Hi Claudia,
Stirbt die Mutter entscheidet das Vormundschaftsgericht
entscheidet das Gericht wer der Vormund ist. Der Vater kann
das Kind allerdings vorher für ehelich erklären lassen oder
doptieren.Bei der Ehelicherklärung verliert die Mutter das elterliche
Sorgerecht.
Das ist definitiv falsch: Schon nach dem alten Kindschaftsrecht (meine Tochter wurde 79 nichtehelich geboren) wurde mit der Ehelicherklärung die elterliche Sorge wie für ehelich georene Kinder wirksam. Dies hat mir der Sachbearbeiter im Jugendamt, wenn auch mit anderen Worten (Warum heiratens denn nicht einfach? Dann brauchens den ganzen Papierkram nicht), damals so erklärt.
Bei der Adoption durch den leiblichen Vater wird die
rechtliche Bindung zur Mutter ganz gelöst. Wie Du siehst kann
immer nur einer das alleinige Sorgerecht bekommen.
Da hast Du aber die Änderungen der letzten Jahre im Kindschaftsrecht eindeuting nicht mit erfahren. Dieser aus dem Feudalismus stammende Passus: Der Vater adoptiert sein Kind, das dadurch die Verwandtschaftsbeziehung zur Mutter verliert!
Ich sehe bei der veralteteten Regelung förmlich vor mir: Gutsbesitzer hat keine ehelichen Kinder, aber mit der Magd einen Sohn. Den möchte er gerne adoptieren, aber doch bitte ohne die Mischpoke von der Seite der Mutter des Kindes.
Dies ist heute nicht mehr gültig. Der Gesetzesänderung gin übrigens ein Verfassungsgerichts-Urteil voraus, das aussagte, dass die Regelung des BGB dem Kindewohl zuwiderlaufe.
Gruß, Karin