Hose ohne Kassenbon umtauschen

Hallo,

Wenn Firma a 100 filialen hat ist es gleich ob ich in Filiale
1 oder 99 etwas zurückgebe, es bleibt das selbe Unternehmen.

ich weiß nicht, woher Du diese Erkenntnis hast.

bei Media Markt zum Beispiel, der als unbestritten größter Elektronik Discounter gilt, ist nahezu jede Filiale eine eigenständige GmbH.

Dann gibt es noch das Franchise Modell, wo alle unter einem Namen auftreten obwohl sie rechtlich nicht zusammengehören. Dazu gehört u.a. Vobis, Kamps, Subway, McDonalds, Burger King und IKEA.

Der Name des Ladens sagt in der Regel also überhaupt nichts darüber, wer der tatsächliche Eigentümer und damit der Vertragspartner ist.

Gruß

S.J.

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Und wieder ab in´s Regal als Neuware?
Hallo,

Das ist nicht ganz richtig. Meine Frau arbeitet bei einem
Modekonzern, marktführer in DE, und diese sind angehalten auch
getragene Ware auch ohne Kassenbon anzunehmen.

Es kommt da ganz auf die Philosophie des Unternehmans an…

ich kenne auch etliche Firmen, die gebrauchte Ware zurücknehmen um sie dann ganz skrupellos wieder ins Regal zu legen und als Neuware verkaufen. Man muss sich als Kunde schon fragen, wie Firmen ernsthaft so einen Service bieten. Entweder die Firma hat Geld zu verschenken oder linkt den nächsten Kunden.

Ich rede hier übrigens nicht von kleinen Buden sondern großen Konzernketten/Marktführern, die dies systematisch machen. Ist halt die ganz eigene Philosophie des Unternehmens…

Gruß

S.J.

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Philosophie als Rechtsform… Neu.

Umtausch wird in der Regel von Warenhäusern zugelassen, ohne dass es darauf einen Anspruch gibt. Das ist einfach ein Zugeständnis an den Kunden, mehr nicht. Kassenbon hin oder her, müssen müssen sie überhaupt nicht.

Na und? Eine Markenhose kann doch in hundert anderen Läden gekauft worden sein, vielleicht sogar für einen geringeren Preis als in der weltweiten Kette. Da eröffnen sich ja Möglichkeiten…

Ich mache einen Ankauf-bei-Billiganbieter-Umtausch-bei-weltweiter-Kette-Vertrieb auf. Jawoll!

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Hallo,

Das ist nicht ganz richtig. Meine Frau arbeitet bei einem
Modekonzern, marktführer in DE, und diese sind angehalten auch
getragene Ware auch ohne Kassenbon anzunehmen.

Es kommt da ganz auf die Philosophie des Unternehmans an…

ich kenne auch etliche Firmen, die gebrauchte Ware
zurücknehmen um sie dann ganz skrupellos wieder ins Regal
zu legen und als Neuware verkaufen
. Man muss sich als
Kunde schon fragen, wie Firmen ernsthaft so einen Service
bieten. Entweder die Firma hat Geld zu verschenken oder linkt
den nächsten Kunden.

Ich kenne Unternehmen die Verkäufer/innen Ihre Kollektion tragen lassen und nach Feierabend die Ware wieder aufgebügelt wird und wieder in den Verkauf kommt…

Ich rede hier übrigens nicht von kleinen Buden sondern großen
Konzernketten/Marktführern, die dies systematisch machen. Ist
halt die ganz eigene Philosophie des Unternehmens…

Gruß

S.J.

Grüße

Philosophie als Rechtsform… Neu.

Es gibt diverse Rechtsformen, welche das Unternehmen wählt ist abhängig von der Philosophie.

Umtausch wird in der Regel von Warenhäusern zugelassen, ohne
dass es darauf einen Anspruch gibt. Das ist einfach ein
Zugeständnis an den Kunden, mehr nicht. Kassenbon hin oder
her, müssen müssen sie überhaupt nicht.

Im Fall von nicht gefallen mag das zutreffen,
im Fall von Defekt/Mangel nicht.

Grüße

Philosophie als Rechtsform… Neu.

Es gibt diverse Rechtsformen, welche das Unternehmen wählt ist
abhängig von der Philosophie.

Da Fragen des Umtausch-/Rückgaberechts mit der Rechtsform nichts zu tun haben, ist die bemerkung bestenfalls akademischer Natur.

Gruß
C.

Dank für den Hinweis. Bisher war ich davon ausgegangen, dass sich die Rechtsform nach der Haftung, nach der Wirtschaftlichkeit und nach steuerlichen Aspekten richtet.

Von einem Mangel kann man doch wohl nicht ernsthaft ausgehen.
Dass eine Hose nach dem ersten Tragen weiter ist als davor, ist vielleicht nicht schön, aber ein Mangel im Sinne des § 434 Absatz 1 BGB ist es nicht.

Viele Grüße

Meine Rechtsauffassung ist folgende:

Eine Hose die nach wenigen Stunden ausgeleiert aussieht, darf der Käufer wohl nicht erwarten müssen, somit liegt m.E. ein Sachmangel vor. Sollte es sich um eine Jeans für 20 Euro von einem Discounter handeln, könnte man schon wieder anderer Auffassung sein. Aber insbesondere wenn es nicht einfach der Schnitt ist, der unmodisch ist, sondern die Hose wirklich vom Tragen innerhalb weniger Stunden ausleiert, sollte man wohl einen Sachmangel annehmen können.

Und dann kann der Käufer Nacherfüllung verlangen. Hier kommt wohl nur eine gleiche Hose als Ersatz in Betracht. Ist die komplette Gattung mangelhaft (sprich alle Hosen dieses Typs leiern binnen Stunden aus), wäre die Nacherfüllung unmöglich, erst dann könnte der Käufer den Preis mindern oder vom Vertrag zurücktreten mit der Folge, dass sie die Hose umtauscht und den Kaufpreis erstattet bekommt.

Sofort Geld zurückverlangen geht auf keinen Fall. Ebenso dient der Kassenbon „nur“ dem Beweis. Hat der Kunde Zeugen oder kann sich der Verkäufer an ihn erinnern, ist das Fehlen eines Kassenbons in diesem Fall unerheblich.

Grüße, Steffen