Hallo,
weder die Hausverwaltung noch ein Vermieter hat einen Anspruch auf einen Ersatzschlüssel. Auch wenn Du das Schloss auswechseln lassen würdest, hat die Hausverwalterin keinen Anspruch auf den Zweitschlüssel. Grundsätzlich ist der unbefugte Zutritt in eine fremde Wohnung ein Straftatbestand.(Hausfriedensbruch)
Das Vorgehen ist absolut nicht rechtens. Bei weiblichen Mieterinnen, bei denen der Hausverwalter oder Vermieter sich zu gewissen Zeiten sogar Zutritt verschafft, wenn jemand unter der Dusche steht, können durchaus auch sexuelle Motive eine Rolle spielen. Solche Fälle sollten ohne weitere Diskussion umgehend bei der Kripo gemeldet werden.
heute früh war ich gerade beim Einseifen unter der Dusche, als
es an der Haustür klingelte. Da ich Vertreter vermutete, hatte
ich auch nach mehrmaligem Klingeln keine Lust, mich
abzuspülen, abtrocknen und die Tür zu öffnen, sondern habe
mich weiter eingeseift. Da staunte ich nicht schlecht, als
sich plötzlich der Schlüssel im Schloß umdrehte und meine
Hausverwalterin hereinkam. Sie war sichtlich erschrocken und
hat gestammelt, daß sie nur mal nach dem Rechten sehen wollte.
Doch ich war empört und habe sie aufgefordert, mir den
Schlüssel auszuhändigen. Sie weigerte sich jedoch mit dem
Argument, daß sie für den Notfall einen Schlüssel besitzen
müsse. Daraufhin habe ich angeküdigt, daß ich dann eben das
Schloß auswechseln würde, woraufhin sie behauptete, dann müsse
ich ihr ebenfalls einen Zweitschlüssel aushändigen, damit sie
im Notfall die Wohnung betreten kann. Ich kann das nicht
glauben, zumal ich nicht in Miete wohne, sondern das meine
Eigentumswohnung ist, und ich doch wohl noch selbst
entscheiden kann, wem ich Zutritt zu meiner Wohung verschaffe
und wem nicht.
So im Nachhinein fällt mir da auch ein, daß die Wohnungstür
schon des öfteren abgeschlossen war, obwohl ich sie immer nur
einfach so zufallen lasse. Mir ist das zwar immer aufgefallen,
doch habe ich das meiner Schussligkeit zugeschrieben, und mir
immer gedacht, ich hätte gedankenversunken eben doch
ausnahmsweise die Tür abgeschlossen. Daß da meine
Hausverwalterin gelegentlich in meiner Wohnung nach dem
„Rechten“ schaut, wäre mir im Traum nie eingefallen.
Natürlich weiß ich jetzt auch, woher meine gesamte
Nachbarschaft seit Jahren über alles informiert ist, was sie
eigentlich gar nicht wissen können.
Der Eindruck besteht, dass bei Dir systematisch Deine Unterlagen und Dein Privatleben von einer Hausverwalterin überprüft wird, die offenbar keinerlei Rechtsempfinden und keine Grenzen vor der Persönlichkeit anderer kennt. Hier ist durchaus ein Grund gegeben, der Hausverwalterin fristlos den Vertrag zu kündigen. Hier liegt ein gravierender Rechtsverstoss vor und dass die Hausverwalterin zuerst klingelt und dann erst, wenn niemand öffnet, sich Zutritt verschafft ist auch ein Beweis, dass sie unbemerkt in die Wohnung eindringen will. Ohne Anhaltspunkt, dass etwas nicht stimmt, gibt es keinen Grund in die Wohnung einzudringen um nach dem „Rechten zu sehen“. Aus der Praxis sind mir solche Fälle durchaus bekannt. Da werden Kontoauszüge gelsen, Post kontrolliert, Schriftverkehr in der Wohnung gelesen und sogar auf Kosten der Mieter telefoniert.
Gruss Günter
Hinweis an Mieterinnen: Wenn ein Hausverwalter sich so verhält und zu Zeiten erscheint, wo er weiss, dass jemand unter der Dusche steht, dem Hausverwalter unter - wenn er verheiratet ist - Eheleute xyz einen Brief schreiben und sich verbitten, dass man künftig unter der Dusche durch unerlaubten Zutritt zur Wohnung belästigt wird. Ich diktiere in solchen Fällen grundsätzlich die Post so, dass die Ehefrau des Verwalters oder des Vermieters die Post automatisch in die Finger bekommt. Da soll es schon ganz erheblichen Ehekrach gegebe haben.
Eine andere Methode ist, dass jemand ans Fenster rennt und um Hilfe schreit. Auch das soll sehr wirksam sein.
Gruss Günter