Dienstzeitenänderung rechtens?

Hallo, immer wieder die leidige Verhinderung von Betriebsräten, diese Gutsherren sollen allmählich von der Bildfläche verschwinden, grrr. Tja, ich bin kein Rechtsanwalt, vermute aber, dass es „rechtens“ ist. Im Arbeitsvertrag wird ja nichts drinstehen, vermute ich mal. Und der einzige, der über die Lage der Arbeitszeit Mitbestimmungsrecht hat, ist der Betriebsrat. Vom Gesetz her ist alles möglich, solange das Arbeitszeitgesetzt (8 Stunden am Tag) eingehalten wird. Der Arbeitgeber hat ein Direktionsrecht. Tut mir leid für euch…

Hallo,
aus eigener Erfahrung wäre ich sehr vorsichtig, was die Gründung eines Betriebsrates betrifft. Meine persönliche Meinung möchte ich hier nicht äußern, aber wenn man einen „guten Draht“ zur Geschäftsführung hat ist die Gründung eines Betriebsrates überhaupt nicht notwendig.
Ich wünsche Dir noch einen schönen Sonntag
Ganz liebe Grüße aus dem verschneiten Berlin

Hallo,

sofern ihr mehr als 10 Mitarbeiter im Betrieb beschäftigt habt, besteht Kündigungsschutz.
Dann solltest du diese Änderungskündigung ablehnen.
Diese Änderungskündigung wird wie eine normale Kündigung behandelt.
Das bedeutet, das auch die Fristen bestehen.
Unterschreibe nichts, sonst geschieht die Änderung auf deinen eigenen Wunsch.
Falls eine „normale“ Kündigung eintrift, nicht die Nerven verlieren, dann eine Klage beim Arbeitsgericht
einreichen.
Falls der Betrieb weniger als zehn Mitarbeiter hat, sieht es schlecht aus.
Falls du noch Fragen hast melde dich bitte.

Viele Grüße
und starke Nerven
Llissy

Also, die Frage, kann dein Arbeitgeber die Arbeitszeiten ohne Absprache mit seinen Arbeitnehmer ändern, ja das kann er, aber nur im Rahmen des Arbeitszeitgesetz und des Bürgerlichen Gesetzbuch.
Pausen müssen eingehalten werden. Mehrarbeit/Überstunden sind nur in Absprache mit dem Arbeitnehmern zulässig. Mehr als ein 10 Stundentag, und dies nur in begründeten Ausnahmefällen, sind nicht erlaubt.
So wie das aussieht, will dein Arbeitgeber Schichtarbeit einführen. Du solltest dir in der Tat überlegen, ob du da mit machst oder nicht. Bei einem NEIN kann das dein Arbeitsplatz kosten. Mein Rat, erst einmal sehen wie es anläuft. Danach eventuell Konsequenten ziehen.
Einen schönen Sonntag noch.
J. Dietrich

Hallo Cashgirl,
dann sieht es echt nicht gut aus, dann bleibt fast nur noch die Hoffnung, dass Du nette Kollegen hast und ihr euch da irgendwie abstimmen könnt. Eine Ausnahme könnte gegeben sein, wenn Du z.B. ein Kind hast, dass zu bestimmten Zeiten aus der Betreuung abzuholen ist, oder pflegebedürftige Angehörige oder es steht tatsächlich anders in Deinem Arbeitsvertrag, aber dann würde man Dir vermutlich eine Vertragsänderung vorlegen und Du hättest auch schlechte Karten wenn Du nicht unterschreibst.

