Imperativ von 'betreten'

Guten Morgen!

Ich denke doch, der Imperativ heißt „Betritt…!“, oder? „Betrete…!“ hört sich schief an. Aber die Regel dafür konnte ich nirgens finden. Sollte etwa beides zulässig sein?

Otto

Hallo, Otto,

der Duden sagt für „treten“ eindeutig: tritt! Das gilt dann auch entsprechend für „betreten“. Eine Regel dafür habe ich aber nicht parat.

Gruß

Chris

Hallo Chris, hallo Otto,

die Regel für die Bildung des Imperativ ist ganz einfach:

Man nehme Singular 2. Prs. Präsens Indikativ

> betreten > (du) betrittst

und lasse die Personalendung -st weg.

> betrittst > betritt

Gilt für alle Verben außer z.B. sein und werden.

Gruß, Susan

Hallo Otto,

Ich denke doch, der Imperativ heißt „Betritt…!“, oder?
„Betrete…!“ hört sich schief an. Aber die Regel dafür konnte
ich nirgens finden. Sollte etwa beides zulässig sein?

Die Regel lautet:
Verben, die im Indikativ Präsens in der 2. und 3. Person Singular von e auf i oder ie ablauten, lauten auch im Imperativ Singular ab und haben in dieser Form kein Endungs-e (z. B. treffen: er trifft, triff!, befehlen: er befiehlt, befiehl!).

Es gibt aber mindestens 2 Ausnahmen:
nämlich werden —> werde!
bersten ----> berste!

Und meine Vermutung geht nun dahin, dass die Unsicherheit bei (be)treten daher rührt, dass der Imperativ „(be)tritt!“ von der Form her identisch ist mit der 3. Person Sg - und das ist ungewöhnlich. Vielleicht sucht man deshalb nach einer vertrauter klingenden Imperativ-Form und findet sie in „(be)trete!“.

Aber das ist nur eine vage Vermutung meinerseits. Ich bin sicher, Fritz wird uns mit der richtigen Erklärung aus der Zwickmühle helfen…

Gruß
Uschi

Manchmal…
…bekomme ich eine süße Gänsehaut, wenn ich sehe, wie schön die Dinge sein können… besonders dann, wenn ich sie auch noch verstehe. :wink:

Danke!
Otto

Kleine Ergänzung…
Hallo Susan,

die Regel für die Bildung des Imperativ ist ganz einfach:

Man nehme Singular 2. Prs. Präsens Indikativ

> betreten > (du) betrittst

und lasse die Personalendung -st weg.

> betrittst > betritt

Gilt für alle Verben außer z.B. sein und werden.

Das gilt nicht, wenn das Verb in der 2. und 3. Person Sg einen Umlaut bekommt:

Beispiel:
fahren - ich fahre - du fährst - fahr!
laufen - ich laufe - du läufst - lauf!

Gruß
Uschi

Schau mal auf’s Posting von zxmbm28
Danke, Uschi.

Otto

Hallo, Uschi,

danke für den Ball.

Es gibt aber mindestens 2 Ausnahmen:
nämlich werden —> werde!
bersten ----> berste!

Das sind keine Ausnahmen, sondern fallen - wie wohl „betreten“ auch - unter die Regel:

_Auch bei Verben, deren Stamm auf -d oder -t (betret-) endet, wird im Imperativ im Allgemeinen ein -e angehängt.

Achte sie! Binde die Schnur! Biete ihm nicht zuviel!_

Die Form „betritt!“ wird von der Grundregel:

_Der Imperativ Singular wird - vor allem in der gehobenen Sprache - mit -e, häufig aber auch ohne -e gebildet*:

Trink(e)! Wasch(e)! Geh(e)!_

*[erbost] Und sowas darf sich Regel nennen! Das ist wie mit dem Hahn auf dem Mist und dem Regen!
Aber es kommt noch besser und wird po-ethisch:

_Besonders aus metrischen oder rhythmischen Gründen fällt das -e auch in poetischer Sprache nicht selten weg:

Geh, ich bitte dich, gehe und quäle mich nicht länger! (Raabe)_

Diese: 2.Person Singular minus Endung-Regel wurde wohl von Deutschlehrern der Einfachheit wegen entwickelt.

Uschis Regel heißt denn auch genau formuliert:

_ Einige ablautende Verben bilden den Imperativ Singular, indem sie das „e (ä, ö)“ des Präsensstammes gegen „i (ie)“ auswechseln; ein -e wird nicht angehängt:

lies! wirf! … schilt! wirb! sieh!_

Nachzulesen in: Duden Grammatik § 290; S. 174f

So ungefähr.
Fritz

3 Like

und nu?
Lieber Fritz,

und wie lautet nun der Imperativ von „betreten“?
Es geht also beides, wenn ich deine Regelergänzung richtig interpretiere?

Gruß
Uschi, der ob der vielen Ausnahmen bald graue Haare wachsen…

off topic : Komm rin (kasselän.) o.w.T.
Gruß kw

Liebe Uschi,

ich habe bisher auch an „Betritt!“ geglaubt.

