Ist das Diebstahl?

damit vertrittst Du eine Minderheitenmeinung.

Wat? Wat denn für eine Mindermeinung? Bzgl. was? Mir ist keine rechtswissenschaftliche Auffassung bekannt, nach der das Diebstahl war.

Levay

Alles Blödsinn.

  1. Ob du „verdonnert“ worden wärst, hätte sich erst durch die Gerichtsverhandlung ergeben. Der Staatsanwalt spricht keine Urteile.

  2. Die Frage der Verurteilung ist in deinem Beispiel allein eine der Beweisfragen.

  3. Tatbestandlich liegt hier definitiv kein Diebstahl vor.

Levay

damit vertrittst Du eine Minderheitenmeinung.

Wat? Wat denn für eine Mindermeinung? Bzgl. was? Mir ist keine
rechtswissenschaftliche Auffassung bekannt, nach der das
Diebstahl war.

Mir auch nicht…aber evtl. Newwonder?

Guten Tag zusammen,

leider habe ich das besagte Schreiben nicht mehr gefunden.
Wieso kannte ich damals eigentlich noch nicht dieses Forum,
dann hätte ich mir bestimmt nicht soviele Gedanken machen
müssen :open_mouth:)

Mit Tatbestand „Diebstahl & Co.“ habe ich eigentlich sonst gar
nichts zu tun und war auch froh, daß das Verfahren eingestellt
wurde.

Aber:
Wieso versuchen den dann bei solchen, anscheinend haltlosen,
Tatbeständen überhaupt, die Kaufhäuser/Detektive eine Anzeige
wegen Diebstahls durchzusetzen? Das kommt bestimmt häufig vor
und die müssten ja dann jedesmal ,wenn es vor Gericht geht,
verlieren.

Schönes WE
NW

…wie ich schon sagte: Ob dir jemand vor Gericht geglaubt hätte, ist eine ganz andere Frage.

Es ist so: Diebstahl setzt *immer* eine Zueignungsabsicht voraus. Ein Dieb kann *immer* bestreiten, sie gehabt zu haben, insofern wäre ein Diebstahl niemals nachzuweisen. Dat kann nicht sein, gell?

Levay

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