Grundschule in der gesperrten Straße (das Schild "Anlieger frei")

Hallo,

Ich wohne in z.B. in Straße A, die eine ‚Anlieger-Frei-Straße‘
ist. Und wenn mein Haus eine zweite Zufahrt hat, darf ich
nicht die Vordertür benutzen?

Es geht darum das man ein Grundstück das nicht innerhalb der
Anliegerstraße sondern hinter ihr liegt

Was genau verstehst Du darunter?

nicht durch diese
Anliegerstraße anfahren darf sondern den Umweg über eine freie
Straße wählen muss.

Tja, leider hat mein Grundstück aber zwei Zufahrten. Was nun?

Was also soll der Blödsinn mit der Vordertür?

Die Vordertür, also die Hauptzufahrt (und auch die Adresse) liegt in der Anliegerstraße. Die zweite Zufahrt an einer anderen. Welche also muss ich Deiner Meinung nach nehmen? Und warum genau ist das bei der Schule angeblich anders?

Ein Geisterfahrer ist übrigens nicht notwendigerweise mit
einem Fahrzeug unterwegs.

Mit was denn dann?

Mit dem Kopf.
Gruß
Alfred

Hallo,

Ich wohne in z.B. in Straße A, die eine ‚Anlieger-Frei-Straße‘
ist. Und wenn mein Haus eine zweite Zufahrt hat, darf ich
nicht die Vordertür benutzen?

Es geht darum das man ein Grundstück das nicht innerhalb der
Anliegerstraße sondern hinter ihr liegt

Was genau verstehst Du darunter?

Was genau kann man daran nicht verstehen?
Eine Anliegerstraße endet ja auch mal, richtig? Und wenn erst dann, also meinetwegen nach der nächsten Kreuzung oder Einmündung am Ende der Anliegerstraße das Zielobjekt liegt dann ist es nicht mehr im Bereich der Anliegerstraße und somit frei befahrbar.

nicht durch diese
Anliegerstraße anfahren darf sondern den Umweg über eine freie
Straße wählen muss.

Tja, leider hat mein Grundstück aber zwei Zufahrten. Was nun?

Dein Grundstück liegt in der Anliegerstraße. Es ist also egal auf welchem Weg Du dorthin fährst, denn Du bist zur Nutzung der Anliegerstraße berechtigt.

Was also soll der Blödsinn mit der Vordertür?

Die Vordertür, also die Hauptzufahrt (und auch die Adresse)
liegt in der Anliegerstraße. Die zweite Zufahrt an einer
anderen. Welche also muss ich Deiner Meinung nach nehmen? Und
warum genau ist das bei der Schule angeblich anders?

Herr, wirf Hirn vom Himmel…

Ein Geisterfahrer ist übrigens nicht notwendigerweise mit
einem Fahrzeug unterwegs.

Mit was denn dann?

Mit dem Kopf.

Stellst Du Dich nur dämlich oder sollte man sich ernsthaft Sorgen machen?

Gruß Crack

Ah so…

Stellst Du Dich nur dämlich oder sollte man sich ernsthaft
Sorgen machen?

PLONK!

P.S.: Du bist hier doch falsch.

Stellst Du Dich nur dämlich oder sollte man sich ernsthaft
Sorgen machen?

PLONK!

P.S.: Du bist hier doch falsch.

Na wenigstens scheinst Du jetzt alles zur Frage begriffen zu haben wenn keine einfältigen Bemerkungen kommen…

Gruß Crack

Moin,

auch wenn ich mich ungerne in euren Disput einmische, habe ich nochmal eine Verständnisfrage.

nicht durch diese
Anliegerstraße anfahren darf sondern den Umweg über eine freie
Straße wählen muss.

Tja, leider hat mein Grundstück aber zwei Zufahrten. Was nun?

Dein Grundstück liegt in der Anliegerstraße. Es ist also egal
auf welchem Weg Du dorthin fährst, denn Du bist zur Nutzung
der Anliegerstraße berechtigt.

