Darlehen für Studium von Steuer absetzen

Hallo,

leider hab ich nochmal eine Frage.
Meine Situation hat sich leicht geändert. Die Rechnungen von der Hochschule werden jetzt auf meinen Namen ausgestellt, darum sehe ich jetzt keine Probleme mehr in der Absetzung.
Ich überlege aber jetzt einen Kredit von einer externen Bank aufzunehmen. Nun meine Frage: Ist es möglich diesen Kredit bzw. die zu zahlenden Zinsen später bei der Tilgung steuerlich geltend zu machen oder sollte ich auf keinen Fall einen Kredit aufnehmen?

Mit freundlichen Grüßen
Carolina…

Hallo,

ja, so ist es besser. Dann kannst du neben den Rechnungen für die Hochschule auch die Zinsen für das Darlehen bei der Steuererklärung angeben. Die Tilgung dann natürlich nicht, das wäre ja dann doppelt.
Bei Beantragung des Darlehens sollte möglichst der Zweck irgendwo aufgeführt werden.

Ebenfalls absetzbar wären übrigens z.B. Fahrtkosten, Verplegungsmehraufwendungen und Kosten für ein evtl. Arbeitszimmer…

VG Shelly

Nicht die Kredittilgung ist als Werbungskosten absetzbar, sondern die Aufwendungen für das Studium (Studiengebühren, Reisekosten u.ä.).

Ob und wann du den Kredit tilgst, interessiert den Kreditgeber, nicht das Finanzamt.

Die Kreditzinsen sind dann als Werbungskosten abziehbar, wenn die Aufwendungen, für die der Kredit aufgenommen wurde, ebenfalls als Werbungskosten abziehbar waren.
Bedenke aber: Um 1 € Steuer zu sparen, musst Du erst mal 3 € - 5 € Werbungskosten ausgegeben haben.

Hallo Carolina,

entschuldige bitte, dass ich nicht auf deine 2. Fragemail geantwortet habe.
Ja, es ist auf jeden Fall besser, wenn die Rechnungen auf deinen Namen ausgestellt werden.
Die Zinsen für einen Kredit sind definitiv absetzbar, sogar wenn sie zeitlich nicht in die Ausbildungszeit fallen, also z.B. der Kredit eine längere Laufzeit hat als die Ausbildung.

Viele Grüße
Sebastian

Hallo Sebastian,

nicht schlimm… :smile:
aber danke für die antwort.
d. h. ich setze die kosten dann ab wenn ich meinen kredit zurückzahle richtig? was für belege müsste ich denn da einreichen?
sorry ich hab wirklich wenig ahnung…

lg
carolina

Hallo Shelly,

danke für deine Antwort.
Wie setzt man die Zinsen denn dann ab? Was für Dokumente muss ich in meiner Steuereklärung daflür mit einreichen? und wann mache ich das? bei der Tilgung wenn ich die zinsen bezahle?
Sorry ich hab wirklich nciht viel Ahnung.

lg
Carolina

Hallo Carolina,

also bei einem Darlehen von der Bank bekommt man üblicherweise am Ende des Jahres einen Kontoauszug. Darauf sind dann der aktuelle Stand, die gezahlte Tilgung und auch die gezahlten Zinsen aufgeführt. Das reichst du dann als Beleg ein. Im ersten Jahr am besten auch den Kreditvertrag dazu, wo bestenfalls drin steht, dass du ihn für die Weiterbildung aufgenommen hast.

LG Shelly

Hallo,

da kann ich nicht mit Sicherheit sagen: ja. Aber ich denke das müsste funktionieren, denn das sind ja Kosten, die im Rahmen der Fortbildung anfallen, also müssten diese auch anerkannt werden. Also lieber noch mal jemand fragen, der sich besser auskennt.
Grüße

Frauke

Hallo,
Alle Kosten, diefür das Studium anfallen, Darlehen, Bücher, Fahrgeld, Prüfungsgebühren können von bei der
Steuererklärung abgesetzt werden.
Wenn das Studium von einer Firma bezahlt wird und Du
dafür ein Darlehensvertrag mit der Firma abgeschlossen
hast, sind das natürlich auch Deine Studiengebühren. Also Studiengebühren, Zinsen ect. kannst Du bei der
Steuerklärung geltend machen.

Hoffe, die Antwort hat Dir geholfen.

Sorry, aber da kann ich dir leider nicht helfen. Das ist ein klein wenig zu speziell. Aber frag doch mal bei deinem Steuerberater an.

Liebe Grüße

focusbraut