Hund aus Italien

Hallo, allerseits,

kann mir jemand sagen, welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen, um einen 10 Wochen alten Welpen aus Italien über die Schweiz nach Deutschland einzuführen? Mir geht es um Impfungen und die Formalitäten, die an der Grenze evt. überprüft werden.
Für schnelle Antworten wäre ich dankbar.

Viele Grüße
Lily

Hallo,

für die Einreise nach Deutschland aus EU-Mitgliedsländern gilt folgendes:

  • der Welpe braucht nicht geimpft zu sein, wenn er unter 3 Monate alt ist
  • er muss aber einen Mikrochip und einen EU-Heimtierpass haben. Zusätzlich braucht man eine schriftliche Erklärung des Verfügungsberechtigten, aus der hervorgeht, dass das Tier bisher ausschließlich am Ort seiner Geburt gehalten worden und nicht mit wild lebenden Tieren in Berührung gekommen ist.

Die Bestimmungen für Welpen sind allerdings innerhalb der EU nicht einheitlich, und Du musst ja noch durch Österreich (?). Aus meinen Erfahrungen mit Tieren aus Ungarn, die wir auch über Österreich nach Deutschland bringen bin ich ziemlich sicher, dass die Bestimmungen gleich wie in Deutschland sind, Du also keine Impfung brauchst.

Nur zur Ergänzung fürs Archiv:

  • wenn bei Welpen unter 3 Monaten das Muttertier dabei ist und die EU-Regelungen erfüllt, brauchen die Welpen keine Impfung und auch keinen EU-Heimtierpass oder Chip
  • Tiere über 3 Monate brauchen den Heimtierpass, einen Chip und eine Tollwutimpfung, die mindestens 21 Tage alt (bei Erstimpfung) und höchstens so alt ist, wie der Hersteller des Impfstoffes die Wirksamkeit angibt (meist 1 Jahr)

Gruß,

Myriam

Nach nochmaligem Lesen der Frage sehe ich, dass Du über die Schweiz einreisen willst.

Hier die notwendigen Infos:

http://www.bvet.admin.ch/einfuhr/00243/00244/00623/i…

Welpen unter 3 Monaten benötigen zur Einreise in die Schweiz keine Bewilligung oder Impfung, auch keinen EU-Heimtierpass (aber den brauchst Du ja um nach Deutschland zu kommen), sondern nur ein Gesundheitszeugnis, aus dem das Alter des Tieres klar hervorgeht. Das Zeugnis muss in deutscher, französischer, italienischer oder englischer Sprache ausgestellt sein (andere Sprachen: amtlich beglaubigte Übersetzung beilegen).

Tiere mit kupierten Schwänzen oder Ohren dürfen übrigens in die Schweiz nicht eingeführt werden. Ausnahmen gibt es nur für Tiere von ausländischen Haltern, die nicht in der Schweiz wohnen, oder für Zuzügler.

Gruß,

Myriam

Danke, Myriam!!
Gruß Lily