Hausverwalterin betritt meine Wohnung

Hallo,

kann mich den anderen nur anschließen. Schloss auswechseln und
die Frau anzeigen.

Yep, genau meine Meinung. Fürs Schnüffeln wird sie nun mal nicht bezahlt.

Übrigens hatte ich auch mal den Fall. Meine Vermieterin wollte
ebenfalls „nur mal nach dem Rechten sehen“ - wie Sie mir
später sagte. Gemerkt habe ich ihre Schnüffelei daran, dass
immer wieder der Stecker meines Anrufbeantworters
herausgezogen war. Bei einer Plauderei im Treppenhaus habe ich
das meiner Vermieterin erzählt. Sie sagte mir dann, sie hätte
den Stecker gezogen, weil „das rote Lichtlein ja unnütz
Energie verbraucht“. Ich war wie vom Donner gerührt. Sachen
gibts!!

Das ist der absolute Hammer. Ich finde es unglaublich, wie dumm-dreist manche Leute sind. Mich hats ja schon fast von Stuhl gehauen, als ich den Urpsrungsartikel gelesen hatte, aber das… Das ist Unverschämtheit beim Betreten der Wohung gepaart mit einer Pedanterie, die ihres gleichen sucht…
Besonders würde ich mich ärgern, weil ich jedesmal einen neuen Text draufsprechen müsste :wink:

Grüsse
Andreas

Hallo

Niemand sollte wegen mir jetzt schlägereien anzetteln.Um Gottes Willen nicht.
Ich wollte auch keine Hausverwalter angreifen oder generell schlecht machen.Ich selber nehme meine Aufgaben sehr ernst und viele Andere in diesem Job auch.Denn unsere Vertrauenswürdigkeit ist bindend.Denn niemand kann ohne Respekt vor fremden Eigentum,solch einen Dienst tun.Ich kann mich mit Sicherheit nicht über
die Gesetze erheben.
Der Hausverwalter an sich,geht mit dem Auftraggeber einen Vertrag ein,der
über volle Befugnisse verfügt.Vermietung,Kündigung,Miete,Instandhaltung usw.Das sind die Aufgaben .Außnahmen müssen schriftlich geregelt sein.
Das ist leider so!
Das wir hier nicht über einen Vermieter reden können,ist auch klar,weil es
sich um eine Eigentumswohnnung handelt.Ich kann davon ausgehen,das der Verwalter
im Dienste eines Vermieters,- Wohnungsbaugesellschaft steht oder von Wohnungseigentümern eingestellt wurde.Die Regeln bleiben die gleichen.
Wenn der Verwalter von den Eigentümern eingestellt ist,dann ergibt sich daraus ein anderes Problem,wofür es aber sicher auch eine gesetzliche Lösung gibt.Hat sich für mich nicht ergeben.
Warum sich jetzt pflichtbewußte Verwalter oder Hauswarte angegriffen fühlen,kann ich nicht einordnen.
Ziel war lediglich Konsequenzen einzuleiten, bzw. anzukündigen.

Freundlichst Nino Ziomek

Hallo Tessa !

Das von Dir empfohlene Lexikon wäre vielleicht was für die Buchempfehlungen in den FAQs (mail am besten Birgit an; die betreut die FAQs in diesem Brett

Kann schon sein.Vielleicht ist der Hinweis auf das Buch hier aber nicht schlecht!
Gerade zu diesem Artikel „Hausverwalterin betritt meine Wohnung“ haben sich
viele Leute interessiert.

Gruß Nino

Hallo,

weder die Hausverwaltung noch ein Vermieter hat einen Anspruch auf einen Ersatzschlüssel. Auch wenn Du das Schloss auswechseln lassen würdest, hat die Hausverwalterin keinen Anspruch auf den Zweitschlüssel. Grundsätzlich ist der unbefugte Zutritt in eine fremde Wohnung ein Straftatbestand.(Hausfriedensbruch)

Das Vorgehen ist absolut nicht rechtens. Bei weiblichen Mieterinnen, bei denen der Hausverwalter oder Vermieter sich zu gewissen Zeiten sogar Zutritt verschafft, wenn jemand unter der Dusche steht, können durchaus auch sexuelle Motive eine Rolle spielen. Solche Fälle sollten ohne weitere Diskussion umgehend bei der Kripo gemeldet werden.

