kürzlich gab es eine unterhaltung zwischen einem mieter und der zuständigen hausverwaltung.
in der unterhaltung viel unter anderem die aussage (durch die hausverwaltung), dass es nicht gestattet ist, den kinderwagen im treppenhaus abzustellen.
in der hausordung steht zwar geschrieben, dass u.a. keine kinderwagen im „treppenaufgang“ abgestellt werden dürfen und dass hierfür die mieterkeller zu nutzen sind. dazu wäre zu erwähnen, dass der mieterkeller eine größe von ca. 2m x 4m hat und nicht gerade leer steht, dort also keinesfalls platz für einen kinderwagen ist.
auf die frage des mieters an den hausverwalter, wo denn der kinderwagen dann abgestellt werden sollte, kam die antwort, dass dieser in dem raum abzustellen ist, der für die fahrräder vorgesehen ist.
dieser raum befindet sich allerdings nicht im wohnhaus selbst, sondern ca. 50m davon entfernt in einem seperaten kleinen abgeschlossenen abstellraum, der mit 24!!! fahrrädern (von insgesamt 9 mietparteien = 20 fahrradfahrern (mancher hat hier anscheinend 2 fahrräder)) vollgestellt ist.
und wenn in diesem raum nur ein kinderwagen abgestellt werden würde, wäre der raum so zugestellt, dass dort jedesmal umgeräumt werden müsste, wenn jemand an sein fahrrad gelangen wollte.
und wenn diese aussage denn wirklich wirksam sein sollte, dann würde das ja für alle kinderwagen gelten, wobei hier zur zeit von insgesamt 4-5 kinderwagen die rede wäre.
und zum schluss ist zu erwähnen, dass im treppenhaus keinesfalls beengte verhältnisse herrschen, es ist genug platz für die kinderwagen, es ist auch kein fluchtweg (für einen eventuellen brandfall o.ä.) zugestellt oder behnidert. was besagt eigentlich genau der begriff „treppenaufgang“, ist hier das treppenhaus im allgemeinen gemeint?
also wie kann man sich in desem fall verhalten?
über hilfreiche meinungen und tipps würden wir uns sehr freuen.
vielen herzlichen dank!