Hallo Dicker,
habe mit Genuss den Erguss eines Hessen gelesen, der es nicht lassen kann, mir zu unterstellen, meine Auskünfte seien falsch. Meine Referenzen können bei den hiesigen Justizbehörden eingeholt werden, soweit diese bereit sind, Auskunft zu erteilen. Immerhin wurde aus einer Organisation mit 520 Mitglieder ( 1996) bis heute durch qualifizierte Beratungen ein Stamm von derzeit (1615) Mitglieder erreicht. Aber manche müssen eben intrigieren, sonst fallen sie nicth auf.
War ja eigentlich zu erwarten Ich find es einfach ätzend,
das so was möglich ist. Aber es ist halt so. Ich hab grad
nochmal telefoniert. Er meint, das der Anwalt des Vermieters
in einem Telefonat mit seinem Anwalt vorhin behauptet hätte,
es gäbe schriftliche Beschwerden über den Hund aus dem Haus.
Finde ich interessant, da alle anderen Mieter des Hauses für
das Bleiben des Hundes unterschrieben haben. Alle? Naja, fast
alle. Nur zwei Mietparteien nicht, davon ist eine im Urlaub
und die andere? Die sind vor drei Monaten wohl erst
eingezogen. Werden dann wohl diejenigen sein. Sollen angeblich
mit dem Verwalter bekannt sein. Merkwürdig ist das schon.
Ich kenne da leider nicht alle nötigen Details, aber ein
Zwangsräumung muß ja erstmal eingeklagt werden. Danach gibt es
ja noch die Berufung und bei Gericht dauert halt alles seine
Zeit.
Ich weiß nicht, ob es bei dem Streitwert überhaupt
berufungfähig wäre, weiter unten hab ich gesagt bekommen, es
wäre nicht so. Aber Du hast sicher Recht, eine Klage dauert in
D ganz schön lange.
Selbstverständlich wird die Sache berufungsfähig weil es hier bei einem Räumungsprozess um die Jahresmiete geht.
Ferner muß für eine Zwangsräumung ja auch ein triftiger
Grund vorliegen und der exitiert nicht, wenn der Mieter eh
ausziehen will.
Diese Betrachtungsweise trifft eben so nicht zu. Ein Räumungsprozess kann trotzdem anberaumt und in Prozess wird dann ein Vergleich geschlossen. Hier kommen dann noch 15 % Vergleichsgebühren zu den übrigen Anwalts- und Gerichtskosten hinzu. Also, darüber nicht nachdenken.
Interessante Betrachtungsweise. Sollte man länger drüber
nachdenken.
Zusätzlich glaube ich kaum (aber bei
Ostverträgen möcht ich net drauf wetten), daß bei Ostverträgen
die 14-Tage-Frist noch gültig ist.
Doch, für den Mieter auf jeden Fall. Weiter unten (anderes
Posting) wurde mir geschrieben, lediglich für den Vermieter
nicht. Ich hoffe mal, das das stimmt.
Innerhalb kurzer Zeit wird er es auf jeden Fall nicht schaffen
die Wohnung zu räumen!
Hier darfst du antürlich nicht vergessen, daß er ja erstmal
gegen die Kündigung, d. h. die Kündigungsfrist klagen kann und
das dauert ja schon ne Weile…
Hat eigentlich eine Klage gegen die Kündigung aufschiebende
Wirkung? Sollte eigentlich so sein, aber wissen tu ich´s
net…
Eine Klage hat aufschiebende Wirkung, aber warum soll es zur Klage erst kommen, wenn doch schon jetzt klar ist, dass der bekannte sich Ersatzwohnraum sucht. Vor allem, was tut der Herr Kollege eigentlich in dieser Sache, da läuft doch was schief in Richtung Kosten.
Bei
„normalen“ Mietern brauch der Vermieter sich ja nicht um eine
neue Wohnung kümmern, bei Sozialfällen ist die Stadt
verpflichtet eine neue Wohnung zu finden, aber das
interessiert hier kaum …
Wohl wahr. Ein Sozialfall ist mein Bekannter nicht unbedingt
-) Er ist zwar kein Krösus, aber zum Leben reichts halt.
Grundsätzlich muss die Ortspolizeibehörde eine Einweisung oder Zuweisung vornehmen, wenn jemand geräumt wird. Der Vermieter ist nicht an diesne Entscheidungen zu beteiligen. Die Behörde kann jemand auch in die bereits heraus gekündigte Wohnung einweisen.
