Ersparnisse meines Sohnes. Steuerrecht

Liebe Yelena,

solange die Zinseinnahmen Deines Sohnes im Rahmen des Freistellungsauftrages liegen, ist dieser völlig ausreichend. Erst bei Überschreitung hält die Bank Kapitalertragssteuer ein und Dein Sohn müsste ggf. eine Steuererklärung abgeben.

Hallo Dakini88,

es genügt der Freistellungsauftrag für die Zinseinkünfte. Sollte dieser überschritten werden wäre es ratsam, wenn sonst keine Einkünfte vorliegen eine Steuererklärung abzugeben. Die Einnahmen aus der geringfügigen Beschäftigung sind nicht einkommensteuerpflichtig.

Viele Grüße

Hallo Yelena,
solange der Freistellungsauftrag ausreicht, brauchst du dir keine Sorgen machen und keine Steuern zahlen. Falls die Zinsen darüber hinausgehen, empfehle ich eine Steuererklärung - bis zu ca. €8.000,- (Gesamteinkommen zzgl. Pauschalen) fallen immer noch keine Steuern an.
Genaueres weiss dein Finanzamt!
Viele Grüße
Roger

Wenn der gestellte FSA ausreicht und ihm dies bestätigt
wird, dann ist alles damit erledigt.

Hallo, bis zur Höhe des Freistellungsbetrags bezieht Sohnemann die Zinsen allemal steuerfrei.

Beste Grüße