Darf ich mich selbst wählen? BR

Hallo Community,

darf ich mich als aufgestellter Betriebsratskandiat selbst wählen?
Ich habe schon alles durchsucht jedoch steht im allgemeinen jeder darf wählen, wer das aktive Wahlrecht besitzt.
Wäre noch schön wenn jemand die rechtliche Grundlage mir mitteilt?

Schon mal vielen Dank

Was ist das für eine Frage?
Warum solltest du in der Wahl eingeschränkt sein ?
Wer sollte das wollen? Wer kann es kontrollieren

Grundlage ist die Freiheit Durchwahl gemäß Grundgesetz.

Google mal, Adenauer ist mal nur für durchh 1 stimme
Kanzler geworden.

nirgendwo steht, dass man sich nicht selbst wählen darf. Nirgendwo steht, dass man es darf. Außerdem sind Wahlen geheim. Natürlich darfst du dich selbst wählen!!!

Glaubst du ernsthaft, in der Politik wählen die sich nicht selbst? Im einer Demokratie herrscht Wahlfreiheit. Und die beinhaltet, dass man auch die Freiheit hat, sich selbst zu wählen.
Viel Erfolg bei der Wahl! Und solltest du dann Schulungen benötigen (und die benötigt jeder BR zwingend)…
Gruß brigitte

Hier gilt das gleiche wie bei jeder Wahl … natürlich darf man sich selbst wählen. Ausserdem ist die Wahl ja geheim.

Gruß

Ja hallo!

Die Antwort hast du dir schon selbst gegeben. Jeder der das aktive Wahlrecht besitzt… wenn du dich aufstellen lassen kannst, denn hast du auch das aktive Wahlrecht :wink:
Außerdem solltest du dich bei deiner zuständigen Gewerkschaft mal fachkundig machen, die unterstützen euch vor Ort und helfen euch dabei- gerade wenn du „neu“ in dieser Sache bist!!

Alles Gute und viel Erfolg!!

Hallo

na klar ist das möglich.
(Ist es denn nötig. ?)
Freundliche Grüsse

…bei der kommenden BR Wahl solltest Du Dich auf jeden Fall selbst wählen. Die Wahl ist geheim. Gruß Malook

Guten Morgen,

kurze Antwort: Selbstverständlich darf sich jeder selbst wählen. Der rechtliche Rahmen ergibt sich aus §§ 7 und 14 BetrVG - demnach ist jeder Arbeitnehmer, der das 18. Lebensjahr vollendet hat (bei überlassenen Arbeitnehmern, wenn sie zusätzlich mindestens drei Monate im Betrieb eingesetzt werden) wahlberechtigt. Außerdem wird festgelegt, dass der Betriebsrat in geheimer und unmittelbarer Wahl zu wählen ist.
Die Kombination aus Wahlrecht und geheimer Wahl ergibt automatisch eine „Selbst-Wählbarkeit“: Wenn grundsätzlich Wahlrecht besteht (also nicht "Alle Arbeitnehmer, außer die Kandidaten dürfen wählen) und die Wahlen geheim sind, dann könnte man sich ja einfach heimlich selbst wählen.

Daneben folgt das „Selbstwahlrecht“ auch dem gesunden Menschenverstand: Wenn ich zu einer Wahl antrete, werde ich doch davon ausgehen, dass ich der beste für das Amt bin. Wenn ein anderer besser wäre, könnte ich ja auf die Kandidatur verzichten, damit der Bessere das Amt bekleidet.

Tatsächlich ist es eine Art Unsitte, dass manche in der Öffentlichkeit immer behaupten, man würde sich nicht selbst wählen.
Das ist aber Blödsinn.

BTW, es gibt ein schönes historisches Vorbild: Konrad Adenauer hat sich 1949 mit seiner eigenen Stimme Mehrheit zum Kanzler gewählt.

