Eintragung Grundbuch

Hallo H.G.

hatte Melanie weiter oben im Thread schon geantwortet, aber ich wiederhole das hier gerne nochmal.
Hallo zurück,

erstmal vielen Dank für die schnelle Antwort.
Mir geht es um genau die Frage, wie ich sie gestellt habe.
Nochmal:

  • das Erbe habe ich nicht ausgeschlagen
  • Erbschein wurde erteilt
  • das ich die Schulden miterbe ist mir durchaus bewusst
  • Hauswert ist höher wie die Verbindlichkeiten
  • Ich kann die Verbindlichkeiten ohne Hausverkauf nicht übernehmen
  • Ein Gläubiger steigt mir langsam aufs Dach

Bevor ich ein Nachlassinsolvenzverfahren eröffne, bei dem das Haus mit Sicherheit weit unter Wert weggeht und ein Insolvenzverwalter auch noch seinen Obulus dran verdienen möchte, hatte ich die Idee den Gläubiger so zu besänftigen, dass seine Forderung ins Grundbuch als Pfand eingetragen wird. Soweit ich es aber weiss, muss doch bei einer Eintragung ins Grundbuch und anschliessendem Verkauf der Gläubiger diesem Kauf zustimmen, oder irre ich mich da komplett?
Ich weiss auch dass es verschiedene Arten der Eintragungen ins Grundbuch gibt.

Gruß und Danke

Peter

Als Alleinerbe und somit Eigentümer können Sie allein eine Hypothek oder Grundschuld für den Gläubiger eintragen lassen (am besten bei einem Notar besorgen). Bevor Sie die Kosten dafür ausgeben, halte ich es für zweckmäßig, dass Sie den Gläubiger fragen, ob er mit einer Stundung einverstanden ist. Das genannte Grundpfandrecht allein nutzt dem Gläubiger wenig…
Es ist übrigens bei der Grundbucheintragung zu unterscheiden zwischen einem vollstreckbaren und einem nicht v.baren Recht.
Mit freundlichen Grüßen
H.G.

Hi,

ich weiß nicht genau, was du von mir wissen willst?!
Wenn ich dich richtig verstanden habe, hast du eine Immo und Schulden geerbt? Das heißt, dass es nicht darum geht, das Erbe abzulehnen.

Welche Eintragungen meinst du, wo der „Eingetragene“ im Verkaufsfall zustimmen muss?

Oder meinst du, dass du z. B. ein Darlehen dinglich absichern möchtest und die bereits „Eingetragenen“ ihr okay geben müssten?

Prinzipiell ist es so, dass sich der Immo-Käufer die bestehenden Einträge anschauen und ausrechnen muss, wie hoch letztendlich der von ihm zu zahlende Kaufpreis ist und welche Beschränkungen u. U. von ihm in Kauf genommen werden müssen.

Wenn es keine separaten Regelungen gibt - ersichtlich aus der Grundakte des Grundbuchs - wird ein im Grundbuch eingetragener Begünstigter nicht gefragt!

Ich hoffe, ich habe dich nicht verwirrt. Sag´ mir einfach konkret worum es geht und ich kann genauer werden.

LG Moni

Hallo Peter,

also wenn ich ehrlich bin, habe ich Deine Frage nicht ganz verstanden!

Ein Hausverkauf muss immer von allen Eigentümern vorgenommen werden! Weiterhin muss ein Grundstück immer schulden- und lastenfrei überschrieben werden. Hierfür sind Löschungsbewilligungen von der Bank o.ä. erforderlich!!

Wenn Du ein bißchen mehr ins Detail gehen würdest, könnte ich Dich bestimmt konkreter informieren.

Liebe Grüße

Tina

Hallo Peter.
Kann dir leider nicht weiterhelfen.Frag doch einfach beim der Behörde nach, die die Einträge macht. sorry
Grüße von tomsn