Führerschein weg

Gilt das wirklich für jede Art von
„Verlust“?
Ich kenne das anders! Wer seinen
Führerschein für mehr als ein Jahr (+/-)
abgibt, muss ALLES neu machen!!!
und bekommt damit auch nur einen
Führerschein nach neuen Regelungen!!!

So habe ich das auch gehört!!!

Ciao
Kaj

Hallo Namensvetter,

Im übrigen beträgt die
Grenze zum alten Kl.2 exakt 7,49t.7,5t
wäre
schon Kl.2.(Die Cops achten da sehr genau
drauf)

In §5 Abs. 1 StVZO (alte Fassung) steht
unter Klasse 2: Kraftfahrzeuge, deren
zulässiges Gesamtgewicht (einschließlich
dem eines aufgesattelten Anhängers) mehr
als 7,5 t beträgt … (dann kommt noch
das mit den Zügen mit mehr als 3 Achsen
usw.)

„Mehr als 7.5 t“, also wäre ein Fz mit
einem zul. Ges.Gew. von genau 7500 kg
noch Kl. 3.

Ich habe merkwürdigerweise schon
zahlreiche Fahrzeuge mit zul. Ges.Gew. =
7490 kg gesehen, aber auch schon welche
mit zul. Ges.Gew. = 7500 kg, die wurden
auch mit 3er-FS gefahren.

Vielleicht wußten das manche Hersteller
nicht so genau und sind vorsichtshalber
mal 10 kg druntergeblieben.

Woher hast Du denn die Info, daß 7,5 t
schon FS 2 ist?

Von den Cops selbst.Habe mal einen Volvo FL8
zwischen die Finger bekommen.Der hatte 7,5t
ZGg.War ein Leihwagen.Bei einer BAG-Kontrolle gab es mächtig Diskussion darum.
Man hat mich zwar weiterfahren lassen,aber
nur ungern,weil die Schuld der Autovermietung zugeschrieben wurde kam ich nochmal so davon.

Grüße
Sebastian dito

Hi Ayla,
siehe dazu §15c Abs.2 StVZO:
Die Verwaltungsbehörde kann auf eine Fahr-
erlaubnisprüfung verzichten,wenn keine Tatsachen vorliegen,die die Annahme rechtfertigen,das der Bewerber die nach §11
Abs.3 (Sachverständigenprüfung/Fahrprüfung)
erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt…
Ein Verzicht auf die Prüfungen ist nicht zulässig,wenn seit der Entziehung,der vorläufigen Entziehung oder der Beschlagnahme des Führerscheins oder einer sonstigen Maßnahme nach §94 StPO mehr als zwei Jahre verstrichen sind.
Das heißt,es liegt im ermessen der Verwaltungsbehörde,den Führerschein nach Ablauf der Entziehung,mit oder ohne MPU,
wieder zu erteilen.Nach meiner Erfahrung
(Betriebsleiter/Spedition)wird ausser bei
wirklichen Alkoholikern,der Führerschein
nach Ablauf der Entziehung ohne MPU wieder
Ausgehändigt,vorausgesetzt es existiert ein
halbwegs sauberes Punktekonto in FL.
Gruß Sebastian (FS3 seit 20 Jahren,0 Punkte)

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Hallo Sebastian,

Das ist leider nicht richtig.80 bzw.
125cm³
darf nur fahren,wer den FS Kl.3 vor dem
01.04.1980 gemacht hat.

leider habe ich hier geistig einen zu
schnellen Schwenk gemacht, natürlich
braucht man für 80 bzw. 125 cm³ den
Führerschein Kl. 3 vor 01.04.80. Sorry !!

Habe gestern abend aber auch erfahren,
dass man scheinbar in den 50/60 - Jahren
Autos bis 250 cm³ mit FS Kl. 4 fahren
durfte. Ist das wahr ???

Ja, es ist.Deswegen wurden in den 70er Jahren einige Fiat 500(später 126"Bambino")mit übriggebliebenen 250er 2-Takt Motoren vom Goggomobil ausgerüstet.

Gruß Sebastian

Ein Verzicht auf die Prüfungen ist nicht
zulässig,wenn seit der Entziehung,der
vorläufigen Entziehung oder der
Beschlagnahme des Führerscheins oder
einer sonstigen Maßnahme nach §94 StPO
mehr als zwei Jahre verstrichen sind.

Na gut… dann also nicht ein Jahr sondern zwei…
aber wer 2 Jahre den Führerschein „weg“ hatte, muss neu durch die Prüfungen…

habe ich das jetzt richtig verstanden???
Ayla…auch seit 20 Jahren ohne Punkte

Woher hast Du denn die Info, daß 7,5 t
schon FS 2 ist?

Von den Cops selbst.Habe mal einen Volvo
FL8
zwischen die Finger bekommen.Der hatte
7,5t
ZGg.War ein Leihwagen.Bei einer
BAG-Kontrolle gab es mächtig Diskussion
darum.
Man hat mich zwar weiterfahren
lassen,aber
nur ungern,weil die Schuld der
Autovermietung zugeschrieben wurde kam
ich nochmal so davon.

