Diebstahl in der Schule

Hi,

Also erstmal: Der Lehrer hat keine Ahnung.

Aha.

Die Aussage eines
Zeugen wirkt zumindest vor Gericht mehr als die Aussage des
Angeklagten.

Sagt wer?

Dies erklärt sich schon alleine durch den
Umstand, dass der Zeuge VERPFLICHTET ist die Wahrheit zu sagen
und Falschaussage mit Strafe bedroht ist, während der
Angeklagte Lügen darf bis zum geht nicht mehr.

Soso, seit wann? Auch Angeklagte müssen die Wahrheit sagen, aber im Gegensatz zu Zeugen, werden bei Angeklagten die Lügen nicht gesondert sanktioniert, sie dürften sich allerdings letztlich im Strafmaß bemerkbar machen.

So ist das
zumindest auf der Rechtsebene.

Aha, na wenn Du das so sagst, wird es wohl stimmen…

Selbst, wenn wir nicht auf der
Rechtsbene uns befinden, mus man doch schauen, welche Aussage
mehr gewicht hat. Jemand der beschuldigt wird, wird ja
meistens abstreiten, dass er es war und jemand der beobachtet
hat und kein Motiv hat, jemanden falsch zu verdächtigen, kann
man auch glauben. Jedenfalls: Einfach zu sagen: Aussage gegen
Aussage ist dann doch sehr eindimensional gedacht. Die Sache
ist da doch ein wenig komplexer.

Willkommen im richtigen Leben. Es gibt durchaus Fälle, wo alleine aus Neid oder weil man gerade sauer war, falsche Verdächtigungen ausgesprochen werden. Grad heute stand so ein Fall bei uns in der Zeitung: Einem Frau hat ihren Lebensgefährten der Vergewaltigung beschuldigt. Warum? Nach einem gemeinsamen Essen und nachdem sie Sex hatten, hat er die gemeinsame Wohnung verlassen. Das war alleine der Grund dafür, das sie ihn angezeigt hatte.

Wie alt ist denn die Täterin? Wenn sie 14 Jahre alt ist, kann
man strafrechtlich vorgehen und auf der Rechtsebene würden die
Aussagen nicht mehr gleichgewichtig sein. Kann aber auch sein,
dass es gar nicht zur Verhandlung kommt.

Man, bin ich froh, das Du kein Richter bist, so voreingenommen wie Du die Sache angehst.

Gruß
Tina

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Soso, seit wann? Auch Angeklagte müssen die Wahrheit sagen,
aber im Gegensatz zu Zeugen, werden bei Angeklagten die Lügen
nicht gesondert sanktioniert, sie dürften sich allerdings
letztlich im Strafmaß bemerkbar machen.

Nur um Missverständnissen vorzubeugen: Ein Geständnis würde sich strafmildernd auswirken. Sagt der Angeklage aber nicht die Wahrheit und wird der Lüge überführt, entällt die Strafmilderung, schlechter gestellt wird er aber nicht.

Hallo,

ich glaube wir schreiben aneinander vorbei, meinen aber das Gleiche…

Wenn man der Polizei gegenüber einen Verdacht äußert, ist das
keineswegs damit gleichzusetzen, dass man den Verdacht
öffentlich macht. Natürlich darf man der Polizei gegenüber
einen Verdacht äußern. Ich glaube, (generell gesehen) ist man
sogar verpflichtet dazu, falls dieser Verdacht durch
irgendeinen konkreten Anlass aufgekommen ist. Die Polizei gibt
doch nicht sämtliche Verdächtigungen, die ihr gegenüber
geäußert werden, an die Öffentlichkeit weiter.

Das stimmt - so ist es! Aber eben nicht in diesem Fall und zwar aus mindestens zwei Gründen:

  • die UP schrieb ausdrücklich, dass sie gerne alle Eltern zusammentrommeln will (das ist öffentlich machen)
  • die Polizei wird sich, wie schon so oft jetzt geschrieben kaum um ein Delikt in diesen Dimensionen kümmern.

Übrigens ist es nicht verboten, Dinge zu erzählen, die wahr
sind. Es ist nur verboten, sich Dinge auszudenken und die
rumzuerzählen. Mal abgesehen davon kann man wohl sowieso davon
ausgehen, dass die Schüler über das Mädchen reden, so wie das
geschildert wurde.

