Darf die Lehrerin meine kids einsperren?

Guten Abend!

Meine Kinder sagen das die Lehrer den Klassenraum abschließen
wenn nach Unterrichtsbeginn nicht alle Schüler da sind. Meine
Frage ist jetzt ob das überhaupt Rechtens ist finde das das
schon fast an Freiheitsberaubung geht

Von Freiheitsberaubung kann man da nicht reden.
Solange nichts passiert, kann man das so oder so sehen; vgl. die bisherigen Postings. Aber falls in deinem Bundesland solche Maßnahmen nicht ausdrücklich vorgesehen sind, gilt m. E.:
Sobald einer der Ausgesperrten etwas anstellt oder es passiert einem etwas, stellt sich die Frage der Aufsicht - und seine Aufsichtspflicht verletzt der Lehrer auf jeden Fall, wenn er Schüler vor dem Klassenzimmer sich selbst überlässt.
Im Fall eines Sach- oder gar Körperschadens wird die Versicherung vermutlich grobe Fahrlässigkeit geltend machen.
Während der Referendarausbildung hat man uns vor dem Aussperren oder dem Hinauswerfen von Schülern eindringlich gewarnt.
Mein Vorschlag: In der Klassenelternversammlung darüber beraten.
Beste Grüße!
Hannes

Hallo,

Weil fast jeder weiß das man Fluchtwege nicht abschließen
darf, selbst
ein steckengelasssener Schlüssel reicht da nicht.

Sind diese auch abgeschlossen? In immer mehr öffentlichen Gebäuden werden „Fluchtschlösser“ angebracht, die nur in eine Richtung sperren. Der Fluchtweg ist somit immer offen, es sei denn man Verkeilt die Tür mit einem Besen. In diesem Fall wäre das Argument ohne Diskussion haltlos.

Anton

Hi,

Fluchtwege sind bedingungslos
frei zu halten wenn sich arbeitende Menschen darin befinden -

Das stimmt in dieser Absolutheit nicht. Ausnahmen in Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung sind immer möglich - und hier sähe ich als Jemand, der beruflich solche Fragen beantwortet, keine Veranlassung einzuschreiten.

Weder Brand- noch Arbeitsschutz taugen als Argument in diesem Streit. Das ist ein Nebenschauplatz, auch das Argument „Freiheitsberaubung“ halte ich für an den Haaren herbeigezogen (Jule sagt es ja oben - ohne Erlaubnis darf sowieso kein Schüler den Klassenraum verlassen). Ddie Aufsichtspflicht sehe ich ebenfalls nicht verletzt. Schüler dürfen ja auch ohne Aufsicht aufs Kloo.

Die Diskussion sollte sich um das eigentliche Thema drehen - ist das Spiel in der Situation überhaupt sinnvoll?

Gruß Stefan

Hai!

Der Fluchtweg ist somit immer offen

Was ja hier nicht der Fall ist!

Der Plem

behaupten kannst Du vieles und §§ hast Du immer noch keine
gebracht.

Du hast natürlich Recht das
Klassenabschließengesetz gibt es noch nicht und auch das Fluchtwege
freigehalten werden müssen und nicht blokiert werden dürfen ist
auch nur ein Gerücht.

Der Plem

Hai!

Ein panisches Hinausstürmen der
Kinder im Fall eines Feuers wäre beispielsweise ebenfalls
nicht wünschenswert, sondern sollte kontrolliert durch die
Lehrkraft erfolgen, was problemlos auch Zeit zum Aufschließen
ließe.

Was immer wieder belegt wird das ganau dieses in einer Panikreaktion
nicht möglich ist.

Auch wenn es immer wieder Leute gibt, die sich gerne
die phantastischten Horrorszenarien ausmalen, sollte man sich
bei einer Gefahreneinschätzung aber doch im Bereich des
Realistischen bewegen.

Das haben die Macher von Duisburg auch gesagt.

Mit „Freiheitsberaubung“ hat das Ganze ebenfalls nichts zu
tun, da die Kinder ohne Genehmigung der Lehrkraft den
Klassenraum ohnehin nicht verlassen dürfen.

Du hast das Recht sie gegen ihren Willen festzuhalten?

Sorry aber eine Lehrkraft die sich solcher Methoden bedienen muß
gehört da nicht hin.

Meine Meinung, der Plem

2 Like

Meine Kinder sagen das die Lehrer den Klassenraum abschließen
wenn nach Unterrichtsbeginn nicht alle Schüler da sind. Meine
Frage ist jetzt ob das überhaupt Rechtens ist

Ich finde, das Problem läßt sich sehr einfach lösen: Sorgen Sie dafür, daß Ihre süßen Kleinen pünktlich zum Unterricht erscheinen, dann brauchen Sie Sich auch keine Gedanken mehr über das Verhalten einer Lehrperson zu machen. Der Rest kann Ihnen egal sein.

Moin,

Der Fluchtweg ist somit immer offen

Was ja hier nicht der Fall ist!

Du kennst aber Fluchttüren?!
Ne, kennst Du nicht, denn sonst würdest Du das hier nicht schreiben.

Gandalf

Moin,

ich habe Dich nur darum gebeten, mir §§ zu nennen, die es Lehrern verbieten, eine Tür zu verschließen.
Das kannst Du scheinbar nicht.

Oder?

Gandalf

1 Like

Du kennst aber Fluchttüren?!
Ne, kennst Du nicht, denn sonst würdest Du das hier nicht
schreiben.