Da kann man den Herren von der BAG bzw. der Polizei nur mal als Literaturtip die StVZO empfehlen. Ab 7501 kg hättest Du FS 2 gebraucht, so aber nicht. Du warst völlig im Recht. Oh Mann, und die sollten es wirklich wissen!

Ganz sicher waren die sich aber auch nicht, sonst hätten sie Dich nicht weiterfahren lassen dürfen.

Grüße
Sebastian

Hi Ayla,ja Du hast richtig verstanden,
auch wenn ich hier vielleicht als Mofa-
frisierender Trunkenbold angesehen werde
(das ist übrigens schon verdammt lange her
und wie gesagt,bei mir ging es nicht um Alkohol)halte ich es auch für durchaus richtig,das man nach spätestens zwei Jahren
Entzug(Führerschein–nicht Alkohol)die Pappe
neu machen muß.Ich möchte noch einmal
deutlichst sagen:Alkohol und Auto/Motorrad
oder Fahrrad,selbst zu Fuß gehen ,sollten wir alle bleiben lassen.
Gruß Sebastian(der seiner Puch-Maxi immer
noch nachweint)

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Zusammenfassung
Zusammenfassung:
wer 2 Jahre oder länger den Führerschein „weg“ hatte, muss ihn neu machen…
und unterliegt dann auch den „neuen“ Klassen!
…tut besonders weh bei Transportern und Anhängern… und der Probezeit!
Ayla… die hofft, dass an dieser Zusammenfassung niemand mehr rummäkelt!!

Kurz und präzise!!!
.

Woher hast Du denn die Info, daß 7,5 t
schon FS 2 ist?

Von den Cops selbst.Habe mal einen Volvo
FL8
zwischen die Finger bekommen.Der hatte
7,5t
ZGg.War ein Leihwagen.Bei einer
BAG-Kontrolle gab es mächtig Diskussion
darum.
Man hat mich zwar weiterfahren
lassen,aber
nur ungern,weil die Schuld der
Autovermietung zugeschrieben wurde kam
ich nochmal so davon.

Da kann man den Herren von der BAG bzw.
der Polizei nur mal als Literaturtip die
StVZO empfehlen. Ab 7501 kg hättest Du FS
2 gebraucht, so aber nicht. Du warst
völlig im Recht. Oh Mann, und die sollten
es wirklich wissen!

Ganz sicher waren die sich aber auch
nicht, sonst hätten sie Dich nicht
weiterfahren lassen dürfen.

Aber ehrlich,ich kenne kaum sogenannte 7,5t.
die nicht 7,49t als ZGg im Fahrzeugschein
haben.Ich habe in der Spedition rund 100
Leicht-LKW mit 7,49t ZGg gehabt.Also warum
machen die das?Werd mich glaub ich mal mit
alten Freunden von den Aufbauherstellern in
Verbindung setzen.Sag Dir dann Bescheid.
Gruß Sebastian

Hi Namensvetter,

Aber ehrlich,ich kenne kaum sogenannte
7,5t.
die nicht 7,49t als ZGg im Fahrzeugschein
haben.Ich habe in der Spedition rund 100
Leicht-LKW mit 7,49t ZGg gehabt.Also
warum
machen die das?Werd mich glaub ich mal
mit
alten Freunden von den Aufbauherstellern
in
Verbindung setzen.Sag Dir dann Bescheid.
Gruß Sebastian

Stimmt, die allermeisten haben 7490 kg drinstehen, aber sicher nicht wegen der Fahrerlaubnis, da ist der §5 StVZO absolut eindeutig.
Vielleicht hat das mit irgendeiner anderen Bestimmung zu tun, bei der es eben „ab 7.5t“ und nicht „mehr als 7.5t“ heißt.
Aber auch das Feiertagsfahrverbot und viele viele andere Regelungen gelten jeweils für Fz. mit einem zul. Ges.Gew. von MEHR ALS 7,5t … ich wüßte also eigentlich keinen anderen Grund, als daß sich die Hersteller auch nicht ganz sicher waren …

Mir persönlich ist das eh wurscht, ich habe Kl. 2 + Personenbeförderung (Bus), aber interessieren tät’s mich doch …

Grüße
Sebastian

Hi Sebastian!

Mit deiner Vermutung liegst du richtig!

Im übrigen, wenn es sich nicht um ein Fahrverbot handelt, darf man bei Verlust der Klasse 3 durchaus noch Mofa fahren, da wird nur eine Prüfbescheinigung verlangt, keine Fahrerlaubnis

Gruß Sigi

Genau richtig! Fahrverbot gilt für alle Kraftfahrzeuge, also auch Mofa, Entzug der Fahrerlaubnis nur für Fahrerlaubnispflichtige, also nicht für Mofas

Gruß Sigi

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]