Alfred beschreibt doch hier genau die Situation, von der imager behauptet, man dürfe die Anliegerstraße nicht mehr benutzen. Laut imager darf man die Straße nicht benutzen, wenn die Schule zwar an ihr liegt, aber auch über eine Zufahrt verfügt, welche auf anderem Weg erreichbar ist. Hat er jetzt Recht oder nicht?

Gruß

TET

Alfred beschreibt doch hier genau die Situation, von der
imager behauptet, man dürfe die Anliegerstraße nicht mehr
benutzen. Laut imager darf man die Straße nicht benutzen, wenn
die Schule zwar an ihr liegt, aber auch über eine Zufahrt
verfügt, welche auf anderem Weg erreichbar ist. Hat er jetzt
Recht oder nicht?

Was soll denn das für eine Konstellation sein? Es gibt doch nur 2 Möglichkeiten:

  1. Die Schule liegt innerhalb der Anliegerstraße. Dann darf man natürlich die Anliegerstraße befahren.

  2. Die Schule liegt außerhalb der Anliegerstraße. Dann ist das Durchfahren der Anliegerstraße nicht erlaubt, man muss einen anderen Weg wählen.

Alles Andere würde sich widersprechen.

Gruß Crack

Was soll denn das für eine Konstellation sein?

Die Konstellation ist doch sehr einfach: Das Schulgelände grenzt mit einem Eingang an eine „normale“ Straße, mit einem weiteren an eine Anliegerstraße.

Es gibt doch
nur 2 Möglichkeiten:

  1. Die Schule liegt innerhalb der Anliegerstraße. Dann darf
    man natürlich die Anliegerstraße befahren.

  2. Die Schule liegt außerhalb der Anliegerstraße. Dann ist das
    Durchfahren der Anliegerstraße nicht erlaubt, man muss einen
    anderen Weg wählen.

Kann sein, dass mein Sprachverständnis hier falsch ist, aber wie liegt man in einer Straße? Liegt man nicht an einer Straße?

Wie ist jetzt die oben von mit beschriebene Konstellation rechtlich zu werten?

Gruß

TET

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Die Konstellation ist doch sehr einfach: Das Schulgelände
grenzt mit einem Eingang an eine „normale“ Straße, mit einem
weiteren an eine Anliegerstraße.

Wie ist jetzt die oben von mit beschriebene Konstellation
rechtlich zu werten?

Ich bin davon ausgegangen [und tue das auch jetzt] das die Antwort von Imager so zu verstehen ist das sich die Schule außerhalb der Anliegerstraße befindet, also nicht im Anliegerbereich selbst sondern dahinter und aus dem Grund auch auf anderem Weg angefahren werden muss. Diese Interpretation geht auch ganz eindeutig aus meinem Kommentar hervor:

Und im Übrigen hat Imager durchaus Recht wenn er sagt das man eine Anliegerstraße dann nicht befahren darf wenn man sein Ziel auch über eine andere als diese Anliegerstraße erreichen kann. In dem Fall liegt nämlich das Ziel nicht innerhalb dieser Straße und somit ist man kein Anlieger.

Wie man diese Aussage missverstehen kann ist mir ein Rätsel, und das was dann daraus gemacht wurde [nicht durch Dich sondern einen „Geisterfahrer“] beschreibt völlig andere Voraussetzungen. Denn auch in der Fragestellung kann man kein Wort von einer zweiten Zufahrtmöglichkeit lesen, es existiert also nur ein Ziel, kein Zweites [welches dann ja durch eine Vorder- und Hintertür vorhanden wäre].

Natürlich hat man dann, wenn die Schule sowohl über eine „normale“ Straße, als auch über eine Anliegerstraße zu erreichen ist die freie Wahl der Anfahrt - denn man ist ja Anlieger.

