Doppelnachnamen für kinder

Das ist auch in Ordnung. Aber durch eine Eheschließung kann kein Doppelname mehr entstehen. Der Ehename ist also nur dann ein Doppelname, wenn einer der beiden Ehepartner diesen in die Ehe mit einbrachte. Und wenn Frau Müller Herrn Meier heiratet und beiden ihren Namen behalten, heißen die Kinder weder Müller-Meier noch Meier-Müller, sondern entweder Meier oder Müller.

Gruß Bombadil2

Gut zu wissen! Und das ist auch gut so, denke ich.
Es grüßt dich
Branden

Hallo,

zufälliger Weise habe ich mich gestern in der Kita mit einem Vater genau darüber unterhalten. Vater und Mutter sind in diesem Fall nicht verheiratet und da es nicht erlaubt ist, dem Kind einen doppelten Nachnamen zu geben, der sich aus den Nachnamen der unverheirateten Eltern zusammensetzt, haben die Eltern zu dieser Möglichkeit gegriffen. Den Nachnamen als zweiten Vornamen zu geben, ist allerdings nur erlaubt, wenn der Nachname schon jemals im Namensregister (oder keine Ahnung wie das genau heißt, beim Standesamt jedenfalls) als Vorname aufgetaucht ist. Also zum Beispiel Wolf oder so. Sehr schwierig wirds dann wohl eher bei Müller oder Schneider oder so…

LG von Suse

Ok, Friedrich als zweiter Vorname für einen Jungen geht natürlich. Ist nur noch die Frage ob das beim Standesamt für ein Mädchen funktioniert, vorausgesetzt das der erste Vorname natürlich eindeutig weiblich ist…

Ich denke, das wird schwierig… Gabs denn schon mal ein Mädchen, dass Friedrich hieß?