Hallo!
In dem Fall muss ich aber auch Imager verteidigen. Es ist aus dem Zusammenhang völlig klar, was gemeint ist, und seine Aussage ist inhaltlich richtig, aber falsch ausgedrückt. Es hätte genügt die Ausdrucksweise so zu korrigieren, dass sie zivilrechtlicht korrekt ist (was für einen Laien in der Praxis im Ergebnis im Übrigen völlig wurscht wäre). Oder man hätte vielleicht das eine oder andere Detail ergänzen können, damit kein Missverständnis entsteht. Es ist ja nun auch nicht falsch, was du geschrieben hast. Aber so drüberzufahren ist nicht passend.
Und wenn du die Ausbildung ansprichst, kann ich jetzt auch nicht mit Kritik sparen: ein wesentliches Kennzeichen des Denkens des juristisch Halbgebildeten ist, dass er an falscher Stelle und zum falschen Zeitpunkt am Wortlaut klebt. Es ist ein allgemeiner Grundsatz des juristischen Denkens, dass nicht das äußerlich wörtlich geschriebene oder gesagte gilt, sondern immer stets das, was dahinter steht, also das was tatsächlich gemeint ist. Da gibts schon den alten Rechtsgrundsatz falsa demonstratio non nocet. Als Jurist denkt man sich bei so einem Posting: „Was hat er inhaltlich eigentlich gesagt?“ - und das habe offensichtlich nicht nur ich mich gefragt.
An sich nicht schlimm für einen Nichtjuristen, wenn er juristisches Denken fachlich nicht beherrscht, nur wenn man über andere arrogant drüberfährt, erinnere ich schon mal ganz gern daran.
Gruß
Tom