heute früh war ich gerade beim Einseifen unter der Dusche, als
es an der Haustür klingelte. Da ich Vertreter vermutete, hatte
ich auch nach mehrmaligem Klingeln keine Lust, mich
abzuspülen, abtrocknen und die Tür zu öffnen, sondern habe
mich weiter eingeseift. Da staunte ich nicht schlecht, als
sich plötzlich der Schlüssel im Schloß umdrehte und meine
Hausverwalterin hereinkam. Sie war sichtlich erschrocken und
hat gestammelt, daß sie nur mal nach dem Rechten sehen wollte.
Doch ich war empört und habe sie aufgefordert, mir den
Schlüssel auszuhändigen. Sie weigerte sich jedoch mit dem
Argument, daß sie für den Notfall einen Schlüssel besitzen
müsse. Daraufhin habe ich angeküdigt, daß ich dann eben das
Schloß auswechseln würde, woraufhin sie behauptete, dann müsse
ich ihr ebenfalls einen Zweitschlüssel aushändigen, damit sie
im Notfall die Wohnung betreten kann. Ich kann das nicht
glauben, zumal ich nicht in Miete wohne, sondern das meine
Eigentumswohnung ist, und ich doch wohl noch selbst
entscheiden kann, wem ich Zutritt zu meiner Wohung verschaffe
und wem nicht.

So im Nachhinein fällt mir da auch ein, daß die Wohnungstür
schon des öfteren abgeschlossen war, obwohl ich sie immer nur
einfach so zufallen lasse. Mir ist das zwar immer aufgefallen,
doch habe ich das meiner Schussligkeit zugeschrieben, und mir
immer gedacht, ich hätte gedankenversunken eben doch
ausnahmsweise die Tür abgeschlossen. Daß da meine
Hausverwalterin gelegentlich in meiner Wohnung nach dem
„Rechten“ schaut, wäre mir im Traum nie eingefallen.

Natürlich weiß ich jetzt auch, woher meine gesamte
Nachbarschaft seit Jahren über alles informiert ist, was sie
eigentlich gar nicht wissen können.

Der Eindruck besteht, dass bei Dir systematisch Deine Unterlagen und Dein Privatleben von einer Hausverwalterin überprüft wird, die offenbar keinerlei Rechtsempfinden und keine Grenzen vor der Persönlichkeit anderer kennt. Hier ist durchaus ein Grund gegeben, der Hausverwalterin fristlos den Vertrag zu kündigen. Hier liegt ein gravierender Rechtsverstoss vor und dass die Hausverwalterin zuerst klingelt und dann erst, wenn niemand öffnet, sich Zutritt verschafft ist auch ein Beweis, dass sie unbemerkt in die Wohnung eindringen will. Ohne Anhaltspunkt, dass etwas nicht stimmt, gibt es keinen Grund in die Wohnung einzudringen um nach dem „Rechten zu sehen“. Aus der Praxis sind mir solche Fälle durchaus bekannt. Da werden Kontoauszüge gelsen, Post kontrolliert, Schriftverkehr in der Wohnung gelesen und sogar auf Kosten der Mieter telefoniert.

Gruss Günter

Hinweis an Mieterinnen: Wenn ein Hausverwalter sich so verhält und zu Zeiten erscheint, wo er weiss, dass jemand unter der Dusche steht, dem Hausverwalter unter - wenn er verheiratet ist - Eheleute xyz einen Brief schreiben und sich verbitten, dass man künftig unter der Dusche durch unerlaubten Zutritt zur Wohnung belästigt wird. Ich diktiere in solchen Fällen grundsätzlich die Post so, dass die Ehefrau des Verwalters oder des Vermieters die Post automatisch in die Finger bekommt. Da soll es schon ganz erheblichen Ehekrach gegebe haben.

Eine andere Methode ist, dass jemand ans Fenster rennt und um Hilfe schreit. Auch das soll sehr wirksam sein.

