Freier Tag laut §616 BGB

Hallo
wenn es einen Tarifvertrag gibt, ist dies dort geregelt!
Ansonsten denke ich, dass Ihr Arbeitgeber Recht hat, wenn er Vergütungsansprüche ausgeschlossen hat.
Sicher bin ich mir aber nicht.
Vielleicht hilft Ihnen das BAG Urteil vom 27.04.83
4 AZR 506/80 weiter.
MFG
Marcjue

Hallo viviorunita,

die Geburt des Kindes, ein Umzug, die eigene Hochzeit, Behördengänge oder ein Todesfall in der Familie – neben dem regulären Urlaubsanspruch gibt es eine Reihe von Tagen, die ein Arbeitnehmer frei nehmen kann. Ohne seinen Jahresurlaub anzuknabbern.

Ein Anspruch besteht nur, wenn dieser im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag geregelt ist. Dem Arbeitgeber obliegt es aber nach § 616 BGB dem vorübergehend verhinderten Arbeitnehmer Sonderurlaub unter fortlaufender Zahlung der Vergütung zu gewähren.
Je nach Branche und Anlass zwischen einem und vier Tagen.

Ein gesundes neues Jahr.

Gruß Fini2012

Hallo,
eine gesetzliche Grundlage gibt es dafür nicht!
LG Oliver

Hallo viviorunitia,

schön, dass du heiraten möchtest. Bereits jetzt alle guten Wünsche. Mehr kann ich allerdings nicht sagen.

Arbeitgeber? Tarifvertrag? Öffentlicher Dienst?

Keine Angaben, daher leider auch keine Antworten möglich.

Gruß Fredo

hallo,
danke für die Wünsche.
ich hatte in einem anderen Beitrag schon einmal angegeben, dass es sich um eine große Firma im Call Center Bereich handelt. Tarifvertrag weiß ich nicht, da ich erst nächste Woche anfange zu arbeiten.
Aber wie bereits die anderen Antworten angedeutet haben, werde ich keine Option haben, da der Arbeitsvertrag den Paragraphen ausschließt. Ich werde trotzdem mit dem Betriebsrat reden. Vielleicht gibt es eine betriebliche Vereinbarung für so etwas.

Gruß
viviorunitia

Vielen Dank für die Recherche. Ich werde einmal schauen.

Hallo,
soweit ich weiss gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf den freien Tag.