Grundstücke nicht eingezäunt

Hi …

„Hat man“? Oder „könnte man die auf objektive Empfehlung des
Versicherungsmaklers abgeschlossen haben“? Ich hatte noch nie
einen Hund? Ist die Haftpflicht für den Hund (analog zum KFZ)
eine Pflichtversicherung?

Soweit mir bekannt, ist eine Haftpflichtversicherung für Hunde keine Pflicht. Für das typische Schoßhündchen („Fußhupe“) wird man vielleicht auch keine brauchen. Für größere Hunde kenne ich keinen Hundebesitzer, der keine hat, selbst wenn sein Wuffi als lammfromm bekannt ist. Angesichts der Schadenersatzforderungen, die man befürchten muss, wenn ein Unfall passiert, würde ich das jedem anraten.

Du kennst inzwischen vielleicht meine Story vom Problemhund. Glaube es oder nicht, die Kinder aus der Nachbarschaft haben sich, obwohl ihnen klar sein musste dass der Hund gefährlich werden kann, immer wieder einen Spaß daraus gemacht, ihn durch den Zaun hindurch zur Weißglut zu reizen.

Und auch ein harmloser Hund kann Menschen verletzen. Tritt ihm z.B. versehentlich auf den Schwanz oder auf eine Pfote, oder mach etwas was er als Angriff interpretiert, erschrecke ihn wenn er schläft, oder mach seinem Herrchen gegenüber eine unvorsichtige Bewegung und es kann durchaus passieren, dass der Hund den Ernstfall sieht und sein Rudel beschützt.

Sie sind eben nicht wirklich schlau, die Bellos, wenig Hirn, gute Bewaffnung, starker Antrieb … das ist nicht nur bei Hunden eine gefährliche Mischung.

Gruss Armin.

Hallo,

nichts anderes schrieb ich.

Da wir uns hier irgendwie im Kreis drehen, können wir uns vielleicht darauf einigen, dass die Eltern nicht haften, wenn sie kein Verschulden trifft?

Immer verantwortlich für Schäden.
… mehr auf http://w-w-w.ms/a4e5j7

Wobei das immer natürlich nicht stimmt.

Insofern ist der Post auf den testare geantwortet hat, auf jeden Fall falsch.

Und das von testare per se als Unsinn abgetane Schild „Eltern
haften für ihre Kinder“ ist eben nicht per se Unsinn, auch
hier gilt das obige.

Das Schild ist immer unsinnig und überflüssig, da es schlichtweg nichts bewirkt. Ob es da hängt oder nicht, ist in jedem Falle völlig egal.

Gruß

TET

Hallo,

nichts anderes schrieb ich.

Da wir uns hier irgendwie im Kreis drehen, können wir uns
vielleicht darauf einigen, dass die Eltern nicht haften, wenn
sie kein Verschulden trifft?

Ja, etwas anderes habe ich auch nicht gesagt.

Immer verantwortlich für Schäden.
… mehr auf http://w-w-w.ms/a4e5j7

Wobei das immer natürlich nicht stimmt.

Insofern ist der Post auf den testare geantwortet hat, auf
jeden Fall falsch.

Soweit ja.

Und das von testare per se als Unsinn abgetane Schild „Eltern
haften für ihre Kinder“ ist eben nicht per se Unsinn, auch
hier gilt das obige.

Das Schild ist immer unsinnig und überflüssig, da es
schlichtweg nichts bewirkt. Ob es da hängt oder nicht, ist in
jedem Falle völlig egal.

Jein, wie man aus den Links entnehmen kann.

Gruß
Tina

Ich muß noch was schreiben, das gibt diese …-Programm so vor.

Hallo,

,aber nach meinem Rechtsverständnis ist
man ,genau wie bei Kindern,
Immer verantwortlich für Schäden.

ist Unsinn. Niemand haftet für seine Kinder, immer nur für
sich selbst. Es gibt kein ‚Eltern haften für ihre Kinder‘ und
das entsprechende Schild ist kompletter Quatsch.

