hi,
die aussagen sind m.e. vollkommen korrekt, bis auf die
anmerkung, das der 2+4 vertrag als friendensvertrag allgemein
anerkannt wird.
es ist die auffassung der bundesrepublik deutschland, dass
der 2+4 vertrag ein friedensvertrag ist. da ein friedensvertrag aber auch die (bis heute ungeklaerte) frage der reparationszahlungen klaert (welche im 2+4 vertrag nicht geklaert werden) gibt es nach auffassung der bundesrepublik deutschland keine weitere reparationszahlungen: der krieg ist auch oekonomisch beendet.
das sehen aber nicht alle so, insbesondere die usa. genau dieses ist auch heute noch gegenstand der zwangsarbeiterentschaedigungsverhandlungen, naemlich der wunsch der dt. seite nach entgueltiger rechtssicherheit, dem die usamerikanische seite (weil dieses dem verzicht auf reparationen gleichkommt) so nicht entgueltig und offiziell zustimmen kann und will.
naja, habe ich was vergessen?
joedi
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