Gruss Günter

Hallo Nino,

ich gebe Dir völlig recht, dass jeder Hausverwalter, der sich korrekt verhält, sich nicht ärgern muss. Leider gibt es - warum auch immer - wie in jedem Beruf einige schwarze Schäflein.

Ich wollte auch keine Hausverwalter angreifen oder generell
schlecht machen.Ich selber nehme meine Aufgaben sehr ernst und
viele Andere in diesem Job auch.Denn unsere
Vertrauenswürdigkeit ist bindend.Denn niemand kann ohne
Respekt vor fremden Eigentum,solch einen Dienst tun.Ich kann
mich mit Sicherheit nicht über
die Gesetze erheben.
Der Hausverwalter an sich,geht mit dem Auftraggeber einen
Vertrag ein,der
über volle Befugnisse
verfügt.Vermietung,Kündigung,

hier ein Hinweis. Ein Mietvertrag kann nur - mit Ausnahem der Zwischenvermietung - mit dem Vermieter abgeschlossen werden. Eine Kündigung muss grundsätzlich entweder an den Zwischenvermieter oder einzig und allein an den Vermieter. Auch eine Vollmacht zur Annahme der Kündigung durch den Hausverwalter reicht nicht aus, wenn der Vermieter den Mietvertrag unterschrieben hat.

Miete,Instandhaltung usw.Das sind

die Aufgaben .Außnahmen müssen schriftlich geregelt sein.
Das ist leider so!
Das wir hier nicht über einen Vermieter reden können,ist auch
klar,weil es
sich um eine Eigentumswohnnung handelt.Ich kann davon
ausgehen,das der Verwalter
im Dienste eines Vermieters,- Wohnungsbaugesellschaft steht
oder von Wohnungseigentümern eingestellt wurde.Die Regeln
bleiben die gleichen.

Richtig, ob Mietwohnung oderEigentum, der Hausverwalter hat ohne Kenntnis des Mieters/Eigentümers in der Wohnung nichts zu suchen.

Wenn der Verwalter von den Eigentümern eingestellt ist,dann
ergibt sich daraus ein anderes Problem,wofür es aber sicher
auch eine gesetzliche Lösung gibt.Hat sich für mich nicht
ergeben.
Warum sich jetzt pflichtbewußte Verwalter oder Hauswarte
angegriffen fühlen,kann ich nicht einordnen.
Ziel war lediglich Konsequenzen einzuleiten, bzw.
anzukündigen.

Deine Antworten sind richtig und korrekt. Es muss sich also wirklich niemand angegriffen fühlen, der korrekt handelt.

Gruss Günter

Gruß Nino

Hallo,

ich bin mir ziemlich sicher, dass diese Person längste Zeit euere Hausverwalterin gewesen ist, wenn du das den anderen Parteien mitteilst.
Und das ist gut so!

Gruß Ivo

Hallo nochmal,

ich habe die ganze Nacht nicht schlafen können, weil mir jetzt erst so richtig bewußt wird, was da gestern und wahrscheinlich schon die ganzen Jahre über geschehen ist. Da fallen mir jede Menge Sachen ein, bei denen ich mich gewundert habe, woher die Nachbarn das denn nur her wissen. Denn schon kurz nach dem Einzug (das war vor 12 Jahren) wußte man, daß ich meinen Kühlschrank zur Hälfte mit Schokolade und anderen Süßigkeiten gefüllt habe. Bis heute hat noch nie ein Nachbar meine Wohnung betreten, und doch sind alle Nachbarn über meine Geschäfte, die Streitereien mit dem Finanzamt, den abgelaufenen Flugschein, meine Einkommens- und Vermögensverhältnisse und jede Geschäftsneugründung bestens informiert. Schließlich habe ich aus Sicherheitsgründen alle wichtigen Geschäftsunterlagen nicht im Geschäft, sondern zuhause aufbewahrt.

Jetzt überlege ich mir, ob ich vielleicht eine Überwachungskamera installieren soll, um die Verwalterin direkt beim Durchstöbern meiner Akten zu erwischen, und das ganze dann auch hieb- und stichfest dokumentieren zu können.

