Guten Morgen,
kurze Antwort: Selbstverständlich darf sich jeder selbst wählen. Der rechtliche Rahmen ergibt sich aus §§ 7 und 14 BetrVG - demnach ist jeder Arbeitnehmer, der das 18. Lebensjahr vollendet hat (bei überlassenen Arbeitnehmern, wenn sie zusätzlich mindestens drei Monate im Betrieb eingesetzt werden) wahlberechtigt. Außerdem wird festgelegt, dass der Betriebsrat in geheimer und unmittelbarer Wahl zu wählen ist.
Die Kombination aus Wahlrecht und geheimer Wahl ergibt automatisch eine „Selbst-Wählbarkeit“: Wenn grundsätzlich Wahlrecht besteht (also nicht "Alle Arbeitnehmer, außer die Kandidaten dürfen wählen) und die Wahlen geheim sind, dann könnte man sich ja einfach heimlich selbst wählen.
Daneben folgt das „Selbstwahlrecht“ auch dem gesunden Menschenverstand: Wenn ich zu einer Wahl antrete, werde ich doch davon ausgehen, dass ich der beste für das Amt bin. Wenn ein anderer besser wäre, könnte ich ja auf die Kandidatur verzichten, damit der Bessere das Amt bekleidet.
Tatsächlich ist es eine Art Unsitte, dass manche in der Öffentlichkeit immer behaupten, man würde sich nicht selbst wählen.
Das ist aber Blödsinn.
BTW, es gibt ein schönes historisches Vorbild: Konrad Adenauer hat sich 1949 mit seiner eigenen Stimme Mehrheit zum Kanzler gewählt.
Herzliche Grüße,
Picard