In abgeschlossenen Klassenräumen, nee kenn ich nicht.

Sollte dies in diesem Fall so sein nehme ich alles zurück aber ich
kenne keine einzige Schule die sowas hat.

Kannst du mir eine nennen?

Der Plem

Bundesland?
Hallo,

ich finde in der Menge der Beiträge keinen Hinweis darauf, in welchem Bundesland wir uns befinden. Aus der ViKa geht es auch nicht hervor. Da Schulrecht Ländersache ist, könnte es ganz interessant sein, in den jeweiligen Schulgesetzestext reinzuschauen.

LG Barbara

Ich finde, das Problem läßt sich sehr einfach lösen: Sorgen
Sie dafür, daß Ihre süßen Kleinen pünktlich zum Unterricht
erscheinen, dann brauchen Sie Sich auch keine Gedanken mehr
über das Verhalten einer Lehrperson zu machen. Der Rest kann
Ihnen egal sein.

Hätte man mal alles gelesen wäre es einem aufgefallen das diese
Antwort nicht nur absolut überheblich ist sondern auch so überhaupt
nicht die Frage betrifft.

Hauptsache mal machtig rumgetrötet.

Der Plem

3 Like

ich habe Dich nur darum gebeten, mir §§ zu nennen, die es
Lehrern verbieten, eine Tür zu verschließen.
Das kannst Du scheinbar nicht.

Z.B. §9 Abstatz 3
„Während des Aufenthaltes von Personen in der Versammlungsstätte müssen die Türen in den jeweiligen Rettungswegen jederzeit von innen leicht und in voller Breite geöffnet werden können.“
http://www.schure.de/21072/nvstaettvo.htm

Und ich haben jetzt keine Lust dir dies für jedes Land zu suchen da es
eine Selbstverständlichkeit ist (google hilft da weiter).

Der Plem

Hallo,

Auch wenn es immer wieder Leute gibt, die sich gerne
die phantastischten Horrorszenarien ausmalen, sollte man sich
bei einer Gefahreneinschätzung aber doch im Bereich des
Realistischen bewegen.

Das haben die Macher von Duisburg auch gesagt.

ich habe zwar davon gehört, daß die Klassen immer größer werden, aber daß sich mittlerweile zigtausend Schüler einen Lehrer teilen müssen, hätte ich nicht erwartet.

Gruß
Christian

2 Like

Weil fast jeder weiß das man Fluchtwege nicht abschließen
darf, selbst
ein steckengelasssener Schlüssel reicht da nicht.

Heißt das dann in aller Konsequenz, dass man sich auf der Toilette auch nicht mehr einschließen darf?

Roland

3 Like

Hi,

ich habe Dich nur darum gebeten, mir §§ zu nennen, die es
Lehrern verbieten, eine Tür zu verschließen.
Das kannst Du scheinbar nicht.

Z.B. §9 Abstatz 3
„Während des Aufenthaltes von Personen in der
Versammlungsstätte müssen die Türen in den jeweiligen
Rettungswegen jederzeit von innen leicht und in voller Breite
geöffnet werden können.“
http://www.schure.de/21072/nvstaettvo.htm

Dann lesen wir doch einfach mal…

§1 Anwendungsbereich


(3) Die Vorschriften dieser Verordnung gelten nicht für

  1. Räume, die dem Gottesdienst gewidmet sind,

  2. Unterrichtsräume in allgemein bildenden und in berufsbildenden Schulen ,

Weitere Vorschläge?

Wie gesagt, der Brandschutz ist in dieser Diskussion ein Scheinargument.

Gruß Stefan

3 Like

Hi,

Auch wenn es immer wieder Leute gibt, die sich gerne
die phantastischten Horrorszenarien ausmalen, sollte man sich
bei einer Gefahreneinschätzung aber doch im Bereich des
Realistischen bewegen.

Das haben die Macher von Duisburg auch gesagt.

Hier fällt mir nur noch eines ein: wenn man keine Ahnung hat…

verärgerter Gruß
Stefan

Hallo,

Mit „Freiheitsberaubung“ hat das Ganze ebenfalls nichts zu
tun, da die Kinder ohne Genehmigung der Lehrkraft den
Klassenraum ohnehin nicht verlassen dürfen.

Du hast das Recht sie gegen ihren Willen festzuhalten?

bist Du denn der Ansicht, die Schüler hätten das Recht, den Unterricht (und somit den Klassenraum) zu verlassen, wann immer ihnen danach ist?

Gruß
Kreszenz

1 Like

Hallo,

Mit „Freiheitsberaubung“ hat das Ganze ebenfalls nichts zu
tun, da die Kinder ohne Genehmigung der Lehrkraft den
Klassenraum ohnehin nicht verlassen dürfen.

Du hast das Recht sie gegen ihren Willen festzuhalten?

bist Du denn der Ansicht, die Schüler hätten das Recht, den
Unterricht (und somit den Klassenraum) zu verlassen, wann
immer ihnen danach ist?

Du meinst Lehrer haben das Recht mit Gewalt (einsperren) sie vom
Gehen abzuhalten?

Der Plem

2 Like

Hallo,

In abgeschlossenen Klassenräumen, nee kenn ich nicht.

Sollte dies in diesem Fall so sein nehme ich alles zurück aber
ich
kenne keine einzige Schule die sowas hat.

Kannst du mir eine nennen?

Ja, unsere - die wird derzeit nach den neuen Brandschutzrichtlinien umgebaut, und da sind die Türen immer von innen zu öffnen.

Der Plem

Die Orchidee