Denn eines weiß ich genau, das gestern war nicht ihr letzter Versuch. Schließlich gibt es in meiner Wohnung für Voyeure jede Menge interessanter Dinge zu entdecken. Und wenn es nur die eine Schlafzimmerwand ist, die von unten bis oben mit Nacktfotos von meiner Freundin und mir tapeziert ist. Und wir ersetzen die Bilder regelmäßig durch aktuellere und manchmal auch noch schärfere.

Also ich bin immer noch so geschockt, daß ich völlig handlungsunfähig bin. Und ich möchte jetzt nicht überstürzt was falsches machen.

Danke für die vielen Antworten.

Ebi

Hallo,
Du machst genau das richtige, wenn Du umgehend das Schloß wechselst, Anzeige erstattest (würde ja bereits mehrfach vorgeschlagen) und die Vermieterin bzw. die Hausverwaltung über die rechtlich eingeleiteten Schritte informierst. Irgendwelche spontanen emotionalen Reaktionen sind jetzt nicht angesagt (auch wenn man solche Kreaturen einfach gegen die Wand klatschen sollte), sie nehmen Dir nur den Joker.
Die Idee mit der Kamera ist nicht schlecht, besser wäre allerdings ein neutraler Zeuge (z.B. Bekannter). Nach dem Schrecken, wird sie allerdings vermutlich einige Zeit keine neuen Versuche starten.

Gruss
Enno

Hallo!

ich habe die ganze Nacht nicht schlafen können…

Kann ich gut verstehen. Das Ganze ist so unglaublich, daß schon das Lesen der Story zu emotionalen Handlungen befähigt. Aber genau das sollte jetzt nicht geschehen. Umgehend und kühl zu handeln, ist jetzt schwer aber notwendig. Kontaktiere deshalb gleich Montag einen Rechtsanwalt, der die Sache mit dem erforderlichen persönlichen Abstand für Dich erledigt. Du brauchst keine Kamera, Du brauchst gleich Montag einen neuen Schließzylinder. Es ist eine Anzeige fällig und die fristlose Kündigung des Verwaltervertrages muß in die Wege geleitet werden. Grundsätzlich kann man das zwar alles selbst machen, aber ich an Deiner Stelle würde derart kochen, daß der Kessel jederzeit explodieren könnte. Aus solcher Aufwallung geborene Reaktionen taugen meistens nicht viel. Gib die Sache also in sachkundige Hände ab.

Gruß
Wolfgang

8 Like

Hi,
ich nehme mal an, dass deine Wohnung nicht die einzige ist, die von dieser „Dame“ regelmäßig „kontrolliert“ wird. Wenn die anderen Eigentümer dies erfahren, werden sie wohl auch nicht gerade begeistert sein.

Gruß
Nelly

Volle Zustimmung!!!
Hi,

ich kann Wolfgang nur zustimmen! Mit falschen emonionalen Reaktionen könnte man sich hier in eine schlechtere Position bringen.
Auch ich würde dringend raten, die Sache einem Rechtsanwalt zu übergeben!
Gruß Stefan

Du mußt dann halt im Zweifel damit rechnen, daß Deine Tür (oder Teile

davon) zerstört ist, falls wegen Gefahr im Verzug (z.B. einem
Brand in Deiner Wohnung) die Tür aufgebrochen werden mußte.
Falls die Öffnung gerechtfertigt war hättest Du dann gegen den
„Türöffner“ keinen Schadensersatzanspruch (wohl aber gegen den
Verursacher der Gefahr - sofern es einen gibt). Dieses Risiko
halte ich aber für kalkulierbar.