Wart bis Francesco sich meldet, der wird mit Sicherheit mit
mehr Details aufwarten können ;o)) (Eventuell auch Günter,
aber bei Francesco ist fast immer Verlaß, daß auch stimmt was
er sagt…)
Na,ja , manche könne es nicht lassen.
Ich weiß, ich warte ja schon fast sehnsüchtig auf Francesco´s
Posting! Wobei ich der Vollständigkeit halber auch sagen muß,
das auf die Posting´s von Günter auch (fast?) immer Verlaß ist
-))
Auch hier dürfte auf den Klageweg erstmal Zeit zu gewinnen
sein, aber das ist ne reine Vermutung…
Ich hoffe echt, das das hinhaut.
Was den Auszug betrifft braucht er sich kaum Sorgen machen,
denn die Zwangsräumung würde - falls überhaupt durchzusetzen -
nicht innerhalb von drei Monaten zu schaffen sein.
Hoffentlich nicht. Ich kann es mir ja auch kaum vorstellen.
Mir wäre aber echt wohler, wenn ich da was greifbares in
Richtung vorgeschriebener Fristen etc. hätte…
Das Problem sehe ich hier allerdings (je nach Finanzlage
deines Freundes) in den Kosten und da würde ich aufpassen!
Wenn er Rechtsschutz hat sollten zumindest die
Gerichtskosten-/Anwaltskosten kein Problem sein. (zumal die
eher gering sind)
Miete monatlich rd. 800 DM im Jahr 9.600 (Streitwert) Räumung, wenn sie kommt ca 2500-3500 DM, was ist da billig oder gering, wenn rd. 3-4000 DM Kosten auftreten können ???
Rechtsschutz hat er nich, der Anwalt hat schon ganz schön
kassiert. Aber wenn´s was bringt, wäre es egal. Notfalls
würden wir im Bekanntenkreis zusammenlegen.
Also im Moment, da noch keine Klage ansteht, dürfte der Anwalt höchstens DM 500,00 kassiert haben. Und hat Dein Bekannter geklärt, dass der Anwalt nur hinsichtlich der Tierhaltung derzeit tätig ist und nicht seine Bemühungen bereits wie bei einer Räumung abrechnen will.
Worauf ihr aber aufpassen solltet sind die Mietfortzahlungen!
Wenn die 14-Tage -Kündigungsfrist gilt ists ja kein Problem,
aber wenn die "Wessi-Gesetze gelten…eventuell verlangt der
Vermieter dann nach Auszug noch ne ganze Weile die
Mietfortzahlung…diesbezüglich würd ich mich auf jeden Fall
mal genau informieren…
Irrtum, wenn es zur zwangsweisen Räumung kommt oder zu einem Urteil und der Mieter zieht dann aus, aber es kann nicht rechtzeitig vermietet werden,trägt der Mieter die Mietausfälle und andere Schadenersatzleistungen. Bei einem streitig beendeten Mietverhältnisses also auf das Ende achten.
Mietfortzahlung dürfte nicht in Frage kommen, da wir davon
ausgehen, das seinerseits auf jeden Fall die 14-Tage-Frist
gilt.
Ob es Möglichkeiten gibt den Hund aus der Wohnung zu bekommen
wag ich zwar zu bezweifeln (da ja auch hier Klage notwendig
sein dürfte wo dann wieder Berufung möglich ist, usw…),
doch da traue ich dem Staat auch vieles zu ;o(((
Ohne Gerichtsbeschluss , nein. Die Polizei hat hier nichts zu suchen, wemnn nicht Gefahr im Verzug ist oder jemand von dem Hund angefallen wurde.
Naja, da gibt es dieses perverse Bundesgesetz, das den Grünen
Männchen quasi den Zutritt zur Wohnung und das Recht zur
Beschlagnahme gibt. Dazu reicht es eigentlich aus, wenn
irgendwer ihm unterstellt, der Hund hätte was böses getan und
deswegen Anzeige erstattet. Aber ich will nicht den Teufel an
die Wand malen, soweit wird hoffentlich keiner gehen.
Mal den Teufel nich an die Wand, so einfach hat es die Polizei auch nicht, in fremde Wohnungen zu gehen.
Jedenfalls nochmal großes Danke in Deine Richtung. Ich werd
jetzt mal warten, ob sich Francesco auch noch meldet.
Erstmal noch einen schönen Tag.
Angebot der Woche,
poste mir direkt über www-Experten zu. Ich teile Dir dann die Telefon-Nr. und Fax-Nr. unsereres Büros/Kanzlei und meine Privatnummer mit. Dann kann ich Deinen Bekannten direkt beraten, da noch einige Hintergrundfragen zu klären wären.
Gruss Günter