Hallo H.G.
hatte Melanie weiter oben im Thread schon geantwortet, aber ich wiederhole das hier gerne nochmal.
Hallo zurück,
erstmal vielen Dank für die schnelle Antwort.
Mir geht es um genau die Frage, wie ich sie gestellt habe.
Nochmal:
- das Erbe habe ich nicht ausgeschlagen
- Erbschein wurde erteilt
- das ich die Schulden miterbe ist mir durchaus bewusst
- Hauswert ist höher wie die Verbindlichkeiten
- Ich kann die Verbindlichkeiten ohne Hausverkauf nicht übernehmen
- Ein Gläubiger steigt mir langsam aufs Dach
Bevor ich ein Nachlassinsolvenzverfahren eröffne, bei dem das Haus mit Sicherheit weit unter Wert weggeht und ein Insolvenzverwalter auch noch seinen Obulus dran verdienen möchte, hatte ich die Idee den Gläubiger so zu besänftigen, dass seine Forderung ins Grundbuch als Pfand eingetragen wird. Soweit ich es aber weiss, muss doch bei einer Eintragung ins Grundbuch und anschliessendem Verkauf der Gläubiger diesem Kauf zustimmen, oder irre ich mich da komplett?
Ich weiss auch dass es verschiedene Arten der Eintragungen ins Grundbuch gibt.
Gruß und Danke
Peter