Das kann/muß ich an dieser Stelle so kommentieren:
Wenn z.B. im Zuge eines Notfalleinsatzes des Rettungsdienstes dieser sich mit Gewalt Zutritt zur Wohnung verschaffen muß („Hilflose Person hinter verschlossener Tür“) und dabei Fenster/Tür ö.ä. beschädigt, muß die entsprechende Diensstelle (z.B. Feuerwehr) den ursprünglichen Zustand wieder herstellen. Bei einem Brand in der Wohnung sollte dafür höchstwahrscheinlich die Hausratversicherung oder die Gebäudeversicherung einspringen. Wie es sich verhält wenn die Polizei mittels SEK „anklopft“ um Antiterroreinsätze oder Einsätze gegen organisierte Kriminalität durchzuführen steht, vermute ich, auf einem anderen Blatt.
Ich habe früher als Rettungsassistent im Rettungsdienst gearbeitet, und bei ausnahmslos JEDER Türöffnung, aus welchem Grund auch immer war die Polizei anwesend.
Insofern ist das Argument „Gefahrenbeseitigung seitens Verwalter/Vermieter“ wohl ziemlich schwach…

Wenn z.B. im Zuge eines Notfalleinsatzes des Rettungsdienstes
dieser sich mit Gewalt Zutritt zur Wohnung verschaffen muß
(„Hilflose Person hinter verschlossener Tür“) und dabei
Fenster/Tür ö.ä. beschädigt, muß die entsprechende Diensstelle
(z.B. Feuerwehr) den ursprünglichen Zustand wieder herstellen.

Da bist Du aber gewaltig auf dem Holzweg! Natürlich wird eine aufgebrochene Tür so weit gesichert, daß hinterher keine ungebetenen Gäste kommen. Aber von „ursprünglichem Zustand wieder herstellen“ (und womöglich noch die Kosten tragen) kann keine Rede sein. Es würde mich wirklich interessieren, auf was Du Deine Aussage stützt.

Ich habe früher als Rettungsassistent im Rettungsdienst
gearbeitet, und bei ausnahmslos JEDER Türöffnung, aus welchem
Grund auch immer war die Polizei anwesend.

Mag sein, daß Du es nie anders erlebt hast. Dann haben RD oder FW aber aus Selbstschutzgründen so gehandelt. In einer konkreten Gefahrensituation (selbst wenn sie real nicht existiert -> Tatsachenirrtum) ist eine Türöffnung nicht strafbar und begründet auch keine Schadensersatzansprüche (zugegeben, im Falle des Tatsachenirrtums bin ich mir wegen der zivilrechtlichen Seite unsicher).

Insofern ist das Argument „Gefahrenbeseitigung seitens
Verwalter/Vermieter“ wohl ziemlich schwach…

Ganz und gar nicht. Aber wenn Du meinst…

Da bist Du aber gewaltig auf dem Holzweg! Natürlich wird eine
aufgebrochene Tür so weit gesichert, daß hinterher keine
ungebetenen Gäste kommen. Aber von „ursprünglichem Zustand
wieder herstellen“ (und womöglich noch die Kosten tragen) kann
keine Rede sein. Es würde mich wirklich interessieren, auf was
Du Deine Aussage stützt.

Das war (ist) eine bindende Dienstanweisung im RD.
Kann es sein, das es von Bundesland zu Bundesland unterschiede gibt?
Ich mache mich auf jeden Fall noch mal schlau.

Mag sein, daß Du es nie anders erlebt hast. Dann haben RD oder
FW aber aus Selbstschutzgründen so gehandelt. In einer
konkreten Gefahrensituation (selbst wenn sie real nicht
existiert -> Tatsachenirrtum) ist eine Türöffnung nicht
strafbar und begründet auch keine Schadensersatzansprüche
(zugegeben, im Falle des Tatsachenirrtums bin ich mir wegen
der zivilrechtlichen Seite unsicher).

Natürlich ist eine Türöffnung durch RD/FW Polizei etc. bei vorliegender Gefahr (…) nicht strafbar.

Insofern ist das Argument „Gefahrenbeseitigung seitens
Verwalter/Vermieter“ wohl ziemlich schwach…

Ganz und gar nicht. Aber wenn Du meinst…

Wenn man es wie Du betrachtest, ist das selbstverständlich richtig.
Wir betrachten eine konkrete Gefahrensituation, in der RD, FW etc. die Tür öffnen dürfen. > Gilt das auch für „Ottonormalbürger“? Nothilfe etc?

Viele Grüße
Jimmy, der jetzt etwas verwirrt ist…

Hi Jimmy,

Das war (ist) eine bindende Dienstanweisung im RD.
Kann es sein, das es von Bundesland zu Bundesland unterschiede
gibt?

