Guten Abend!
Meine Kinder sagen das die Lehrer den Klassenraum abschließen
wenn nach Unterrichtsbeginn nicht alle Schüler da sind. Meine
Frage ist jetzt ob das überhaupt Rechtens ist finde das das
schon fast an Freiheitsberaubung geht
Von Freiheitsberaubung kann man da nicht reden.
Solange nichts passiert, kann man das so oder so sehen; vgl. die bisherigen Postings. Aber falls in deinem Bundesland solche Maßnahmen nicht ausdrücklich vorgesehen sind, gilt m. E.:
Sobald einer der Ausgesperrten etwas anstellt oder es passiert einem etwas, stellt sich die Frage der Aufsicht - und seine Aufsichtspflicht verletzt der Lehrer auf jeden Fall, wenn er Schüler vor dem Klassenzimmer sich selbst überlässt.
Im Fall eines Sach- oder gar Körperschadens wird die Versicherung vermutlich grobe Fahrlässigkeit geltend machen.
Während der Referendarausbildung hat man uns vor dem Aussperren oder dem Hinauswerfen von Schülern eindringlich gewarnt.
Mein Vorschlag: In der Klassenelternversammlung darüber beraten.
Beste Grüße!
Hannes