Aber wenn ich die Regel anschaue, so wäre die erste Lösung: „Betrete!“ und als Alternative wäre: „Betritt!“

Fritz, der ob der vielen Ausnahmen schon viele graue Haare hat.

Hallo Fritz,

dann müßte es ja auch heißen,

treten, trete! Das ist doch nicht etwa korrekt, oder?

Gruß Mucke

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo, Uschi und Fritz,
weil ich ja ein schlichter Ung’studierter bin, versuche ich mir auf solche Problemchen immer einen Reim (oder wenigstens Beispielsatz) zu machen und horch dann in mich hinein, was denn wohl „richtiger“ klingt.

Betritt nie ein Zimmer ohne vorher anzuklopfen.
Betrete nie ein Zimmer ohne vorher anzuklopfen.

In diesem Satz hören sich für mich beide Formen des Imperatives gleichermaßén richtig an.

Und da der Fritz ja diese wunderbare „Hahn-auf-dem-Mist-Regel“ gefunden hat, dürften beide Formen in friedlicher Eintracht koexistieren.
Gruß Eckard.

1 Like

Hallo Mucke,

dann müßte es ja auch heißen,

treten, trete! Das ist doch nicht etwa korrekt, oder?

Diese befremdliche Konsequenz ließ mich auch vorsichtig im Konjunktiv formulieren.
Aber ich denke, dass Eckard (eins drüber) die Auflösung gefunden hat.
„Trete“ ist korrekt, aber ungebräuchlich; „tritt“ ist auch korrekt und wird mehrheitlich gebraucht.
Die deutsche Grammatik ist gar nicht so!:wink:
Gruß Fritz

Hallo Eckard,

das ist wahrhaft salomonisch!

Bei diesen Sätzen:

Betritt nie ein Zimmer ohne vorher anzuklopfen.
Betrete nie ein Zimmer ohne vorher anzuklopfen.

klingt aber der erstere für mich vertrauter, beim zweiten würde ich den Sprecher kurz fixieren und dann vielleicht denken: Aha, ein Schöngeist!

In einer Kneipe fragte einmal einer aus unserer Runde: „Hat der jetzt meine Bestellung?“
Ein Kollege antwortete: „Er hat; allein, er vergaß.“
Das meine ich mit Schöngeist.

Gruß Fritz

Moment mal…
Hallo Fritz, hallo Uschi,

bin etwas verwirrt. Uschis Regel bezieht sich auf Verben, die in der zweiten Stammform von e auf i ablauten. Beispiel ist betreten.

Fritz’ Regel bezieht sich auf Verben, bei denen der Imperativ ein e angehängt hat. Beispiel ist achte, biete etc. Nun wäre ja aber bei diesen Verben die 2. Prs. Sgl. Präs. Ind. schon du acht-e-st und du biet-e-st. Das e, das auch beim Imperativ stehen kann, wäre da also ja auch schon da.

Nun meine Verwirrung - wieso soll betreten unter die Regel von Fritz fallen? Folgt man der Logik müsste der Imperativ tritte! heißen, aber noch immer nicht trete!

Ich glaube nicht, dass die Regel von Fritz auf diejenigen Verben anwendbar ist, die unter die Regel von Uschi fallen. Es handelt sich dann auch nicht um eine Regelergänzung. Trete! wäre und bliebe schlichtweg falsch.

Zu werden und bersten noch eine Anmerkung. Soviel ich weiß haben die starken Verben ihren Ursprung in den sieben Ablautreihen des Mittelhochdeutschen. werden ist in diesen Ablautreihen nicht inbegriffen, weil es sprachgeschichtlich anders zu verorten ist. bersten ist eine Ausnahme von den Ablautreihen, ich glaube - aber nagelt mich nicht drauf fest - wegen der Kombination von rst.

Seht ihr das auch so oder bin ich auf dem Holzweg?

Liebe Grüße,
Susan

O Susan,

jetzt ist mein gemütlicher Abend im Eimer.

Was werde ich jetzt suchen müssen, bis ich wieder aus dieser Verwirrung raus bin.

Zunächst aber ziehe ich alles, was ich zu diesem Thema gesagt mit dem Ausdruck größten Bedauerns zurück, zeihe mich der gänzlichen Unwissenheit und verspreche, wenigstens drei Stunden nichts mehr zum Thema Grammatik zu posten!

Beste Grüße Fritz

Huhu!

Spannende Diskussionen habt ihr hier!

Bei diesen Sätzen:

Betritt nie ein Zimmer ohne vorher anzuklopfen.
Betrete nie ein Zimmer ohne vorher anzuklopfen.

klingt aber der erstere für mich vertrauter, beim zweiten
würde ich den Sprecher kurz fixieren und dann vielleicht
denken: Aha, ein Schöngeist!

*hihihi* Ich bin ein Schöngeist! Juchuuu!
Nee, mal im Ernst, ich würde eindeutig die zweitere Varante vorziehen.
Ist das vielleicht regional bedingt? Ich komme aus NRW.

Bye, Vanessa