Haften Kinder für die Schulden ihrer Eltern?

Kurze Zwischenbemerkung
Hi Experten!
Eine kleine Zwischenbemerkung am Rande:

Bei „normalen Schulden“ -um das mal einfach zu fassen- ist
sicherlich korrekt was du sagst, aber bei Überschuldung in
einer Form, dass der Lebensunterhalt nicht mehr gesichert
werden kann sitzt du ganz schnell mit im Boot.

Es heisst so oft, wenn Kinder zu Sozialhilfeempfänger werden, haften die Eltern. Das scheint aber nicht die Regel zu sein, denn ich kenne einen ziemlich krassen Beispiel und ich weiß es ist nicht der einzigen, nämlich:
Eine frisch geschiedene Mutter zwei Kinder. Wohnort in A (deutsche Großstadt). Vater der Kinder unterhaltspflichtig. Vater (Opa der Kinder) ist Ausländer und wohnt in seiner Heimat (EU-Land). Mutter (Oma der Kinder) Deutsche und lebt in B (ebenfalls eine deutsche Großstadt). Die Oma besitzt eine große Villa in dieser Großstadt und da wohnt sie auch. Darüber hinaus verfügt sie über andere Inmobilien und weitere Vermögen. Tatsache: Mutter Sozialhilfeempfängerin. Vater berufstätig und unterhaltspflichtig (aber eben so wenig, daß seine Ex Sozialhilfeanspruch hat). Opa in Ausland und Oma äußerst vermögend, in Deutschland lebend und zu keinerlei Zahlungen ggnbr. ihre tochter und enkelkinder jemals aufgefördert.
Mir ist es bekannt, daß dies absolut keine Ausnahme ist bzw. ich kenne mehrere solche Fälle.
Schöne Grüße aus Nürnberg
Helena
PS. Die Mutter hat immer ihre Mädchenname getragen. Während der Ehe, als Doppelname. Jetzt hat sie der Nachname seines Verflossenes abgelegt.