Gruß Crack

P.S.: Es gab bis vor ca. zwei Std auch noch einen Beitrag von Alfred.E.Neumann auf den ich auch gern geantwortet hätte. Leider wurde dieser aber gelöscht, möglicherweise war er zu sehr mit Frust beladen…

P.S.: Es gab bis vor ca. zwei Std auch noch einen Beitrag von
Alfred.E.Neumann auf den ich auch gern geantwortet hätte.
Leider wurde dieser aber gelöscht, möglicherweise war er zu
sehr mit Frust beladen…

Um Deinem Gift gleich die Grundlage zu entziehen:
er hat ihn selbst gelöscht. Weil du eine Diskussion in diesem Stil mangels Leseverständnis einfach nicht wert bist.

P.S.: Es gab bis vor ca. zwei Std auch noch einen Beitrag von
Alfred.E.Neumann auf den ich auch gern geantwortet hätte.
Leider wurde dieser aber gelöscht, möglicherweise war er zu
sehr mit Frust beladen…

Um Deinem Gift gleich die Grundlage zu entziehen:
er hat ihn selbst gelöscht. Weil du eine Diskussion in diesem
Stil mangels Leseverständnis einfach nicht wert bist.

Du schreibst einen Beitrag um mich endlich mal aufzuklären, merkst dann aber sehr viel später das ich dessen Inhalt überhaupt nicht verwerten kann und lässt ihn wieder löschen?
War es nicht vielleicht doch eher etwas durchweg Unüberlegtes das Du da abgeschickt hast…?

Ach ja, habe ich den Inhalt Deines Postings nicht per Mail zugeschickt bekommen weil das so in meinem Profil eingestellt ist und könnte ich Deinen Beitrag somit nicht nur nachlesen sondern auch zitieren oder komplett hier einstellen?
Aber lassen wir das. Ich will Dich nicht vorführen, die Gründe kennst Du selbst am Besten die Dich zur Löschung Deines eigenen Beitrags veranlasst haben…

Gruß Crack

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Hallo!
Vergiss es. Du kommst den mit ihren SUVs, ihrem WhattsApp und vom Kinderyoga überforderten Mamis doch nicht mit Logik bei :wink:

Das ist ein bekanntes stadtplanerisches Problem aus dem Bereich der Postnatalesotherik :wink:… guckst Du hier…

http://www.derwesten.de/panorama/kritik-am-eltern-ta…

oder hier :

http://www.derwesten.de/region/wenn-eltern-vor-der-s…

Mittlerweile geht der Trend zu DriveIn-Grundschulen und Eltern-Kind-Parkplätzen mt SUV-sicherer Zuwegung für die lieben Kleinen.

Gruß vom
Schnabel

Ich bin davon ausgegangen [und tue das auch jetzt] das die
Antwort von Imager so zu verstehen ist das sich die Schule
außerhalb der Anliegerstraße befindet, also nicht im
Anliegerbereich selbst sondern dahinter und aus dem Grund auch
auf anderem Weg angefahren werden muss. Diese Interpretation
geht auch ganz eindeutig aus meinem Kommentar hervor:

Aber aus Imagers Antwort ergibt sie sich in keinem Fall.

Und im Übrigen hat Imager durchaus Recht wenn er sagt das man eine Anliegerstraße dann nicht befahren darf wenn man sein Ziel auch über eine andere als diese Anliegerstraße erreichen kann. In dem Fall liegt nämlich das Ziel nicht innerhalb dieser Straße und somit ist man kein Anlieger.

In der von mir beschrieben Konstellation kann man doch genau das.

Natürlich hat man dann, wenn die Schule sowohl über eine
„normale“ Straße, als auch über eine Anliegerstraße zu
erreichen ist die freie Wahl der Anfahrt - denn man ist ja
Anlieger.

Danke. Das wollte ich wissen. Meiner Meinung nach widerspricht das Imagers Antwort.

Wie schon gesagt, danke.

TET

Du schreibst einen Beitrag um mich endlich mal aufzuklären,
merkst dann aber sehr viel später das ich dessen Inhalt
überhaupt nicht verwerten kann und lässt ihn wieder löschen?

Quatsch. Lern endlich lesen!

Lern endlich lesen!
Lern endlich lesen!
Lern endlich lesen!
Lern endlich lesen!

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