[HB,EÜR] Wann ist ''Stornoreserve'' = Einnahme?

MOD Teilthread abgeschlossen
Hallo Ihr beiden Kontrahenten,

ich habe jetzt den Teilthread abgeschlossen bevor es noch ausartet.

Bitte beachtet die Nettikette. Hier werden Fälle diskutiert, aber keine Duelle durchgeführt.

„We agree to disagree“ könnte man für eure unvereinbaren Standpunkte sagen.

Für sachliche Diskussionen habe ich weiter oben meine Ideen zur Rechtsfindung dargelegt.

Also ein dringender Appell an beide, sachlich zu bleiben.

Schöne Grüße
Cirwalda Mod Steuerrecht

Hallo,

Bei Bilanzierung ist eine Forderung aus dem Stornoreservekonto
grundsätzlich zu aktivieren, auch wenn eine Auszahlung noch
nicht verlangt werden kann. Quelle:HaufeProfessional

Aber nur, wenn die Bilanz nach Ablauf der Stornofrist erstellt wird, wo klar ist dass ein Storno des Kunden keine Auswirkungen mehr auf die Forderungen hat. Vorher ist die Ford. nicht realisiert.

Die Provision ist schon entstanden und gutgeschrieben, also
ist sie auch zu versteuern. Etwas anderes ist nur, wenn
tatsächlich ein Storno durchgeführt wird.

Quatsch. Die Provision ist zwar gutgeschrieben, aber nicht verdient. Wenn die Stornohaftungszeit 12 Monate beträgt, und ein Vertrag z.B. am 01.10. beginnt, dann sind nur 3 Monate in diesem Jahr verdient und hier zu versteuern, der Rest wird in das nächste Jahr abgegrenzt. Was denkst du was passiert wenn der Vertrag im Jan. nächsten Jahres storniert wird. 9/12 der Provision müssen zurück gezahlt werden. Im alten Jahr sind nur 3/12 der Provision realisiert.

Aber, wie immer kommt es auf den Sachverhalt an: Der BFH hat
in seinem Urteil vom 12.11.97 zu Recht hinsichtlich der
Stornoreserve einen Zufluß verneint. Dafür sprechen fehlende
Fälligkeit, die Nichtverzinsung des Reservekontos und vor
allem die Klausel im Vertretervertrag, daß die Beträge auf dem
Stornoreservekonto „noch nicht verdient” sein sollten. Der
Kommentar geht nach dieser Analyse des Urteils davon aus, dass
bei einem bilanzierenden Steuerpflichtigen, es bereits
fraglich ist, ob der einbehaltene Betrag überhaupt schon
realisiert ist; sollte dies zu bejahen sein, müßte in Höhe der
Verpflichtung auf Stornierung der Provision eine
Verbindlichkeit passiviert, zumindest aber eine Rückstellung
gebildet werden.

Ohne genaue Kenntnis der Details lässt sich deshalb der Fall
nicht lösen. Deshalb wohl auch der Streit weiter unten…

Hast du kein besseres Urteil gefunden. Dieses sagt wirklich nicht viel aus. Nur die Tendenz ist richtig, dass die als Stornoreserve nicht verdient gilt. Diese ist erst nach Ablauf der Haftungszeit verdient und darf vorher nicht versteurt werden, weder bei einem Bilanzierer noch bei einem EÜRer.

Gruß
Denis

schönen Dank für Deine Recherche und diese Lösung. Die (auch
steuerliche) Rückstellung wäre wohl damit zu begründen, dass
die Verpflichtung, „nicht verdiente“ Provisionen
zurückzuzahlen - in der Praxis gar nicht erst in Geld zu
erhalten - bereits in vollem Umfang zum Stichtag besteht, und
bloß nicht bekannt ist, in welcher genauen Höhe Storni
anfallen werden. Also kein bloß drohendes Risiko, sondern ein
zum Stichtag real vorhandenes, nur eben nicht präzise
bezifferbares.

Hallo Martin,
irgendwie blickst du mir hier nicht richtig durch. Du bringst zwar richtige Ansätze, wie „die Provision nicht verdient“, ziehst daraus aber nicht die richtigen Schlüsse. Informiere dich mal bitte in einem Versicherunglexikon über die Provision. Wann diese verdient ist, habe ich im Vorposting schon geschrieben.

Passiv abgrenzen kann man die Stornoreserve sicherlich in
keinem Fall: Unabhängig davon, wie sie im konkreten Vertrag
definiert ist, wird sie unter keinen Umständen der Definition
aus § 5 V S. 1 Nr. 2 EStG gerecht werden, weil es an der
„bestimmten Zeit“ fehlt.

Die Stornoreserve ist ein Nebenprodukt der Provision und teilt das Schicksal der Hauptleistung. Jetzt müßte es klingeln. Sowas haben wir auch anderswo im Steuerrecht, nicht wahr?

Gruß
Denis

Die Stornoreserve ist ein Nebenprodukt der Provision und teilt
das Schicksal der Hauptleistung. Jetzt müßte es klingeln.
Sowas haben wir auch anderswo im Steuerrecht, nicht wahr?

Hallo Nörgler!

ja, im USt-Recht, aber nicht im ESt-Recht. Man sollte sich immer davor hüten
Grundsätze aus einem Steuerrecht ins andere zu übertragen. Gerade in puncto USt-
Recht (was EG-Richtlinienrecht ist), erübrigt sich dieser Gedanke von Vornherein!

der showbee

Servus,

Die Stornoreserve ist ein Nebenprodukt der Provision und teilt
das Schicksal der Hauptleistung. Jetzt müßte es klingeln.

Nicht so ganz: Wenn ganze Bücherborde zusammenbrechen, so dass die Loseblattsammlungen nachher wie ein Kartenspiel in heillosem Wirrwarr daliegen, und man zwischen UStG schon mal Bilanzsteuerrecht und vielleicht noch ein Häubchen LSt-Richtlinien finden kann, würd ich eher sagen: Krachen und Scheppern…

Zum Rest brauch ich nichts mehr zu sagen, ich weiß, dass Du das EStG nicht gern hast.

Schöne Grüße

MM

Die Stornoreserve ist ein Nebenprodukt der Provision und teilt
das Schicksal der Hauptleistung. Jetzt müßte es klingeln.
Sowas haben wir auch anderswo im Steuerrecht, nicht wahr?

Hallo Nörgler!

Was soll diese Bemerkung? Aufklärer ist der passendere Begriff.

ja, im USt-Recht, aber nicht im ESt-Recht. Man sollte sich
immer davor hüten Grundsätze aus einem Steuerrecht ins andere zu :übertragen. Gerade in puncto USt- Recht (was EG-Richtlinienrecht :ist), erübrigt sich dieser Gedanke von Vornherein!

Eine Begründung zu bringen, warum das hier nicht passt, kannst du wohl nicht. Hauptsache alles hat seine verfahrensrechtliche Korrektheit, die Lösung von Problemen ist bei dir zweitrangig. Dieses Posting hat beispielhaft gezeigt, wie man auf der Stelle treten kann, wenn keine praktische Erfahrung zu einem Fall vorliegt, sondern eine Lösung durch wildes Interpretieren von Gesetzesvorschriften gesucht werden muss.

Gruß
Denis

Die Gedanken sind die Antworten des Gedächtnisses, weil das Gedächtnis das Ergebnis der Erfahrung ist.