Ja, das ist so. Die Gefahrenabwehr ist Ländersache und jedes Bundesland hat seine eigenen Polizei-, Feuerwehr- und RD-Gesetze (z.B. Hessen: hessisches Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz).

Wenn man es wie Du betrachtest, ist das selbstverständlich
richtig.
Wir betrachten eine konkrete Gefahrensituation, in der RD, FW
etc. die Tür öffnen dürfen. > Gilt das auch für
„Ottonormalbürger“? Nothilfe etc?

Prinzipiell ja. Wenn es zur Gefahrenabwehr notwendig und angemessen(!) ist, darf jeder eine fremde Tür gewaltsam öffnen. In meinem konkreten Fall (als „Profi“) könnte sogar eine Verpflichtung bestehen -> Stichwort unterlassene Hilfeleistung. Die Maßstäbe bei der Beurteilung solcher Situationen sind sehr individuell und auch von der Person des Helfenden abhängig.

Gruß Stefan

Hallo,

Rettungsdienst und Feuerwehr ziehen die Polizei bei gewaltsamen Türöffnungen regelmäßig hinzu weil die Pozilei :wink: später die aufgebrochene Tür sichert und verhindert daß ungebetene Gäste die Bude ausräumen. Außerdem sichert sie die Aktion in rechtlicher Hinsicht ab, denn die FW ist eher für den technischen Teil der Angelegenheit zuständig, der RD für den Patienten.

Es geht also weniger darum daß RD und FW bei Gefahr keine Türen aufbrechen dürfen sondern darum, daß ihnen später nicht vorgeworfen wird ihre Sorgfaltspflicht beim Abrücken von der Einsatzstelle verletzt zu haben.

Eine Pflicht alles wieder in den ursprünglichen Zustand versetzen zu müssen gibt es nicht. Sollte es zu Meinungsverschiedenheiten über die Kostenübernahme/Schadenbeseitigung kommen wird es wohl, bei üblicherweise nachgewiesener (vermeintlicher) Gefahr im Verzuge nicht an FW oder RD hängen bleiben den Schaden zu bezahlen. Die Kosten übernimmt gezwungenermaßen derjenige, der die gewaltsame Türöffnung verursacht hat - also der Verletzte bzw. seine Versicherung.

MecFleih

Okay Stefan, einigen wir uns der Einfachhalt halber auf unentschieden, wenn wir sagen, das eine Hausverwaltung das aus „schier Schandudel“ definitiv NICHT darf ? ! :wink:

*Florett-ableg-und-Hand-entgegen-streck*

Noch mehr Grüße
Jimmy

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

*gggg*
Hi Jimmy,

Okay Stefan, einigen wir uns der Einfachhalt halber auf
unentschieden, wenn wir sagen, das eine Hausverwaltung das aus
„schier Schandudel“ definitiv NICHT darf ? ! :wink:

Mir war nicht bewußt, daß wir einen „Kampf“ ausgefochten haben. Ich fand Dein Re^2 aber als recht unhöflich - entsprechend habe ich auch grußlos geantwortet…
Aber kannst Du mir bitte mal erklären was „schier Schandudel“ sein soll? Ich habe zwar eine Idee, aber der Begriff ist mir noch nicht begegnet. Hier sind wohl regionale Spezialitäten im Spiel…

*Florett-ableg-und-Hand-entgegen-streck*

So habe ich bereits Dein Re^4 empfunden…sonst hätte ich wohl nicht mehr geantwortet. Die Meisten (mich eingeschlossen) reagieren nicht besonders höflich, wenn man ihr berufliches Wissen in Zweifel zieht *g*.
Da ich aber als Kriegsdienstverweigerer grundsätzlich kein Florett in die Hand nehme, kannst Du die Selbe gerne ergreifen :wink:

In diesem Sinne: einen schönen Abend nach „schwer zu raten“

Gruß Stefan

Aber kannst Du mir bitte mal erklären was „schier Schandudel“(…)

Hi!
Das bedeutet soviel wie „aus Jux und Dollerei“ oder auch „einfach so, ohne besonderen Grund“

Bye!
Jimmy