Fällt eine Autorep. unter Besondere Belastung

Nein, leider erkennt das FA nur Unfälle zur Arbeitsplatz sowie Km Geld zur Firma an.
ist ärgerlich - gruß maluzo

Habe das selbe Problem und suche nun nach Möglichkeiten, irgendjemanden an den Kosten zu beteiligen, notfalls eben auch Vater Staat.
Leider ist dies äußerst aussichtslos, was hier auch schon mehrfach geschrieben wurde.
Eine außergewöhnliche Belastung ist es nicht, da solche Kosten mit der Entfernungspauschale abgegolten sind - so die Rechtslage.
Als Werbungskosten ist der Betrag gleich gar nicht abzugsfähig, da er nicht mit einem Unfall zusammenhängt. Selbst dann wäre es noch schwierig es durch zu setzen.
Bleibt also noch die Möglichkeit, wenigstens die Kosten der Arbeitsleistung als Handwerkerleistung anzusetzen und 20% davon erstattet zu bekommen. Leider auch das schlägt fehl, denn gem. eines Anwendungsschreibens des BMF zum § 35a EStG wird dies darin explizit ausgeschlossen.
Was bleibt, ist der dreiste Versuch es doch einzureichen und auf den guten Willen oder das zugedrückte Auge der Finanzbeamten zu hoffen. Passieren kann jedenfalls nichts, außer das das FA die Aufwendungen einfach streicht - Einspruch zwecklos.
Viel Glück!