Einkommenssteuer/Aussergewöhnliche Belastung ?

Danke…

Liebe/r Felinoy,
ich kann Ihnen zeigen wie eine Umwandlung der Steuerlast in Realeinkommen möglich ist http://tinyurl.com/bsl9lrr, oder Ihnen ein Schweizer Bankkonto ohne Mindesteinlage und ohne Schufa vermitteln http://tinyurl.com/878t4hf, oder Ihnen den Weg zeigen, wie Sie mit einer Eigenbelastung von nur ca. 100.- pro Monat günstig eine eigene Immobilie erwerben können http://tinyurl.com/6lnxxxq, aber ich kann und darf Ihnen in meiner Tätigkeit als Finanzkaufmann diesbezüglich leider Antwort geben. Mein Tipp: Steuerberater konsultieren - gibt es auch telefonisch im Internet.
Grüsse, Peter John

Hallo felinoy,
die Bürgschafts- und Rechtsanwaltskosten sind einkommensteuerrechtlich leider irrelevant - keine Betriebsausgaben, keine Werbungskosten, keine Sonderausgaben, keine außergewöhnliche Belastung.

Halt dich bei Deinem Verwandten schadlos. Kümmer dich um einen vollstreckbaren Titel, der gilt 30 Jahre lang. Vielleicht gewinnt er ja irgendwann mal im Lotto?

Viel Erfolg und Glück dabei.

Hallo und guten Tag,
ich war ktrank und erst jetzt wieder am PC, sortry. Meine Antwort dazu: Das sind nicht abzugsfähige Kosten der privaten Lebensführung, die steuerlich nicht erfasst werden. Ich würde aber die Summe als aussergewöhnliche Belastung eintragen und dabei wie folgt argumentieren:
Da es ein naher Angehöriger war bestand eine sittliche Verpflichtung ( steht aber auf ganz dünnen Eis) die Bürgschaft zu übernehmen. Die Außergewöhnlichkeit liegt vor, das Bürgaschaftsinnanspruchnahmen nicht der Rwegelfall bei einer Bürgscghaft ist ( steht aucgh auf dünnem Eis). Würde mich interessieren wie das Finanzamt entschieden hat. Bei der Summe wird natürlicxh sorgfältig geprüft und alle Unterlagen missen vorgelegt werden.

Hallo,

ja, die leidigen Bürgschaften.

Hier geht steuerlich wohl gar nichts. Es sind zwar betriebliche Ausgaben, es ist aber nicht Dein Betrieb.
Allenfalls die Anwaltskosten sind außergewöhnliche Belastungen.

Gruß
Lawrence