Die Antworten habe ich von der Seite http://www.deutschlandlied.de
Ist es gesetzlich festgelegt, dass diese Strophen nicht
gesungen werden oder ist es nur ein stilles (bzw. sonstwie
dokumentiertes) Übereinkommen?
1952: Das gesamte Lied wird Hymne des deutschen Teilstaates, der Bundesrepublik Deutschland. In einem Briefwechsel zwischen dem ersten Bundespräsidenten, Theodor Heuss, und Bundeskanzler Konrad Adenauer wurde das Hoffmann-Haydn’sche Lied wieder als Nationalhymne anerkannt. Ausdrücklich bilden alle drei Strophen die Hymne. Bei staatlichen Veranstaltungen soll jedoch nur die dritte Strophe gesungen werden. Gerade ihr Text - „Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland“ - konnte die Lage des gespaltenen Deutschlands lange Zeit eindrucksvoll bewußt machen.
Aber:
1991: In einem Briefwechsel zwischen Bundespräsident Richard von Weizsäcker und Bundeskanzler Helmut Kohl wird die dritte Strophe des Deutschlandlieds zur Nationalhymne erklärt. Festgehalten ist dies auch im Bundesgesetzblatt Teil I 1991, Seite 2135
Sind diese Strophen trotzdem noch immer Bestandteil der
Nationalhymne, wo wird so etwas wie Nationalhymne und Fahne
eigentlich gesetzlich geregelt?
Wenn ich der Seite glauben darf: Die Strophen eins und zwei sind seit 1991 nicht mehr Bestandteil der Nationalhymne und geregelt ist dies im Bundesgesetzblatt (der auf der Seite angegebene Link hat jedoch nicht funktioniert).
Wieso wurde bei der Gründung der Bundesrepublik eigentlich
nicht als Symbol für einen neuen Staat eine andere
Nationalhymne gewählt, anstatt eine halbe zu behalten?
Man wollte ja an die guten Traditionen der Weimarer Republik anschließen und da:
1922: Der sozialdemokratische Reichspräsident, Friedrich Ebert, erhob durch einen Erlaß das „Lied der Deutschen“ am 11. August 1922 zur offiziellen deutschen Nationalhymne.
Welche Rolle spielten dabei die Alliierten?
Meines Wissens keine