tut mir leid, dass ich keine besseren Antworten für Dich habe

viel Glück

Hallo CashGirl,
Ich verstehe die ganze Aufregung nicht. Sei froh das Du Arbeit hast. Deine tägliche Arbeitszeit wird ja nicht erhöht sondern nur die Start und die Endzeit verändert. Du bist in einem Dienstleistungsbetrieb und da hat der Wunsch des Kunden sehr hohe Priorität. Ich selbst war viele Jahre im Außendienst und habe oft am Nachmittag erfahren das mein Flieger am nächsten Morgen um 05:30 Uhr startet. Das hat für mich bedeutet um 02:00 Uhr aufstehen um den Flieger zu erwischen. Das wurde alles im Interesse meines Kunden ermöglicht, damit dieser schnell bedient werden konnte. OK, dass gebe ich zu, dass Gehalt war auch nicht schlecht.
Zu der Frage, ob dein Arbeitgeber die Arbeitszeiten ohne Absprache mit seinen Arbeitnehmer ändern kann, ja das kann er mit Begründung. Der Rahmen des Arbeitszeitgesetz und des Bürgerlichen Gesetzbuch muss aber beachtet werden.
Entscheidend ist natürlich, welche Arbeitszeit im Arbeitsvertrag steht. Ist hier die wöchentliche Arbeitszeit oder ist sogar die tägliche Arbeitszeit von – bis angegeben?
Wenn eine tägliche Arbeitszeit von – bis angegeben ist, liegt eine Vertragsänderung gegeben. Dieser musst Du zustimmen. Wenn Du nicht zustimmst, kann der AG dir eine Änderungskündigung zustellen. Hier kommt jetzt wieder die Größe des Betriebes ins Spiel. Wenn ihr mehr als 10 Mitarbeiter im Betrieb beschäftigt habt, greift das Kündigungsschutzgesetz. Die Änderungskündigung wird wie eine normale Kündigung behandelt. Unbedingt auf die Fristen achten. Unterschreibe nichts spontan und bitte Dir Bedenkzeit aus. Wenn Du unterschrieben hast, ist die Änderung perfekt.
Wenn nur die Wochenarbeitszeit oder das die tägliche Arbeitszeit 8 Stunden in Deinem Vertrag steht, hast Du Pech.
Nachtarbeit fällt hier nicht an. Nach dem Arbeitszeitgesetz § 2 Begriffsbestimmungen
(3) Nachtzeit im Sinne dieses Gesetzes ist die Zeit von 23 bis 6 Uhr, in Bäckereien und Konditoreien die Zeit von 22 bis 5 Uhr.

Ricko

Hallo CashGirl,

für die Installation eines Betriebsrats sollte man sich der Hilfe einer Gewerkschaft bedienen, i.d.F. wohl der verdi?! Die G. sind in solchen Fällen gerne hilfsbereit.

Ansonsten würde ich meinen ARBEITSVERTRAG prüfen, wie dort die LAGE DER ARBEITSZEIT definiert ist.

Eine Abweichung, ließe ich mir in der gegenwärtigen Arbeitssituation, wo Fachkräfte fehlen, nicht umsonst aus dem Ärmel leiern.

LG
pleitier

hallo,
kann ich so nicht sagen.
gibt es denn einen betriebsrat?

Hallo, unsere tägliche Dienstzeit beläuft sich derzeit bis
MAX. 19 Uhr. Jetzt wollen unsere Vorgesetzten die Dienstzeit
bis MIN. 23 Uhr heraufsetzen. Ist dies ohne vorherige
Absprache mit uns machbar?

Hallo CashGirl,
immer wieder die gleichen Rückfragen, weil man mit der Frage ohne weitere Angaben absolut nichts anfangen kann:

  • Du arbeitest als was?
  • Welche Branche?
  • Gibt es einen Tarifvertrag?
  • Ist Dein Arbeitgeber in einem Arbeitgeberverband?
  • Voll- oder Teilzeit?
  • Wieviel Arbeitstage pro Woche?
  • normale Arbeitszeit von - bis?
  • Fix-, Gleitzeit oder Schichtarbeit?
  • Wochen- bzw. Monatsarbeitszeit?
  • was steht zu Arbeitszeiten EXAKT in Deinem Arbeitsvertrag?

Hallo, unsere tägliche Dienstzeit beläuft sich derzeit bis
MAX. 19 Uhr. Jetzt wollen unsere Vorgesetzten die Dienstzeit
bis MIN. 23 Uhr heraufsetzen. Ist dies ohne vorherige
Absprache mit uns machbar?