MOD: Gefährlichkeit von Elektroarbeiten
Guten Morgen,
Hallo!
immer wieder kommen hier Fragen zur Hausinstallation, zu
Elektroarbeiten von erkennbar klaren Laien. Das ist
lebensgefährlich nicht nur für die „Bastler“, sondern auch für
deren Umgebung!
Warum gibt es keine Vorschrift, dass diese sofort
gelöscht werden mit dem Hinweis auf eine FAQ …
Das TEAM und die Moderatoren haben sich auf die Brettbeschreibung und FAQ:2662 geeinigt.
Es gibt andere Foren, da ist das Leben des Fragenden und deren Mitmenschen gar nichts Wert. Dort werden solche fragen mit „Basteltipps“ beantwortet obwohl niemand z.B. den Zustand der Anlage kennt. Das nur nebenbei!
Sobald Fragen auftauchen die das Leben des Fragenden gefährden greifen wir mit löschen oder bearbeiten des Artikels ein. Das ist später für das Archiv wichtig.
Auch gibt es noch den Personenkreis, dem die Gefährlichkeit des Stroms nicht bewusst ist (Nach dem Motto: Ich habe an solch ´nem Draht ja schon mal einen gepflastert bekommen - habe es ja überlebt). Diesen Beratungsresistenten Kreis der User gibt es natürlich auch. Da können wir hier dann auch nichts dran ändern, wenn dieser User über die Expertenanfrage sich die Basteltipps holt. Ich beantworte diese Anfragen nicht!
…so, die besagt, dass so was nur von Elektromeistern oder :Ingenieuren beantwortet werden darf?
Hier sind genügend User die eine Fachliche Ausbildung haben. Die MODs kennen mittlerweile die User die Fachlich kompetent die Fragen beantworten. Wenn neue Mitglieder hinzu kommen, werden diese auch schon mal darauf aufmerksam gemacht sich an die Brettbeschreibung und FAQ:2662 zu richten. Weil das die Regeln sind die für das Brett aufgestellt wurden.
Selbstverständlich hat sich der Elektriker auch noch an die „Regeln der Technik“ zu halten.
Ich beziehe mich da auf das Brett „Allgemeine Rechtsfragen“,
wo jede auch noch so harmlose Rechtsfrage mit Verweis
auf FAQ 1129 bzw. „Steuerberatungs- und
Rechtsdienstleistungsgesetz“ umgehend gelöscht wird. Warum
gibt es kein „Elektroarbeitenleistungsgesetz“? letzteres würde
Leben und Gesundheit schützen.
Ein Gesetz, wonach nur der Konzessionierte Elektromeister an Elektrischen Anlagen herum schrauben darf, gibt es:
Energiewirtschaftsgesetz - EnWG § 16 (1; 2; 2.1)
Dann kommt noch der Liefervertrag und AGB mit dem EVU zum tragen. Dort landen wir dann beim StromGVV (Stromgrundversorgungsverordnung)
Gruß
Holger [MOD Tremonia]