Herzliche Grüße,

Picard

Hallo RR,
natürlich darf ich mich selbst wählen. Davon abgesehen, dass es in einer ordnungemäß durchgeführten demokratischen Wahl nie nachvollziehbar ist wer wen wählt.
Schon Adenauer hat (man spekulierte sehr wahrscheinlich mit seiner eigenen Stimme) die Mehrheit eben mit einer Stimme zum Wahlsieg erlangt.
Gruß wannsee

ERs spricht absolut nichts dagegen, sich selbst zu wählen… Machen Politiker auch… :smile:

Hallo,

selbstverständlich darf sich der Kandidat selbst wählen. § 7 Satz 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) bestimmt, wer das aktive Wahlrecht besitzt (also zu wählen): Jeder Arbeitnehmer des Betriebs, der das 18te Lebensjahr vollendet hat (maßgeblich, ob das bis zum letzten Wahltag erfolgt ist). Mehr steht da nicht. Also: Sämtliche Kandidaten, die die Wahlvoraussetzung nach § 7 BetrVG erfüllen, müssen in das Wählerverzeichnis aufgenommen werden. Und: Bereits der erste Bundeskanzler der Republik, Adenauer, hat sich mit seiner Stimme, die dann die notwendige Mehrheit herstellte, zum Kanzler wählen lassen. Was der kann… :smiley:

Viel Erfolg bei der Wahl!

MfG

FKR

PS Gerne führe ich auch die notwendigen Schulungen für euren neuen Betriebsrat durch :wink:

Hallo,
da grundsätzlich jeder Wahlbewerber über das aktive Wahlrecht verfügt, kann er auch sich selber wählen!

Grüße
Bartblume

Hallo BR-Kandidat!
ich schätze es ist eine geheime Wahl, dann wähl dich! Das ist wie beim Bundeskanzler, der wählt sich auch selbst, oder?

Alles Gute!
Susanne

hallo,
die frage beantwortet sich von selbst.aktives wahlrecht
mfg
sn

Man darf wählen wen man will.
LG

Hi,

also die Wahl ist ja schriftlich und geheim. Insofern erübrigt sich die Frage bereits. Wenn Du aber meinst, darfst Du überhaupt kandidieren. Das regelt Paragraph 8 des Betriebsverfassungsgesetzes. Du musst ein halbes Jahr im Betrieb sein. Weitere Ausschlussgründe gibt es nicht. Also ran.

Viele Grüße

Peter

Hallo Peter,
Erstmal vielen Dank für die Antwort. Ich denke das ich kandidieren darf da ich seit 2 Jahren im Betrieb bin und die Disposition leite :smile: und 28 bin.

Hallo,

erstmal vielen Dank für Ihre Antwort. Die Wahl ist rum und ich bin gewählt worden. Da es bei uns in der Firma 2 Lager gibt sehe ich die Mitglieder bzw. eines davon als kritisch. Nun hat man mir mit Brief vom 18.4 mitgeteilt, dass am 29.4.2013 die Wahl des Wahlvorstandes erfolgen soll.
Als Agenda wurde folgendes festgelegt:

  1. Eröffnung der Sitzung
  2. Wahl eines Wahlleiters
  3. Wahl des Betriebsratsvorsitzenden und des Stellvertreters
  4. Verschiedenes.

Nach § 26 Abs. 1 BetrVG wählt der Betriebsrat aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und dessen Vertreter.
Nun frage ich mich jedoch bei 3 Mitgliedern:

  1. Ist ein Wahlleiter erforderlich für den Vorstand, da ich im BetrVG nichts darüber gefunden habe?
  2. Ist an dieser Wahl auch der Wahlvorstand beteiligt?
  3. Wie hat die Wahl zu erfolgen bzw. wer legt dies fest wie diese zu erfolgen hat?

Da dies für mich völliges Neuland ist, und dies im Studium, was mittlerweile 6 Jahre hinter mir liegt nur angerissen wurde, bin ich über Ihre Antwort sehr dankbar.Wenn möglich mit entsprechenden Gesetzeshinweisen.

Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Sonntag.

MFG

Ramona M.

Natürlich darfst du dich selbst wählen. Bei einer geheimen Wahl ist das doch gar nicht auszuschließen.
Du musst natürlich als Kandidat aufgestellt sein, aber das bist du ja. Wie sollte man das denn auch ausschließen - jeden BR-Kandidaten kontrollieren?
Dasgeht nicht - also kurz. JA