*räusper* so einfach ist es auch wieder nicht und so unsinnig
wie Du es darstellst auch nicht.

Doch.

Nö, vgl. Links.

Eltern können sehr wohl
schadenersatzpflichtig werden, wenn sie ihre Aufsichtspflicht
verletzt haben.

Richtig. Aber das ist eben KEINE Haftung für ihre Kinder,
sondern eine Haftung für eigenes Verschulden.

Richtig, nur wo liest Du davon etwas in dem UP auf das Du geantwortet hast? Dort ging es um Verantwortung und wenn man eine Aufsichtspflicht ausübt bzw. sie verletzt nimmt man genau das war: Verantwortung.

Im Übrigen steht da oben:"…ist man ,genau wie bei Kindern,
Immer verantwortlich für Schäden…" Ich glaube nicht, dass
Du dieser Behauptung wirklich zustimmen kannst.

Habe ich doch auch gar nicht, ich schrieb explizit eine Verantwortung (Haftung) besteht dann, wenn die Aufsichtspflicht verletzt wurde.

Jein, wie man aus den Links entnehmen kann.

Nein, ob das Schild da hängt oder nicht, macht rechtlich keinen Unterschied.

Gruß

TET

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Jein, wie man aus den Links entnehmen kann.

Nein, ob das Schild da hängt oder nicht, macht rechtlich
keinen Unterschied.

Wenn Du es so siehst, gut. Haben die Eltern ihre Aufsichtspflicht dahingehend verletzt, haften sie mit oder ohne Schild, willst Du darauf hinaus?

Dann hast Du natürlich recht.

Gruß
Tina

Mir reichts, ich bin jetzt raus. Jeder kann sehen, wer hier recht hat und wer nicht.
Okay, nicht ganz jeder. Gegen Lernresistenz kommt man aber leider nicht an.

Mir reichts, ich bin jetzt raus. Jeder kann sehen, wer hier
recht hat und wer nicht.
Okay, nicht ganz jeder. Gegen Lernresistenz kommt man aber
leider nicht an.

Ja, leider. Dein Post las sich so, als würden Eltern nie für Schäden, die durch ihre Kinder entstehen, haften und das ist eben genauso falsch, wie die Aussage, sie würden immer für ihre Kinder haften.

Nochmals zum Thema Elternhaftung:

http://www.anwalt.de/rechtsanwalt/elternhaftung.php

Und das das Schild eben nicht per se Unsinn ist:

http://www.familienratgeber-nrw.de/index.php?id=3724

Noch ein Link zum Thema Elternhaftung mit verschiedenen Urteilen:

http://www.rechtsanwaltdrpalm.de/haftung.htm

Dein Post las sich so, als würden Eltern nie für
Schäden, die durch ihre Kinder entstehen, haften

für deine leseschwäche kann ich auch nichts.

Dein Post las sich so, als würden Eltern nie für
Schäden, die durch ihre Kinder entstehen, haften

für deine leseschwäche kann ich auch nichts.

Ja stimmt:

Niemand haftet für seine Kinder … mehr auf http://w-w-w.ms/a4e5j7

Genau. Und das stimmt immer noch.

Vielleicht solltest Du doch mal beide Sätze oben genau durchlesen und zu verstehen versuchen, worin der Unterschied bestehen könnte.

Oje…

Moin

Wenn Du es so siehst, gut. Haben die Eltern ihre
Aufsichtspflicht dahingehend verletzt, haften sie mit oder
ohne Schild, willst Du darauf hinaus?

Ja. Zudem haften sie natürlich auch nicht beim Betreten des Grundstücks, sondern nur im Ausnahmefall falls ein Schaden entsteht.

Gruß

TET

Genau. Und das stimmt immer noch.

Du meinst also, ein Anwalt hat keine Ahnung wenn er schreibt:

_ Grundsätzlich haften Eltern gem. § 832 I 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) für Schäden, die ihre Kinder verursachen. Eltern_

http://www.anwalt.de/rechtsanwalt/elternhaftung.php

Die Anspruchsbegründung warum Eltern für ihre Kinder haften, liegt in der Aufsichtspflichtsverletzung.

