keine laiblichen…

Würdest Du Dein Baby in einen klitschnassen, vollgesogenen
Kinderwagen legen wollen?

nicht wirklich
es sei denn, die Kinder sind gut isoliert :wink:
also nicht nur um den Po herum :smile:
btw Ist das Klischnass von oben oder von unten gemeint? ;-D

Diese Wagen sind nämlich nicht nur
aus Metall… ;o)

Gibts dafür Abdeckungen, so zB als Planengarage?

Kopfschüttelnde Grüße

=^…^=

wissbegierige Grüße

MC

Hallo,

Gibts dafür Abdeckungen, so zB als Planengarage?

es gibt zwar Regenabdeckungen, aber die sind meiner Erfahrung nach alles andere als wasserdicht.

Beste Grüße

=^…^=

Hi,

Gibts dafür Abdeckungen, so zB als Planengarage?

es gibt zwar Regenabdeckungen, aber die sind meiner Erfahrung
nach alles andere als wasserdicht.

Hmmm, wie halten´s denn darunter die Kinder aus???

*g*

vlg MC

Hi,

die Teile haben irgendwo vage im Kopfbereich eine Öffnung - was der Wasserdichtheit leider etwas abträglich ist… :o)

Cheerio

=^…^=

Hallo,

weil durch das Kondensat in der Luft (Tau und Nebel) der textile Einsatz bei Kinderwagen sich durchfeuchtet.

Desweiteren hat das auch mit einer gewissen Sauberkeit zu tun. Einen Fahrradsattel kann ichz mit einem lappen in Null Komma nix abwischen, einen Kinderwagen, das dauert.

Deine Ausführungen zu Diebstahl sind Käsekuchen. Wenn der Kinderwagen entwendet wurde, nützt mir die Versicherung im Moment gar nix mit einem Kind auf dem Arm und einer Tasche unter dem Arm.

Christian

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[MOD] Artikelbaum ab hier abgeschlossen wegen OT
Hallo,

das „Du-hast-wohl-keine-Kinder?“-Brett ist woanders aber nicht hier.

Daher schließe ich den Artikelbaum ab wegen Off-Topic ab.

Gruß

Christian[MOD]