Gemeinsame Veranlagung für Getrenntlebende

Bei einer Zusammenveranlagung kann man trotzdem einen Aufteilungsbescheid beantragen, der die Steuernachzahlung den Einzelpersonen festsetzt.Sie können aber selbst als erste eine Einkommensteuererklärung als getrennte Erklärung abgeben. Dann kann der andere Partner ebenfalls nur eine getrennte Erklärung abgeben. Viele Grüße
P.D.

Hallo Carry
bei der Lösung Ihrer eheprobleme, oder der geldprobleme Ihres Mannes kann Ihnen wahrscheinlich keiner helfen, aber das FA kann auch nicht von Ihnen Steuern eintreiben, die rechnerisch auf Ihren Mann entfallen. Auch bei der Zusammenveranlagung haften Sie iimmer nur für den Steueranteil der auf Ihr tatsächlich erwirtschaftetes Einkommen entfällt.(Aufteilungsbescheid)
Weitere Infos unter www.asg-stuer.de

Schöne grüsse aus dem Maintal
Kreuzer Michael

Hallo Carry.

Sorry für die verspätete Antwort.

Es gibt einen Vordruck auf den Seiten des Finanzamtes, auf dem man einen Antrag stellen kann, daß die Zusammenveranlagung von Ehegatten wegfällt. Demnach wird man zur Steuerklassenänderung gezwungen.

LG

Sprengli