Vielleicht solltest Du doch mal beide Sätze oben genau
durchlesen und zu verstehen versuchen, worin der Unterschied
bestehen könnte.

Lahme Ausrede

Oje…

genau, oje

Moin

Wenn Du es so siehst, gut. Haben die Eltern ihre
Aufsichtspflicht dahingehend verletzt, haften sie mit oder
ohne Schild, willst Du darauf hinaus?

Ja. Zudem haften sie natürlich auch nicht beim Betreten des
Grundstücks, sondern nur im Ausnahmefall falls ein Schaden
entsteht.

Das war klar. Ein Schadenersatzanspruch kann ja erst durch einen Schaden begründet sein.

Gruß
Tina

Du meinst also, ein Anwalt hat keine Ahnung wenn er schreibt:

Nein. Aber Du hast keine Ahnung, wie man Geschriebenes interpretiert.

_ Grundsätzlich haften Eltern gem. § 832 I 1 des Bürgerlichen
Gesetzbuches (BGB) für Schäden, die ihre Kinder verursachen._

Grundsätzlich haften Eltern gem. § 832 I 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) für Schäden , die ihre Kinder verursachen.

Geht’s hier um des Kaisers Bar,t oder um irgendwelche tiefgreifende juristische Spitzfindigkeiten (tschuldigung:stuck_out_tongue:robleme)? Muss ich das als Nichtjurist mit Interesse lesen, oder ist das ein Test für: Wie weit darf ich mich vom UP eigendlich entfernen, bis der Artikelbaum vom [mod] entsorgt wird?

Mir reichts, ich bin jetzt raus

verstehe ich auch irgendwie anders. Aber ich bin halt nun mal kein Jurist.

vnA

Für einen Hund gilt die gleiche Betriebshaftung wie für ein Auto. So bald es in Betrieb ist haftet der Halter. Ein Jogger der sich beim Sturz über einen nachweislich in Ruhe befindlichen (stehenden) Hund verletzt, hat Anspruch auf Schadenersatz und Schmerzensgeld. (Selbst passiert, Haftpflicht hat zum Glück bezahlt)

vnA

Hä? Wofür sollen sie denn sonst haften, wenn nicht für einen Schaden? Sie haften für den Schaden, den ihre Kinder verursachen, sofern sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.

Du weißt aber schon was „Haftung’“ in so einem Fall bedeutet? Vereinfacht gesagt: „für etwas geradestehen müssen“.

Aber zumindest gibst Du nun zu, das Eltern unter bestimmten Voraussetzungen eben doch haften *schulterzuck*

Noch ein Link:

http://www.kanzlei-pb.de/Aufsichtspflicht_-_Wann_haf…

Vielleicht verstehst Du nun.

Hä? Wofür sollen sie denn sonst haften, wenn nicht für einen
Schaden? Sie haften für den Schaden, den ihre Kinder
verursachen, sofern sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.

Wo habe ich das abgestritten?

Du weißt aber schon was „Haftung’“ in so einem Fall bedeutet?
Vereinfacht gesagt: „für etwas geradestehen müssen“.

Wo habe ich das abgestritten?

Aber zumindest gibst Du nun zu, das Eltern unter bestimmten
Voraussetzungen eben doch haften *schulterzuck*

Wo habe ich das abgestritten?

Ein letztes Mal: Elterrn haften NICHT FÜR IHRE KINDER! Sie haften für Schäden, die ihre Kinder verursacht haben, wenn SIE SELBER MIST GEMACHT HABEN, indem sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.
DAS.
IST.
EIN.
UNTERSCHIED.

Und wenn Du das immer noch nicht begreifst, solltest Du Dich einfach aus dem Brett ‚allgemeine Rechtsfragen‘ raushalten, denn dann hast Du ganz einfach keine Ahnung.

Ende Gelände.