Das ist grenzwertig - was man nicht darf ist einen Schaden zu verursachen. Solange jemand nicht juristisch für schuldig erklärt worden ist, ist er unschuldig. Wenn dann jemand anderer Meinung ist, dann sollte er das für sich behalten, der betreffenden Person direkt sagen oder der Polizei - sonst gerät man schnell der üblen Nachrede nachgesagt zu bekommen. Den Schaden hat dann das Kind, welches man nicht in Euros bemessen kann (vielleicht in USA), was auch unerheblich ist, denn sie wird sich erstmal wieder ihren Platz erkämpfen müssen - das schaffen viele nicht. Es gibt solche, ich nenne es mal Treibjagden, wo nur noch ein Ortswechsel ein Lösung ist.

Ich habe öfters in der Zeitung von Diebesbanden gelesen, die
aus ca. 11 - 13-jährigen Kindern bestanden. Die haben
Passanten die Portemonnaies geklaut. Es wurde behauptet oder
es war so, dass die Eltern oder andere erwachsene Verwandte
diese Kinder angestiftet haben, eben weil die noch nicht
strafmündig sind.

Ja, das klingt nach den bekannten Menschen aus Südost-Europa. Sie leben in Heimen und die Kinder gehen meist nicht zur Schule. Das hat mit diesem Fall ziemlich wenig zu tun - da könntest Du dann auch die Kinder aus einigen Ländern in Afrika und Asien aufzählen, die zum Morden gezwungen werden.
Ich gehe mal davon aus, dass diese Mädchen nicht gezwungen wurde etwas zu klauen und WENN sie es war, dann wird sie für sich ihre Gründe haben. Was sie braucht ist Hilfe und nicht eine panikmachende Schar von Eltern.

Was soll hier dieser Spruch? Ein 11-jähriges Kind wird
überhaupt nicht verurteilt, ob es geklaut hat oder nicht.

Ja, richtig. Nur die UP schreibt von Polizei, dann war von Familiengericht die Rede und das Kind heisst „Täterin“.

Es macht einfach den Eindruck, als habe man in der Schule sehr
wenig Verständnis mit den beklauten Kindern, und schiebe die
Sache auf die lange Bank. Es ist doch wichtig, die Kinder vor
Diebstahl zu schützen, sonst kann man nicht erwarten, dass die
noch irgendwie Lust haben, einem Problemkind eventuell zu
helfen.

Das finde ich nicht. Die Schule setzt Gespräche an. Toll wäre es wenn sie noch „Diebstahl“ als Projekttag machen würden - also thematisieren.
Eine andere Maßnahme habe ich schon genannt: Klassenzimmer abschließen wenn Pause ist. Spints wären wahrscheinlich zu teuer oder es gibt keinen Platz dafür.
Die Kinder müssen keine Lust dazu haben ein Problemkind zu helfen. Sie sollen lernen, wie man mit Problemen umgeht - sachlich, objektiv, Konsequenzen ziehend und durch Kommunikation bevor Papa (Staat) geholt wird.

Jedem Erwachsenen ist es klar, dass ein Kind, das ständig
klaut, selber schlimme Probleme haben muss (falls es ständig
klaut), und auch Kindern der 5. Klasse kann man das erklären.
Aber wenn man keine Möglichkeit sieht, die eigenen Kinder
davor zu schützen, da hört meistens das Verständnis auf.

Es gibt doch Möglichkeiten - für manche sind sie nur nicht radikal genug. Es war von „wie werden wir sie los“ die Rede - da hört für mich auch das Verständnis auf. Du weisst doch auch gar nicht, ob es dieses eine Mädchen ist, was ständig klaut. Sie hat es einmal zugegeben und die anderen werden es erfahren haben (zumindest wusste eine Mutter eines nicht betroffenen Mitschülerin davon). Da kann man schon, wenn man sie eh nicht besondes mag, auch mal auf blöde Gedanken kommen: da klaut einer oder mehrere etwas um es ihr in die Schuhe zu schieben. Ich würde so etwas nicht per se ausschließen, da schon zu oft erlebt.

Viele Grüße

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Die Lösung:
Das Mädchen, das geklaut hat, wird im nächsten Jahr die Parallelklasse besuchen!
Das ist doch mal eine gute Nachricht.
Es wurde wohl unter der Prämisse, dass sie vor Mobbing geschützt werden müsse, verkauft.
wie auch immer…man kann zufrieden sein!
viele Grüße
Easy 7777

Die Lösung:

Für euch sicher.

Das Mädchen, das geklaut hat, wird im nächsten Jahr die
Parallelklasse besuchen!
Das ist doch mal eine gute Nachricht.

Wenn sie wirklich klaut und so weiter, ist das wohl kaum eine gute Nachricht für die Parallelklasse.

wie auch immer…man kann zufrieden sein!

Man? Problem gelöst gemäß Floriansprinzip.

Auch 'ne Möglichkeit.

Gruß

Kubi

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